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Kita Nägel schneiden ?

Darf ich als Erzieherin einem zwei jährigen die Nägel schneiden? Der kleine hat sehr lange und dreckige Nägel und die Eltern kümmern sich nicht darum

7 Antworten

Bewertung
  • vor 4 Monaten
    Beste Antwort

    Nein!!

    Du kannst ihm die Fingernägel säubern, aber nicht ohne weiteres schneiden, außer es ist mit den Eltern vorab abgesprochen und schriftlich hinterlegt.

    Stell dir vor, du tust es ohne Erlaubnis, rutscht mit der Schere ab und verletzt das Kind dabei.

    Die Eltern haben dann im schlimmsten Fall das Recht, dich wegen Körperverletzung anzuzeigen.

    Du solltest das Gespräch mit den Eltern suchen und sie darauf hinweisen, dass das Kind mit solchen Fingernägeln sich, aber auch andere verletzen kann, was durch den Schmutz auch zu Entzündungen führen kann.

    Wenn das zu nichts führt, solltest du dich an deine Vorgesetzte wenden.

    Sie kann dann ein Gespräch mit den Eltern veranlassen.

    Du bist dafür nicht vorrangig zuständig, das Jugendamt einzuschalten, denn das ist Aufgabe der Leiterin der KiTa.

    Und höre nicht auf irgendwelche "schlauen Posts" hier, denn es gibt dafür Vorschriften und Anweisungen.

    Als Erzieherin ist man zwar den Kindern verpflichtet, aber man sollte sich immer absichern und sich nicht selbst in die Nesseln setzen.

    Doch als Erzieherin musst du das in deinem Studium behandelt haben, wie man in solchen Situationen reagieren soll.

  • ?
    Lv 7
    vor 4 Monaten

    Ich würde dich danach wegen Körperverletzung anzeigen, einfach so aus Prinzip :)

  • Anonym
    vor 4 Monaten

    da würde ich die Finger von lassen.

  • vor 4 Monaten

    Nein, dies geht dann doch zu weit, einzig die Ma oder eben die Person wo dieses Kleinkind von der Kita abholt, könnte man darauf aufmerksam machen mit der Bitte es evtl. zu tun damit sich dieses Kind nicht selber verletzt im Gesicht, wenn die Fingernägel zu lang sind.

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  • Fred
    Lv 7
    vor 4 Monaten

    Inanna hat hier vollkommen Recht. Wenn das Kind von den Eltern vernachlässigt wird, sollte sie alles auch mit Fotos dokumentieren und das Jugendamt verständigen.

  • Das wäre in etwa so eine Frage wie:

    Darf die Erzieherin dem Kind die Unterwäsche wechseln, weil es in die Hose gepullert hat?

    Soll die Frau etwa warten bis die Eltern kommen und der Stuhl in der Hose hart geworden ist?

    Natürlich ist es die Pflicht der Erzieherin dem Kleinen den Hintern zu putzen und saubere Unterwäsche anzuziehen.

    So auch mit Nägel, da das Kind schliesslich mit diesen Händen isst.

    Und wenn die Eltern nichts machen, darf die Erzieherin meiner Meinung nach sogar ein Foto von den Fingernägeln fürs Jugendamt machen und die Eltern, falls sich auf Gespräche nicht reagieren - es sogar dem Jugendamt melden.

    Denn dreckige Nägel sind Vernachlässigung und unter anderem sogar Kindeswohlgefährdung.

    Und wenn sich die Eltern wirklich nicht darum kümmern sollen sie einen Besuch vom Jugendamt bekommen.

    Inanna

  • Anonym
    vor 4 Monaten

    ja                      

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