Vorschlag beim bundestag-einreichen bei der bundestaggeschäftstelle
Antrag Bürgerliches Gesetz Buch BGB §312 h (1) Beim anschluß eines Stromeinspeiser an das Hausnetz verändert sich der Vertrag zwischen Stromlieferant und Stromabnehmer wie folgt. 1. Der Stromlieferant muss ein neuen Messzähler anbringen der die tatsächlich verbrauchte energie berechnet. 2.Der Stromlieferant muss den vom Stromabnehmer extern eingespeiste verrechnen. 3. Der Stromlieferant muss den Überschuss an strom nach EEG abkaufen
Mag ja alles eine gute Idee sein, aber das BGB hat damit als Basisgesetz leider nichts zu tun, das gehöhrt in andere Gesetze (Vertragsrecht, Verbraucherschutzrecht) aber nicht ins BGB! Es Gibt das GG, darauf basieren 2 Grundlagen: StGB und BGB, aus denen werden dann die Einzel-Gesetze abgeleitet, eine Pyramide von oben, ist das Rechtssystem in D. (Mit massig Löchern, zugegeben).
Interessantes Gedankenspiel - aber ich befürchte, dabei bleibt es. Erkundige Dich mal welches Galama Menschen über sich ergehen lassen müssen, die Kleinstmengen von Strom ins allgemeine Netz einspeisen wollen (ich kenne da einen sehr "putzigen" Fall mit einer Vorgartenwindmühle - Schilda läÃt grüÃen)...
wie wäre es damit: "Weil die Energieversorgung eine fundamentale Existenzbedingung ist, darf sie nicht mehr privatwirtschaftlich erfolgen, sondern muà gemeinwirtschaftlich, d.h. genossenschaftlich organisiert werden. Die privaten Energieversorger werden entschädigungslos zum Wohle der Gemeinschaft enteignet."