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Kann man seine Wohnung auch zur Monatsmitte kündigen?

Wenn gesetzliche Kündigungsfrist vorliegt?Oder kann der Vermieter auf Kündigung zum Monatsende bestehen?

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die gesetzliche Kündigungsfrist bezieht sich immer auf den Ablauf des Monats - siehe § 573c BGB.

    Möchte man früher gehen, muss dies mit dem Vermieter neu vereinbart werden. Einen Anspruch darauf hat der Mieter nicht.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn es keine abweichende vertragliche Regelung gibt, kann nur zum Monatsende gekündigt werden

    Übrigens bis zum 3. Werktag eines Monats auf den Ablauf des übernächsten Monats

    z.B. bis zum 3.2. auf den 30.04.

  • TWally
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst zu jedem Zeitpunkt kündigen, d.h. Kündigungsschreiben schicken, musst aber die Kündigungsfrist beachten. Die ist gesetzlich 3 Monate zum *Monatsende*.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    zum Monatsende

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    versuche es ob das geht monatsmitte

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die gesetzliche Kündigungsfrist wurde von den anderen hier ja schon genannt. Diese kommt aber erst zum tragen, wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Also das, was in deinem Mietvertrag steht, gilt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Mietgesetz sieht nur einen Wechsel zum Monatsende vor. Kündigungen zu Monatsmoitte ist Kulanz des Vermieters

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. (§ 573c BGB)

    Quelle(n): BGB
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Maßgeblich ist dein Mietvertrag - da ist das festgelegt.

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