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Kann der Arbeitgeber einfach so kündigen?

Eine Freundin von mir wurde am vergangenen Freitag ohne Vorankündigung von ihrem Arbeitgeber auf der Stelle gekündigt, mit der Begründung, dass es der Firma wirtschaftlich nicht gut geht. Der Arbeitgeber selbst beschäftigt hunderte von Mitarbeiter. Laut ihrer befristeten Einstellung endet der Vertrag in 8 Monaten.(2 Jahres Vertrag).

Ist so eine Vorgehensweise rechtens?

Falls ja, müsste der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht eine gewissen Zeit für die Suche einer neuen Arbeit geben?

10 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Warst du dabei und weißt was da sonst noch vorgefallen ist ? So eine fristlose Kündigung wird schon nicht einfach so ausgesprochen.

  • erjott
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Sie sollte mal in ihren Arbeitsvertrag schauen, welche Kündigungsfrist bei diesem offensichtlichen Zeitvertrag vereinbart ist. Sofern sie in der Gewerkschaft / Rechtsschutzversicherung ist, kann sie sich kostenlos beraten lassen. In allen übrigen Fällen würde ich mir sofort einen Termin bei einem auf Arbeitsrecht spezialisiertem Anwalt holen. Meines Wissens müssen hier teils sehr kurze Fristen eingehalten werden - sie sollte nicht zu lange warten.

    Zeit für die Suche eines neuen Arbeitsplatzes muss der AG nicht gewähren - aber er muss sich an die auch von ihm gewollten Fristen halten.

  • Kapaun
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Auch befristete Veträge sollten wohl Kündigungsfristen enthalten. Hat sie noch nicht in ihren Vertrag geschaut?

  • vor 8 Jahren

    Das kommt darauf an, ob der Arbeitgeber an einen Tarif gebunden ist. Wenn nicht, gilt der Arbeitsvertrag, nach dem das sicher möglich ist. Trotzdem lohnt sich der Gang vor das Arbeitsgericht, denn nach dem Arbeitsrecht geht eine fristlose Kündigung aus betrieblichen Gründen überhaupt nicht, da müssen schon andere Dinge passieren.

    Wenn der Arbeitgener die Fristen einhält, zumindest die vertragliche Kündigungsfrist, kann ihn keiner daran hindert, aus betrieblichen Gründen zu kündigen. Er muss das eben vor Gericht belegen können.

    Gnade darf man von einem Arbeitgeber, der einen Mitarbeiter loswerden möchte, nicht verlangen. Und solange ihn kein Gesetz dazu zwingt...

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  • vor 8 Jahren

    Auch bei befristeten Verträgen gibt es für ordentliche Kündigungen Kündigungsfristen die eingehalten werden müssen. Hierzu soll Sie in den Vertrag schauen.

    Wenn es eine fristlose Kündigung war, dann muss Sie was schwerwiegendes getan haben.

    Ansonsten innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage einreichen.

  • vor 8 Jahren

    Ich wurde auch mal nach langer Firmenzugehörigkeit gekündigt. Die Kündigung erfolgte betriebsbedingt, weil der Standort der Firma in eine andere Stadt verlegt wurde.

    Fristlos darf er allerdings nur aus wichtigem Grund kündigen:

    - Diebstahl

    - Störung des Arbeitsfriedens (z. B. Kollegen zusammengeschlagen)

    - Prügeleien....

    Der Arbeitgeber kann ihr kündigen, muss hier allerdings eher sich an die Kündigungsfrist halten.

    Deine Freundin sollte hier in dem Fall, sofern sie fristlos gekündigt wurde, sofort zum Arbeitsgericht gehen. Am besten dazu einen Rechtsanwalt nehmen.

  • reGnau
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Fristlos kündigen darf er ihr nur aus schwerwiegenden Gründen. Ein Beispiel wäre, dass sie beispielsweise Gelder veruntreut hat oder eventuell auch die Kollegen beklaut hat und so weiter. Das kann dann zu solchen frühzeitigen Kündigungen führen. Wenn die Firma dann wirtschaftliche Gründe vorschiebt, dann ist es eigentlich lediglich blabla, um den eigentlichen Grund nicht nennen zu müssen. Zumal solch eine plötzliche Kündigung normalerweise gar nicht soooo plötzlich kommt.

  • Berni
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Betriebsrat oder Gewerkschaft geben darüber eine Auskunft. Ein Arbeitnehmer muss nicht alles hinnehmen, was ein Chef anordnet.

  • vor 8 Jahren

    Er kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist das Arbeitsverhältniss kündigen und den Arbeitnehmer für die verbleibende Zeit von seinen Pflichten ihm gegenüber entbinden. (zB bei Insolvenz...dann gibt es für die Zeit der Kündigungsfrist Insolvenzgeld von er AA und danach normal Arbeitslosengeld))

    Bei mehreren hundert Beschäftigten sollte es aber zumindest einen Betriebsrat geben,der einer Kündigung zustimmen muß. (wenn nicht,sind die Beschäftigten selbst schuld)

    Im Normalfall ist eine ordentliche Kündigung ohne Kündigungsfrist nicht zulässig.

  • vor 8 Jahren

    Ja

    Nein

    was interessiert es den Arbeitgeber, ob sie eine neue Stelle hat, oder nicht?....die sind ja kein Wohlfahrtsunternehmen...

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