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Kann man seine Wohnung auch zur Monatsmitte kündigen?
Wenn gesetzliche Kündigungsfrist vorliegt?Oder kann der Vermieter auf Kündigung zum Monatsende bestehen?
9 Antworten
- HausverwalterLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Die gesetzliche Kündigungsfrist bezieht sich immer auf den Ablauf des Monats - siehe § 573c BGB.
Möchte man früher gehen, muss dies mit dem Vermieter neu vereinbart werden. Einen Anspruch darauf hat der Mieter nicht.
Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter - Anonymvor 1 Jahrzehnt
wenn es keine abweichende vertragliche Regelung gibt, kann nur zum Monatsende gekündigt werden
Ãbrigens bis zum 3. Werktag eines Monats auf den Ablauf des übernächsten Monats
z.B. bis zum 3.2. auf den 30.04.
Quelle(n): http://bundesrecht.juris.de/bgb/__573c.html - TWallyLv 6vor 1 Jahrzehnt
Du kannst zu jedem Zeitpunkt kündigen, d.h. Kündigungsschreiben schicken, musst aber die Kündigungsfrist beachten. Die ist gesetzlich 3 Monate zum *Monatsende*.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
zum Monatsende
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
versuche es ob das geht monatsmitte
- FirstroseLv 4vor 1 Jahrzehnt
Die gesetzliche Kündigungsfrist wurde von den anderen hier ja schon genannt. Diese kommt aber erst zum tragen, wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Also das, was in deinem Mietvertrag steht, gilt.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Das Mietgesetz sieht nur einen Wechsel zum Monatsende vor. Kündigungen zu Monatsmoitte ist Kulanz des Vermieters
- ascalon2607Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. (§ 573c BGB)
Quelle(n): BGB - Anonymvor 1 Jahrzehnt
MaÃgeblich ist dein Mietvertrag - da ist das festgelegt.