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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Darf ein Arbeitgeber kündigen ?

Ein bekannter ist gekündigt worden, weil er vom Urlaubsort nicht wegkam, Erdrutsch und Hochwasser. Er kam erst 1 Woche später. Er war bei seiner Tochter in Indien.

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    eigentlich nicht das ist nicht rechtens er sollte vors Arbeitsgericht gehen.Er kann ja nix für.Aber anders ist es wieder wenn er davon wusste was dort ist und er sich trotzdem der Gefahr aussetzt kann er gekündigt werden.

    Aber wenn der Betrieb kein Betriebsrat hat der seine Rechte verteidigt dann ist es auch wieder was anderes.Leider sind die Gesetze so.

    Quelle(n): Bekannte - Betriebsrat, gerade gerfragt...
  • Laredo
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn er den Arbeitgeber nicht benachrichtigt hat, dann darf der kündigen. Er muss allerdings die Kündigung zurücknehmen, wenn der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass eine Benachrichtigung nicht möglich war.

    Nachdem ich früher selbst Arbeitgeber war, muss ich sagen, dass ich deshalb einen guten Mitarbeiter nie gekündigt hätte. Ich hätte mir vielmehr Sorgen gemacht, warum er sich nicht meldet und Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, um zu erfahren, was los ist.

    Hätte es sich um einen sehr miserablen Mitarbeiter gehandelt, der ohnehin auf der Abschussliste eingetragen war, hätte ich die Gelegenheit genutzt um mich von ihm zu trennen.

    Für rechtssichere Auskünfte empfehle ich dir die Internetseite www.frag-einen-anwalt.de, da bekommt man für wenig Geld die richtige und rechtssichere Auskunft!

  • vor 1 Jahrzehnt

    lieber einen anwalt fragen sicherste antwort

  • Tofi
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Ist halt immer so ob man sowas als Arbeitgeber glauben kann. jeder kann sich irgendwelche Katastrophen ausdenken.

    Er braucht eine Bestätigung der Fluggesellschaft oder sonst was, was beweist dass er wirklich am Ort der Naturtkatastrophe war.

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  • Sandra
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Eigentlich nicht,wenn man das beweisen kann.Dann wäre das höhere Gewalt.Allerdings wenn vorher abzusehen war,das es wahrscheinlich ist,das es Probleme gibt.Schwierig.Vielleicht ist vorher noch mehr vorgefallen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde mich an Deiner Stelle von einem Anwalt beraten lassen!!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ohne genaue Hintergründe zu kennen, gehe ich mal davon aus, dass er seinen Arbeitgeber nicht darüber verständigt hat, dass er nicht aus Indien wegkommt. Wer unangekündigt der Arbeit wegbleibt, muß mit Kündigung rechnen uns auch in Indien gibt es schon Telefon. Vielleicht sollte dein Bekannter noch mal mit seinem Chef reden und sie können sich einigen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    In dem Falle würde ich mir Rechtsberatung einholen. Eine Kündigungsschutzklage könnte helfen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also pass auf:

    Es handelt sich hier um einen Fall der höheren Gewalt! Eine Kündigung in dem Fall ist absolut unzulässig, es sei denn, dein Bekannter ist bereits diesbzüglich abgemahnt worden.

    Dein Bekannter ist jedoch in der Beweispflicht.

    Er hat folglich zwei Möglichkeiten:

    Wenn er die Kündigung als ungerecht empfindet und dort gerne weiter arbeiten möchte, dann sollte er sein Flugticket nehmen und Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen - wenn er pfiffig ist, dann braucht er nicht mal einen Anwalt, denn dort darf er sich allein vertreten!

    Er sollte sich allerdings vorher Gedanken darum machen, ob er nach einer solchen Attacke noch da arbeiten möchte - eine wird der anderen folgen!

    Er kann auf Wiedereinstellung oder auch Abfindung klagen.

    Quelle(n): Hat der Arbeitgeber ihn bereits mehrfach wegen eines solchen Verhaltens abgemahnt, dann könnte es schwierig werden. Wenn es in seinem unternehmen einen Betriebsrat gibt, dann soll er diesen dazu befragen! Ich für meinen teil würde IMMER beim Arbeitsgericht klagen, denn in etwa 85% aller Fälle bekommen die Arbeitnehmer recht! Viel Glück und falls du noch Fragen hast - schreib mir eine E-Mail. Liebe Grüße schnu
  • Gaston
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist eine Frage, die er einem Anwalt stellen sollte.

    Diese Materie ist zu kompliziert für uns. Aus dem Bauch un ohne Gewähr, würde ich sagen, dass der Arbeitgeber vermutlich recht bekommen würde.

    Sollte er Deinen Bekannten sowieso schon auf der Abschußliste gehabt haben, war das DIE Steilvorlage für eine ordnungsgemäße Kündigung.

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