Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Arbeitgeber kündigt mündlich und schriftlich mit Aufhebung?

Hallo!

Folgender "Fall": Der Arbeitgeber hat mündlich letzte Woche gekündigt, damit der Arbeitnehmer nicht gesperrt wird. Nun hat der Arbeitnehmer ein schriftliches Dokument gefordert um sich arbeitslos zu melden. Dort steht nun drin, dass das Arbetisverhältniss im Einvernehmen von Arbeit-geber & nehmer aufgehoben wird. Das Zweite: Datiert Anfang November, obwohl wir jetzt Ende Dezember haben. Wie kann man dagegen vorgehen, da ja mündlich etwas anderes gesagt wurde?

Danke!

6 Antworten

Bewertung
  • Raik
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    ein einseitiges Dokument kann niemals "im Einvernehmen" sein. Unterschreibe das aber bloß nicht. So ist die Kündigung überhaupt nicht gültig.

    Geh bitte zu einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt, man versucht Dich zu übervorteilen. Im Arbeitsrecht geht es meist arbeitnehmerfreundlich zu.

  • vor 9 Jahren

    Ohne Beweise siehts schlecht aus.

  • Merlin
    Lv 4
    vor 9 Jahren

    Die Kündigung ist unwirksam, weil sie nicht das Schriftformerfordernis erfüllt. Das heißt, du bist weiter beschäftigt und hast Anspruch auf Lohn/Gehalt. Du musst aber regelmäßig zur Arbeit erscheinen oder, wenn man dich nicht beschäftigen will, deine Arbeitskraft täglich neu zur Verfügung stellen. Am besten unter Zeugen.

    Oder hast du etwa einen Aufhebungsvertrag unterschrieben? Dann hast du schlechte Karten, auch was Arbeitslosengeld betrifft.

    Dein Fall schreit nach einem Anwalt für Arbeitsrecht.

  • vor 9 Jahren

    Kündigungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

    Ein Besuch bei der Gewerkschaft bringt Klarheit über das Datieren und alles andere.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 9 Jahren

    "Einvernehmlich" bedeutet im Jargon dass Du gekündigt wurdest. Das ist ein gebräuchlicher Code denn im Arbeitszeugnis darf nichts Negatives stehen. Hättest Du gekündigt, stünde "auf eigenen Wunsch" drin, "einvernehmlich" heißt Du wurdest gekündigt.

    Das der Ag die Kündigung reuckdateiert bringt Dir 4 Wochen mehr Arbeitslosengeld, ist also zu Deinem Vorteil.

  • vor 9 Jahren

    das mit dem datum geht schon mal überhaupt nicht weil dadurch selbst wenn er die Kündigung hat und sich dann arbeitsuchend meldet bekommt er für 3 monate kein arbeitslosengeld, weil er der Agentur für Arbeit nicht rechtzeitig bescheid gesagt hat. (Meldefrist sind so um die 3 tage galueb ich noch zu wissen)

    Desweitern Aufhebungserträge Grundsätzlich nie machen, weil sich die Agentur für Arbeit beim Arbeitgeber erkundigt was da los war und der Arbeitgeber den So in die Pfanne hauen kann das er wieder 3 Monate gesperrt ist, d.h. er bekommt 3 monate kein arbeitslosengeld und darf nicht Arbeiten.

    Quelle(n): Eigene Erfahrung, Diverse Schulungen von der Agentur für Arbeit ( in der Zeit wo ich auch mal Arbeitsuchend war)
Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.