Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Nebenjob bei Haupt Arbeitgeber angeben? Gesetzeslage?

Guten Tag Liebe Leute,

ich arbeite in einer Führungsposition bei einem Discounter. Leider reicht das Geld trotzdem nicht um meine kleine Familie um die Runden zu bringen. Ich arbeite deshalb seit 2 Wochen Nachts bei einem Security Unternehmen auf 450€ Basis.

Jetzt zu meiner Frage. Meine Chefin wurde gekündigt, Sie wusste über meinen Nebenjob und hat das ganze auch Mündlich bestätigt. Ihre Aussage war:" Solange es Ihre Arbeit bei uns nicht beeinträchtigt ist es OK.

Jetzt ist mein Problem das ich Angst habe das mein neuer Chef einfach anderst Tickt und dann NEIN sagen könnte wenn ich Ihn darauf Anspreche!!! Ist es also in Ordnung wenn ich dort nebenher Arbeite und es beim neuen Chef nicht nochmals erwähne? Oder könnte es Ärger geben?

Danke im Voraus für eure Antworten!!!

Update:

Als Nachtrag

Es ist einmal in der Woche Nachtschicht von Samstag auf Sonntag, da Sonntag der Laden dicht ist stört es doch keinen??

11 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Nebentätigkeitsverbot ist grundsätzlich unzulässig

    Entgegen der weit verbreiteten Meinung können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern durch Standard-Formulierungen im Arbeitsvertrag (z.B. Nebentätigkeitsverbot) nicht generell die Aufnahme von Nebenjobs verbieten. Der Chef kann dem Mitarbeiter daher nicht einfach eine Nebentätigkeit verbieten, auch wenn das im Arbeitsvertrag steht. Auch die Formulierung "Eine Nebentätigkeit darf nur dann ausgeübt werden, wenn sie vom Arbeitgeber vorher genehmigt wurde" verstößt gegen das Grundrecht auf freie Berufswahl.

    http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/nebenjo...

    Nebentätigkeit und Grundgesetz

    Der Grundsatz ist, dass eine Nebentätigkeit neben der “normalen beruflichen Tätigkeit” des Arbeitnehmers gestattet ist (Ausnahme: Elternzeit, § 15 Abs. 4 BErzGG). Der Schutz der Ausübung einer oder mehrerer Nebentätigkeiten wird aus dem Grundgesetz, nämlich aus Art. 12 Abs. 1, Satz 1 GG abgeleitet.

    http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.co...

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Anzeigepflicht seitens des Arbeitnehmers besteht. Immer schriftlich einen Antrag stellen.

    Der Arbeitgeber darf die Nebentätigkeit nicht verwehren, solange er darauf hinweist, dass die arbeitsrechtlichen Pflichten aus dem Dienstvertrag vollumfänglich erfüllt werden müssen.

    Wenn aber zum Beispiel die Hauptarbeit darunter leidet (wegen Übermüdung z. B.), dann kann der Arbeitgeber dagegen vorgehen, z. B. Abmahnung bis hin zur Kündigung.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Auf jeden Fall genehmigen lassen.

    Die ursprüngliche Chefin wird sich im Klagefall sicher nicht mehr "erinnern" können!

    Um auf Nummer sicher zu gehen, solle man sich die Zustimmung des Arbeitgebers vor Beginn der Nebentätigkeit schriftlich zusichern lassen, sagt Anne Kronzucker, Juristin beim Rechtsschutzversicherer DAS.

    @Nachtrag:

    Spielt keine Rolle!

  • vor 8 Jahren

    Die Antwort des ZuchtundO. trifft in allen Punkten zu. Es gibt die Informationspflicht des Arbeitnehmers, also sollte die auf jeden Fall schriftliche Information als Information und nicht als Bittstellerei formuliert sein.Der Arbeitgeber darf nur wegen der von ZuchtundO. aufgeführten Punkte seine Zustimmung verweigern.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Entscheidend ist, was vertraglich vereinbart ist, und selbst das ist nicht unbedingt immer wirksam. Schau in deinen Arbeitsvertrag, was da drinsteht - wenn da steht, du musst eine Nebentätigkeit angeben, dann tu's halt. Andernfalls könnte man dir Vertragsverletzung vorwerfen.

    Der Gesetzgeber schreibt niemandem vor, ob er Nebenjobs annimmt und wem er die (außer dem Finanzamt natürlich) meldet.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    da muss der (Haupt-)Arbeitgeber zustimmen. Und ich denke grade Nachtschichten sind da kritisch zu sehen, dann ist man ja morgens nicht wirklich fit. Nächste mal lass es dir doch schriftlich geben wenn du deinen Arbeitgeber fragst, dann bist du auf der sicheren Seite..

    zum Nachtrag:

    dann ist doch alles gut, dann kannst du doch ruhig fragen, da wird wohl auch keiner nein sagen ;)

  • vor 8 Jahren

    Der Arbeitgeber hat, soweit ich weiß, definitiv Anspruch auf Deine volle Arbeitskraft bzw. Dein volles Leistungsvermögen.

    Daher muß er davon in Kenntnis gesetzt werden und eventuell auch um Erlaubnis für die Ausübung einer Nebentätigkeit gefragt werden.

  • vor 8 Jahren

    Also der (Haupt)Arbeitgeber muss damit klar kommen. Gesetzlich ist es für dich nicht Strafbar. aber für den (Haupt)Arbeitgeber den der Beeinträchtigt dir dan das Arbeiten und das ist dan Strafbar

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Du musst das sogar melden wegen deiner Steuer. Der zweite Job wird voll besteuert. Dein Einkommen zählt insgesamt und nicht jedes Einkommen für sich. Es spielt also keine Rolle wie "niedrig" dein zweites Einkommen ist...

    Zudem "Führungsposition"? Solltest du im Einzelhandel als Marktleitung oder als Stellvertretung arbeiten und um die rund 40 Stunden eingestellt sein, dann liegt dein Bruttoeinkommen zwischen 2100 und 2600 Euro im ersten Berufsjahr. Zudem sollte man das wissen in einer solchen Position und entsprechend Kontakt zur Personalstelle haben.

  • cat
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Was meinst Du wie lange das Dein Körper wohl mit macht ?

    Wenn Ihr mit Deinem Gehalt in einer Führungsposition nicht auskommt finde ich das schon ganz schön merkwürdig !

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.