Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Kann ein einmal erlaubter Nebenjob (noch nicht angetreten) wieder verboten werden?

Eine Bekannte ist in Ausbildung. Sie möchte über einen Nebenjob ihr Einkommen aufstocken. Sie hat in ihrem Ausbildungsbetrieb bereits gefragt, der hatte nichts dagegen.

Leider kam es in der Vergangenheit zu rüden Mobbingattacken seitens einer ihrer Chefs, die sie mithilfe zweier Mediatoren abwehren konnte (psychologisches Gutachten über den Chef sagt, für Ausbildung ungeeignet).

Jetzt unterliegt sie in dem Betrieb diversen Repressalien. Vormals getroffene Abmachungen gelten auf einmal nicht mehr; unter anderem der erlaubte Nebenjob. Sie hatte ihn noch nicht angetreten. Das wäre nur noch eine Formalität gewesen. Jetzt darf sie nicht mehr. Auch andere Dinge, die ihr vorher am Arbeitsplatz erlaubt waren, darf sie nun nicht mehr.

Generell, darf ein Arbeitgeber vormals mündlich getroffene Abmachungen einfach so ändern? Und im Speziellen, darf en Arbeitgeber die Erlaubnis für einen Nebenjob einfach so zurück ziehen?

(Ich persönlich finde es übrigens eine Frechheit sondergleichen, sie mit dem Spruch abzuspeisen, solle sie halt sparsamer leben)

Update:

@Flinke: ja, das ist wohl leider so. Allerdings bleibt einem zum eigenen Wohl keine andere Wahl, wenn der Chef einem an den Kopf wirft, man solle "mal zum Klo gehen und den Finger in den Hals stecken, damit man den fetten ***** loswird". Mit solchen Aussagen überschreitet der Chef Grenzen. Sowas MUSS einfach auf juristische Weise gerügt und sanktioniert werden.

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Gegenfrage:

    Kann sie denn die mündliche Zusage beweisen (Zeugen)?

    Wenn das nicht der Fall ist, dann kannst Du die Angelegenheit vergessen.

  • vor 10 Jahren

    Ein Arbeitgeber darf einen Nebenjob nur unter ganz bestimmten Umständen verbieten. Nämlich dann, wenn der Arbeitnehmer ihm direkt Konkurrenz machen würde bzw. für die Konkurrenz arbeitet oder wenn die Gefahr besteht, daß der Nebenjob die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers beeinträchtigt. Das darf aber nur angenommen wenn die maximale zulässige Wochenarbeitszeit von 48 Studen überschritten wird und wenn der Arbeitnehmer keinen freien Tag in der Woche mehr hätte (das ist per Gesetz nämlich nicht erlaubt) Ansonsten darf der Arbeitgeber die Nebentätigkeit nicht verbieten und der AN kann es z.B. per Betriebsrat durchdrücken.

  • vor 10 Jahren

    Grundsätzlich dürfen dort wo Erlaubnisse erteilt werden diese auch wieder zurückgezogen werden. Derartige Dinge gelten nicht auf Lebenszeit, sondern eben nur bis zum Widerruf.

  • Flinke
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    @Badenixe hat schon alles gesagt,aber wenn man sich mit seinen Chefs anlegt braucht man sich nicht wundern wenn diese zum Rundum schlag ausholen.Wenn ein Chef seinem Lehrling einen Neben-Job verweigert kann er mehrere Punkte anführen um seine Macht zu zeigen die auch gültig sind.

    Einen Lehrling der zum Trotzki mutiert hat nie etwas zu sagen den bekommt man immer klein.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 10 Jahren

    Ein Nebenjob ist nicht erlaubnispflichtig, nur meldepflichtig!

    Solange er keine Auswirkungen auf den Hauptjob hat, muss der AG zustimmen bzw kann ihn gar nicht ablehnen!

    Ein Zeugnis MUSS ausgestellt werden!

    Lass dich also nicht vereiern...

    Quelle(n): bin Arbeitgeber
  • reGnau
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Hat deine Bekannte einen gültigen Ausbildungvertrag? Und wenn ja, WAS genau steht in der Ausbildungsverordnung in Bezug auf zusätzliche Nebenjobs?

    Wenn im Vertrag ausgeschlossen wird, dass sie einen Nebenjob machen DARF, dann darf sie ihn auch definitiv NICHT antreten.

    Wenn im Ausbildungsvertrag NICHTS weiter dazu steht, dann ist es Ermessensgrundlage des Ausbilders, ob er das dem Azubi gestattet oder nicht.

    Hat sie NUR eine mündliche Zusage ihres Ausbilders und der zieht seine Zusage zurück, dann hat sie ein Problem, denn sie muss ja beweisen, dass sie solche Dinge machen DARF und das ihre Ausbildung NICHT unter einem Nebenjob leidet.

    Solche Zusagen bedürfen im Normalfall aus rein rechtlicher Sicht eigentlich grundsätzlich der Schriftform, ansonsten hat sie leider schlechte Karten.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.