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Kann Wohnungseigentümer verklagt werden nur weil er gegen "Großsanierung" stimmt?
Hallo,
ich hoffe, dass ich hier eine Hilfe von euch kriege, die mich besser schlafen lässt.
Demnächst steht die Eigentümerversammlung an.
Als Tagesordnungspunkt wird über ein Gemeinschaftskredit in Höhe von ca. 100.000 Euro (10 Wohnungen im Haus) abgestimmt, um alles mögliche zu sanieren.
Balkone (hat nicht jeder einen), Briefkästen (gibt es derzeit noch voll funktionsfähige), Wartung-Elektrik (keine Ahnung warum), Haustür (Neu oder erneuern - alte Türe ist aber noch recht gut), Kellerfenster (keine Ahnung warum), Pflasterarbeiten (teils Verschönerung, denke ich mal), Treppenhausfenster (keine Ahnung warum), Treppenhaus (Geländer und Stufen verschönern).
Mir persönlich ist das alles recht viel auf einmal und soll über oben genannten Kredit bezahlt werden.
Jetzt wurde mir nun gesagt, von einem Eigentümer (der das alles auch als Wunsch auf die Tagesordnung gesetzt hat) gesagt, dass er alle verklagen wird, die gegen diese Sanierung sind.
Mit dem Hintergrund das dann seine Wohnungen (3) sonst an Wert verlieren oder ähnliches.
FRAGE: Kann er mich überhaupt auf irgenwas verklagen, wenn ich mit "nein" stimme?
Es ärgert mich auch, dass anscheinend nicht einzeln abgestimmt wird und dass der Hausverwalter da mit macht.
Es wurde auch nicht vorher gefragt, wollen die anderen Eigentümer sowas überhaupt.
Und wovon ich ausgehe, dass noch andere Eigentümer mit dieser "Verklagenssache" eingeschüchtert worden sind und nun wahrscheinlich einfach mal solch einen hohen Gemeinschaftskredit aufnehmen.
Ich hoffe jemand weiß Rat.
Danke vorab
Ich bin einfach wahnsinnig verunsicher, weil ich noch keine Rechtsschutzversicherung habe.
Wenn ich gewusst hätte, dass sowas kommt, hätte ich sie schon abgeschlossen.
Und ich brauche ja einen Anwalt, wenn er mich verklagt, richtig?
Das kostet doch bestimmt Unsummen. Oh, mann.
15 Antworten
- HausverwalterLv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
Das wäre ja noch schöner, wenn ein Eigentümer seine Wunschstimme einklagen könnte. So ein Quatsch.
Hier ist wohl eher das Gegenteil der Fall. Wenn so viele Maßnahmen auf einmal saniert werden sollen, muss der Verwalter sich die Frage gefallen lassen, weshalb er die eine oder andere Sanierung nicht schon längst auf die Tagesordnung gesetzt hat. Außerdem wie viel Rücklagen hat er gebildet?
Einen Kredit für die Sanierung aufnehmen? Dagegen kann der Eigentümer klagen, sollte eine Mehrheit dafür stimmen.
Wie abzustimmen ist steht in der Teilungserklärung und der Verwalter hat sich daran zu halten.
In einer ETV wird Demokratie gelebt. Dort ist die Macht und die Eigentümer beschließen dort was auf den TOPs steht. Es muss niemand vorher gefragt werden, denn in der Einladung hat er min. 14 Tage Zeit sich darüber zu informieren und während der ETV kann er seine Stimme / Meinung abgeben.
Ist dieser Hausverwalter selbst Eigentümer? Wenn ja, solltet ihr einen Profi beauftragen/wählen.
Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter - KNLv 7vor 8 Jahren
Selbstverständlich kannst Du mit "Nein" stimmen. Und wenn er Dich verklagt, wird es ihn nur Geld kosten.
Ihr könntest Euch überlegen, ob ihr ihn nicht wegen Nötigung http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html verklagt. Sollte diese Klage erflog habem, könnt ihr anschließend einen Beschluß nach §18 Wohnungseigentumsgesetz nachschieden http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/woei...
Dann muss er, seforn er nicht erfolgreich dagegen klagt, sein Eingentum veräußern.
Bei dem Was Du schilderst, müsste die Entscheidung wohl einstimmig erfolgen §22 Wohnungseigentumsgesetz. Also ganz locker bleiben....
- RaikLv 7vor 8 Jahren
genau für die Abstimmung ist doch die Eigentümerversammlung da. Und jeder kann da selbstverständlich so abstimmen, wie er möchte. Eine Zustimmung erklagen kann man nur bei den notwendigsten Sanierungsmaßnahmen. Wenn die Mehrheit zustimmt wird es gemacht, sonst nicht. Genaueres regelt der zu Grunde liegende Vertrag über das Gemeinschaftseigentum.
- Anonymvor 8 Jahren
Er kann deshalb nicht klagen!
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- SprendlingerLv 7vor 8 Jahren
Man kann gegen jede Entscheidung der Eigentümergemeinschaft klagen. Die Klagen gehen nicht gegen den Einzeln, sondern gegen die Gemeinschaft. Der Richter muss dann genau abwägen, welche Interessen vorrangig sind.
- barcjerdu ☼Lv 7vor 8 Jahren
Niemand kann zu einem Kredit gezwungen werden.
Ob du überhaupt alles mitbezahlen musst steht in der Teilungserklärung.
PS.:
Dann wird es höchste Zeit,eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen,
grade als Eigentümer!
Soweit ich weiss gibt es im Internet eine kostenlose Telefonauskunft,
die dich in Rechtsfragen berät,ich schau' mal, ob ich die finde!
OK, hier ist sie: http://www.justanswer.de/sip/anwalt?r=ppc|ga|8|Law...
Viel Glück!
- ALv 5vor 8 Jahren
versuch mit den anderen Eigentümern zu reden und lasst euch auf keinen Fall von einem einzelnen unter Druck setzen. Prinzipiell kann man wegen jedem Beschluß einer Eigentümerversammlung klagen, die Frage ist nur ob er Aussichten auf Erfolg hat und gegen jeden klagen der dagegen stimmt kann er kaum wenn die Abstimmung anonym ist.
Kleiner Tipp: Sucht durch wo was zum reparieren ist und stellt dafür nen Antrag, sonst wird wenn es schief läuft der Antrag angenommen weil z.B. irgendein Fenster nicht richtig schließt und welche deshalb für eine Komplettsanierung stimmen.
Eine Kreditaufnahme ist wegen der Tilgung und Zinsen im Grunde eine dauerhafte Wohngelderhöhung; schaut lieber langfristig paar Rücklagen aufzubauen.
Ich glaube ich würde auch bei einer Klage von ihm nicht weiter viel machen, da ich seine Aussichten auf Erfolg erstmal sehr gering einschätze. solange es nicht zu größeren Schäden kommt (z.B. ein undichtes Dach, durch das es reinregnet und sein Eigentum beschädigt) glaube ich nicht dass er viel Erfolg haben wird, da die Abstimmungen anonym sind kann er auch nicht einem einzelnen nachweisen dass er dagegen gestimmt hätte und selbst wenn er dich verklagt; man kann für oder gegen eine Renovierung sein solange keine "Gefahr im Verzug" ist.
- vor 8 Jahren
Antwort: erfolgreich wird er dich nicht verklagen können
Da aber nur eine einfache Mehrheit ausreicht um den Gemeinschaftskredit zu realisieren, würde ich an deiner Stelle mal mit den Hausparteien sprechen und sie gegebenenfalls aufklären, dass sie, falls sie auch Angst vor einer Klage haben, keine zu befürchten haben.
Bei so hohen Kosten kann vielleicht die strengere Mehrheitsregelung greifen, wenn ich den letzten Absatz richtig verstanden habe, aber lies selbst: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/3...
- NacáfzLv 6vor 8 Jahren
wenn kein Geld da ist und es nur über einen Kredit zustande kommt,.. dann muß man nicht überlegen,.. das bedeutet für mich ein NEIN,.. Wohnungseigentümer müssen abstimmen,.. dafür sind Versammlungen da,. man muß überhaupt abstimmen ob die Innensanierung notwendig ist,.. man kann schließlich aus einem alten Haus kein NEUES machen,.. hinsichtlich der Hausmeistetätigkeiten für Treppenhäuser und Wände darf dabei nicht im Vorfeld schon nach einem Malereibetrieb geschaut werden ... das scheint mir auch etwas voreilig,..
na ja ...da sollte man seine Meinung schon sagen,.. ohne sich auf den Schlips getreten zu fühlen,.. schließlich gibt es in allen Anlagen solche und solche,..