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Darf man ein Brötchen vor Ende der Aufbewahrungspflicht essen, wenn der Bäcker da direkt mit dem Laser seinen Beleg draufgebrannt hat?

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 6 Monaten

    ja                        

  • Anonym
    vor 1 Jahr

    Käse......................................

    https://www.spiegel.de/wirtschaft/bon-pflicht-in-i...

  • Doris
    Lv 6
    vor 1 Jahr

    ich hefte das gezeichnete Stück Kruste ab und esse den Rest.

  • Mike
    Lv 7
    vor 1 Jahr

    Den Beleg für eine Woche aufheben, wegen Kontrolle durch die Finanzpolizei (hellblaue Uniform !). Danach Brötchen anfeuchten und bei 200 Grad  im vorgeheizten Backofen fünf Minuten aufbacken.

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  • vor 1 Jahr

    Na klar. Du kannst den Beleg ja mit einem scharfen Messer abtrennen und zu den Akten legen.

    Und dann: Guten Appetit.

  • Der macht das doch nicht direkt auf die Verpackung drauf.

    Der druckt die Belege per Bondrucker aus und klebt das dann auf die Brottüte (oder Verpackung) drauf.

    Somit kommt das Brötchen doch gar nicht in Berührung mit dem Laserdrucker.

    Inanna

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