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Darf man während einer Arbeitsunfaehigkeit beim Arbeitgeber kündigen?

Ich moechte zum 31.05. kuendigen, bin aber leider z. Zt. arbeitsunfaehig (Hand-OP) geschrieben.

Was ist, wenn mir der Arbeitgeber in dieser Zeit auch kuendigt ? Welche Kuendigung zaehlt ?

Ich habe eine Kuendigungsfrist von 2 Wochen !

9 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Kündigen darf man immer, denn die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und bedarf keiner Zustimmung.

  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Na klar darfst du kündigen. Wenn es nicht gerade darum geht, dass du Arbeitslosengeld brauchst (da ist man bei selber kündigen erst mal gesperrt), ist selber kündigen immer der bessere Weg. Macht sich bei zukünftigen Arbeitgebern besser als wenn man erklären muss, warum einem gekündigt wurde.

  • vor 8 Jahren

    Kündigen darfst Du immer.

    @ Hans: wie kommst Du auf sowas. Seit wann darf man nicht selber kündigen?

    Als Arbeitnehmer hat man immer das Recht zu kündigen, die Folgen daraus steht allerdings auf einem anderen Blatt. ( Arbeitslosengeld, Krankenkasse und so weiter)

  • vor 8 Jahren

    Klar, er kann es ja auch!

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  • vor 8 Jahren

    Ja du darfst kündigen, beachte aber das du für drei Monaten kein Arbeitslosengeld bekommst.

  • vor 8 Jahren

    Natürlich darfst du kündigen, egal ob du krank bist oder nicht. Denke aber daran, es kann Probleme beim Arbeitslosengeld geben.

  • TriPo2
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Du darfst jederzeit kündigen. Es zählt die Kündigung, die zuerst rechtswirksam einging - wenn Du Deine Kündigung persönlich abgibst, Dir der Empfang z.B. von der Personalabteilung quittiert wurde und Dir am nächsten Tag per Post die Kündigung des Arbeitgebers eingeht, zählt Deine. Aber für beide Seiten sind die 2 Wochen KüFri verbindlich.

  • Mimi
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    ja

    du zuerst

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Nein, das darfst du nicht.

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