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Gelber Schein nach 7 Tagen nicht beim Arbeitgeber eingegangen: darf der Arbeitgeber außerordentlich kündigen?

Darf der Arbeitgeber einem Mitarbeiter außerordentlich (fristlos) kündigen, wenn er nach über 7 Tagen immer noch keinen gelben Schein vorgelegt bekommen hat?

Der Mitarbeiter hat unseren Chef am 1. Tag telefonisch darüber informiert, daß er für ca. 3 Wochen in ärztliche Behandlung geht. Einen gelben Schein hat er unserem Chef aber nicht zugeschickt.

Unser Chef hatte den Mitarbeiter gem. gesetztlicher Frist telefonisch darum gebeten den gelben Schein bis spätestens 4. Tag eingehend in der Firma vorzulegen/ zuzuschicken.

Update:

- Oder muß der Arbeitgeber den Arbeitnehmer erst noch abmahnen????

Update 2:

Wundere mich, wenn ich in den Beiträgen lese, daß man einen Mitarbeiter der schon über 7 Tage ohne Vorweisen eines gelben Scheines fehlt zunächst abmahnen muß bevor man ihn kündigt.

Ich muß sagen (ich bin Arbeitnehmer), dann kann man sich ja allerhand erlauben als Arbeitnehmer. Also, kurz telefonisch krankmelden, heimlich woanders arbeiten, Urlaub machen und die Firma bezahlt den "Ausflug" auch noch!

Da muß ich sagen..., ganz schön unsozial...

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Worauf du einen lassen kannst. Lt. Arbeitsrecht darf der das. Es ist die Pflicht des Arbeitnehmers spätestens am 3. Tag nach der Krankmeldung den gelben Schein vorzulegen, es sei denn, er hatte einen Unfall und liegt im Komma.

    Quelle(n): habe selbst jahrelang als Personalsachbeabeiter gedient
  • vor 1 Jahrzehnt

    Darf er.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wieder ein Arbeitsloser mehr lol (eigenes verschulden zwecks Blödheit) sorry

  • vor 1 Jahrzehnt

    Falls noch nicht geschehen, sollte er umgehend die AU im Betrieb einreichen. Die verspätete Vorlage der AU wird zumeist mit einer Abmahnung sanktioniert. Eine fristlose Kündigung wäre nur dann rechtens, wenn er sich überhaupt nicht gemeldet hätte, also unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben waäre. Das hat er jedoch nicht, indem er sich am ersten Tage arbeitsunfähig gemeldet hat.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    nach 3 tagen muss die krankmeldung beim Arbeitgeber sein. dein kollege hatte sogar noch einen anruf bekommen und einen tag Verlängerung. ja er ist sofort kündbar .

    eigen verschulden auf jeden fall. nur ein anruf reicht nicht um krankheit anzumelden. das ist einfach faulheit . da fragt sich ob da nicht noch mehr schlampigkeit im spiel war.

  • vor 1 Jahrzehnt

    meines wissens gibt es da erstmal eine abmahnung und der arbeitnehmer wird zum sachverhalt befragt.

    es kann ja auch sein das der arbeitnehmer den schein losgeschickt hat, und dieser aber bei der post verloren ging.

    zusatz

    ich mach ja die gesetze nicht, ich habe nur deine frage BEANTWORTET.

  • vor 1 Jahrzehnt

    nach drei Tagen muss der gelbe schein vorliegen sonst kann der Arbeitgeber kündigen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo, ich denke schon. Anrufen kann jeder. dein Kollege sollte aber eine gute Begruendung haben die auch nachzuweisen ist, dann haette er vlt die Chance das die Kuendigung rueckgaengig gemacht wird.

    Gruss

  • vor 1 Jahrzehnt

    Was ich hier so als Antworten lese ... da stellen sich mir die Nackenhaare!!

    1. Kündigen = Ja

    2. Fristlos = Nein

    4. Auserordentlich = Ja

    5. beim ersten mal = Nein

    Es handelt sich hierbei um eine Nebenpflicht des Arbeitnehmers, für den rechtzeitigen Zugang der AU zu sorgen, ggf auch durch Dritte. Kommt er dieser nicht nach, steht erst mal eine Abmahnung im Raum (die er wohl auch akzeptieren muss). Hat der AN schon eine Abmahnung (genau wegen eines solchen Vorfalls) dann ist der Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt, aber nicht fristlos. Eine solche verhaltensbedingte Kündigung wird von den AG gerne fristlos gemacht, werden aber vor den Gerichten (sofern man sich denn wehrt) zu 97% in fristgerechte Kündigungen umgewandelt. Man sieht es oft nicht für notwendig, dass diese fristlos sind, der AN hat durch eine verhaltensbedingte Kündigung schon genug Nachteile, allein schon bei der Agentur auf Grund der folgenden Sperrfrist ... Aber hier ist oft der Einzelfall entscheident, man kann es also nicht pauschalieren.

    Quelle(n): ehemaliger Betriebsrat, selbst Arbeitgeber
  • vor 1 Jahrzehnt

    Er fehlt unentschuldigt damit ist es rechtens.

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