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Nebenjob bei Haupt Arbeitgeber angeben? Gesetzeslage?
Guten Tag Liebe Leute,
ich arbeite in einer Führungsposition bei einem Discounter. Leider reicht das Geld trotzdem nicht um meine kleine Familie um die Runden zu bringen. Ich arbeite deshalb seit 2 Wochen Nachts bei einem Security Unternehmen auf 450€ Basis.
Jetzt zu meiner Frage. Meine Chefin wurde gekündigt, Sie wusste über meinen Nebenjob und hat das ganze auch Mündlich bestätigt. Ihre Aussage war:" Solange es Ihre Arbeit bei uns nicht beeinträchtigt ist es OK.
Jetzt ist mein Problem das ich Angst habe das mein neuer Chef einfach anderst Tickt und dann NEIN sagen könnte wenn ich Ihn darauf Anspreche!!! Ist es also in Ordnung wenn ich dort nebenher Arbeite und es beim neuen Chef nicht nochmals erwähne? Oder könnte es Ärger geben?
Danke im Voraus für eure Antworten!!!
Als Nachtrag
Es ist einmal in der Woche Nachtschicht von Samstag auf Sonntag, da Sonntag der Laden dicht ist stört es doch keinen??
11 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
Nebentätigkeitsverbot ist grundsätzlich unzulässig
Entgegen der weit verbreiteten Meinung können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern durch Standard-Formulierungen im Arbeitsvertrag (z.B. Nebentätigkeitsverbot) nicht generell die Aufnahme von Nebenjobs verbieten. Der Chef kann dem Mitarbeiter daher nicht einfach eine Nebentätigkeit verbieten, auch wenn das im Arbeitsvertrag steht. Auch die Formulierung "Eine Nebentätigkeit darf nur dann ausgeübt werden, wenn sie vom Arbeitgeber vorher genehmigt wurde" verstößt gegen das Grundrecht auf freie Berufswahl.
http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/nebenjo...
Nebentätigkeit und Grundgesetz
Der Grundsatz ist, dass eine Nebentätigkeit neben der “normalen beruflichen Tätigkeit” des Arbeitnehmers gestattet ist (Ausnahme: Elternzeit, § 15 Abs. 4 BErzGG). Der Schutz der Ausübung einer oder mehrerer Nebentätigkeiten wird aus dem Grundgesetz, nämlich aus Art. 12 Abs. 1, Satz 1 GG abgeleitet.
- Anonymvor 8 Jahren
Anzeigepflicht seitens des Arbeitnehmers besteht. Immer schriftlich einen Antrag stellen.
Der Arbeitgeber darf die Nebentätigkeit nicht verwehren, solange er darauf hinweist, dass die arbeitsrechtlichen Pflichten aus dem Dienstvertrag vollumfänglich erfüllt werden müssen.
Wenn aber zum Beispiel die Hauptarbeit darunter leidet (wegen Ãbermüdung z. B.), dann kann der Arbeitgeber dagegen vorgehen, z. B. Abmahnung bis hin zur Kündigung.
- Anonymvor 8 Jahren
Auf jeden Fall genehmigen lassen.
Die ursprüngliche Chefin wird sich im Klagefall sicher nicht mehr "erinnern" können!
Um auf Nummer sicher zu gehen, solle man sich die Zustimmung des Arbeitgebers vor Beginn der Nebentätigkeit schriftlich zusichern lassen, sagt Anne Kronzucker, Juristin beim Rechtsschutzversicherer DAS.
@Nachtrag:
Spielt keine Rolle!
- MeckertanteLv 4vor 8 Jahren
Die Antwort des ZuchtundO. trifft in allen Punkten zu. Es gibt die Informationspflicht des Arbeitnehmers, also sollte die auf jeden Fall schriftliche Information als Information und nicht als Bittstellerei formuliert sein.Der Arbeitgeber darf nur wegen der von ZuchtundO. aufgeführten Punkte seine Zustimmung verweigern.
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- Anonymvor 8 Jahren
Entscheidend ist, was vertraglich vereinbart ist, und selbst das ist nicht unbedingt immer wirksam. Schau in deinen Arbeitsvertrag, was da drinsteht - wenn da steht, du musst eine Nebentätigkeit angeben, dann tu's halt. Andernfalls könnte man dir Vertragsverletzung vorwerfen.
Der Gesetzgeber schreibt niemandem vor, ob er Nebenjobs annimmt und wem er die (auÃer dem Finanzamt natürlich) meldet.
- Anonymvor 8 Jahren
da muss der (Haupt-)Arbeitgeber zustimmen. Und ich denke grade Nachtschichten sind da kritisch zu sehen, dann ist man ja morgens nicht wirklich fit. Nächste mal lass es dir doch schriftlich geben wenn du deinen Arbeitgeber fragst, dann bist du auf der sicheren Seite..
zum Nachtrag:
dann ist doch alles gut, dann kannst du doch ruhig fragen, da wird wohl auch keiner nein sagen ;)
- vor 8 Jahren
Der Arbeitgeber hat, soweit ich weiÃ, definitiv Anspruch auf Deine volle Arbeitskraft bzw. Dein volles Leistungsvermögen.
Daher muà er davon in Kenntnis gesetzt werden und eventuell auch um Erlaubnis für die Ausübung einer Nebentätigkeit gefragt werden.
- vor 8 Jahren
Also der (Haupt)Arbeitgeber muss damit klar kommen. Gesetzlich ist es für dich nicht Strafbar. aber für den (Haupt)Arbeitgeber den der Beeinträchtigt dir dan das Arbeiten und das ist dan Strafbar
- Anonymvor 8 Jahren
Du musst das sogar melden wegen deiner Steuer. Der zweite Job wird voll besteuert. Dein Einkommen zählt insgesamt und nicht jedes Einkommen für sich. Es spielt also keine Rolle wie "niedrig" dein zweites Einkommen ist...
Zudem "Führungsposition"? Solltest du im Einzelhandel als Marktleitung oder als Stellvertretung arbeiten und um die rund 40 Stunden eingestellt sein, dann liegt dein Bruttoeinkommen zwischen 2100 und 2600 Euro im ersten Berufsjahr. Zudem sollte man das wissen in einer solchen Position und entsprechend Kontakt zur Personalstelle haben.
- catLv 7vor 8 Jahren
Was meinst Du wie lange das Dein Körper wohl mit macht ?
Wenn Ihr mit Deinem Gehalt in einer Führungsposition nicht auskommt finde ich das schon ganz schön merkwürdig !