Arbeitgeber kündigt mündlich und schriftlich mit Aufhebung?

Hallo!

Folgender "Fall": Der Arbeitgeber hat mündlich letzte Woche gekündigt, damit der Arbeitnehmer nicht gesperrt wird. Nun hat der Arbeitnehmer ein schriftliches Dokument gefordert um sich arbeitslos zu melden. Dort steht nun drin, dass das Arbetisverhältniss im Einvernehmen von Arbeit-geber & nehmer aufgehoben wird. Das Zweite: Datiert Anfang November, obwohl wir jetzt Ende Dezember haben. Wie kann man dagegen vorgehen, da ja mündlich etwas anderes gesagt wurde?

Danke!

Raik2011-12-22T03:55:15Z

Beste Antwort

ein einseitiges Dokument kann niemals "im Einvernehmen" sein. Unterschreibe das aber bloß nicht. So ist die Kündigung überhaupt nicht gültig.

Geh bitte zu einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt, man versucht Dich zu übervorteilen. Im Arbeitsrecht geht es meist arbeitnehmerfreundlich zu.

Lord Wapping2011-12-25T06:21:17Z

"Einvernehmlich" bedeutet im Jargon dass Du gekündigt wurdest. Das ist ein gebräuchlicher Code denn im Arbeitszeugnis darf nichts Negatives stehen. Hättest Du gekündigt, stünde "auf eigenen Wunsch" drin, "einvernehmlich" heißt Du wurdest gekündigt.

Das der Ag die Kündigung reuckdateiert bringt Dir 4 Wochen mehr Arbeitslosengeld, ist also zu Deinem Vorteil.

FreakyL2011-12-22T12:05:33Z

das mit dem datum geht schon mal überhaupt nicht weil dadurch selbst wenn er die Kündigung hat und sich dann arbeitsuchend meldet bekommt er für 3 monate kein arbeitslosengeld, weil er der Agentur für Arbeit nicht rechtzeitig bescheid gesagt hat. (Meldefrist sind so um die 3 tage galueb ich noch zu wissen)
Desweitern Aufhebungserträge Grundsätzlich nie machen, weil sich die Agentur für Arbeit beim Arbeitgeber erkundigt was da los war und der Arbeitgeber den So in die Pfanne hauen kann das er wieder 3 Monate gesperrt ist, d.h. er bekommt 3 monate kein arbeitslosengeld und darf nicht Arbeiten.

Merlin2011-12-22T12:02:34Z

Die Kündigung ist unwirksam, weil sie nicht das Schriftformerfordernis erfüllt. Das heißt, du bist weiter beschäftigt und hast Anspruch auf Lohn/Gehalt. Du musst aber regelmäßig zur Arbeit erscheinen oder, wenn man dich nicht beschäftigen will, deine Arbeitskraft täglich neu zur Verfügung stellen. Am besten unter Zeugen.
Oder hast du etwa einen Aufhebungsvertrag unterschrieben? Dann hast du schlechte Karten, auch was Arbeitslosengeld betrifft.
Dein Fall schreit nach einem Anwalt für Arbeitsrecht.

Deuke2011-12-22T11:54:08Z

Kündigungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
Ein Besuch bei der Gewerkschaft bringt Klarheit über das Datieren und alles andere.

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