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Schenkung, rechtens?!?

Hej ihr lieben,

ich habe zu meinem 17. Geburtstag ein Auto von meinem (Ex-)Stiefvater geschenkt bekommen. (sprich Schenkung) ...

Ich hab jetzt mitlerweile meinen Führerschein und bräuchte das Auto dringend. (Da das Auto meiner Mum kaputt ist.)

In der Zwischenzeit hatte ich das Auto an meinen (Ex-) Stiefbruder verliehen, der an dem Auto alles hat machen lassen (man musste etwas schweißen,die Kumplung machen und TÜV neu) ... dann stand das Auto wieder bei meinem (Ex-) Stiefvater (ich bin in der Zeit ausgezogen) ... und dann meinte er zu meiner Mum, das er das Auto auf den Schrott gebracht hat .. (was irgendwie keiner so recht glauben kann, durch dass, das eben alles gemacht worden ist, was zu tun war) ...

wie kann ich jetzt gegen ihn vor gehen?

eine Schenkung zu verkaufen oder weiter zu verschenken, ist ja eigentlich nicht rechtens, oder sehe ich das falsch?!?!

danke schon mal für eure antworten!

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    ex-stiefvater klingt seltsam - wer weiß, was da vorgefallen ist.

    hier das BGB zu einer möglichkeit

    die schenkung unwirksam zu machen:

    § 530

    Widerruf der Schenkung

    (1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.

    (2) Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat.

    Quelle(n): BGB
  • vor 10 Jahren

    Wenn du beweisen kannst, dass das Eigentum an dem Auto durch Schenkung auf dich übergegangen ist (im Kfz-Brief also dein Name steht), kannst du deinen Bruder wegen Unterschlagung deines Eigentums zur Rechenschaft ziehen.

  • vor 10 Jahren

    Hast du den Brief? Hast du das schriftlich? War das Auto zu irgend einem Zeitpunkt in deinem Besitz? Wenn alles nicht, hast du ein Problem. Um wenn das Auto schrottreif war, dann sei froh, daß du die Verschrottung nicht noch zahlen mußtest.

  • micha
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Schöne Geschichte ! Aber grundsätzlich geht mit einer Schenkung der Besitz an den Beschenkten über.

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