Kann ein einmal erlaubter Nebenjob (noch nicht angetreten) wieder verboten werden?
Eine Bekannte ist in Ausbildung. Sie möchte über einen Nebenjob ihr Einkommen aufstocken. Sie hat in ihrem Ausbildungsbetrieb bereits gefragt, der hatte nichts dagegen.
Leider kam es in der Vergangenheit zu rüden Mobbingattacken seitens einer ihrer Chefs, die sie mithilfe zweier Mediatoren abwehren konnte (psychologisches Gutachten über den Chef sagt, für Ausbildung ungeeignet).
Jetzt unterliegt sie in dem Betrieb diversen Repressalien. Vormals getroffene Abmachungen gelten auf einmal nicht mehr; unter anderem der erlaubte Nebenjob. Sie hatte ihn noch nicht angetreten. Das wäre nur noch eine Formalität gewesen. Jetzt darf sie nicht mehr. Auch andere Dinge, die ihr vorher am Arbeitsplatz erlaubt waren, darf sie nun nicht mehr.
Generell, darf ein Arbeitgeber vormals mündlich getroffene Abmachungen einfach so ändern? Und im Speziellen, darf en Arbeitgeber die Erlaubnis für einen Nebenjob einfach so zurück ziehen?
(Ich persönlich finde es übrigens eine Frechheit sondergleichen, sie mit dem Spruch abzuspeisen, solle sie halt sparsamer leben)
@Flinke: ja, das ist wohl leider so. Allerdings bleibt einem zum eigenen Wohl keine andere Wahl, wenn der Chef einem an den Kopf wirft, man solle "mal zum Klo gehen und den Finger in den Hals stecken, damit man den fetten ***** loswird". Mit solchen Aussagen überschreitet der Chef Grenzen. Sowas MUSS einfach auf juristische Weise gerügt und sanktioniert werden.