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Hausrenovierung - wieviel muss ich mir gefallen lassen?

Seit letztem Frühjahr wird der Wohnblock, in dem ich lebe, renoviert. Zuerst die hintere Seite, wobei die Balkons abgerissen wurden und durch neue ersetzt. Dann die Front und Seitenwände, die werden neu gedämmt und bekommen neue Fliesen. (Ich lebe in einem Plattenbau, häufig sind diese Häuser nicht gestrichen, sondern haben an der Fassade solche "Fliesen" dran, weiß nicht, ob das die richtige Bezeichnung ist).

Natürlich dient die Renovierung der Verbesserung des Allgemeinzustandes, uns geht dadurch weniger Wärme verloren, wir bekommen neue und bessere Balkons etc etc. Wir haben einmalig 100€ Mietminderung bekommen für die 2 Monate, die wir auf unseren Balkon verzichten sollten, bei einer Warmmiete von ca 450€.

Nun habe ich folgendes Problem: Diese Renovierungsarbeiten dauern seit Mai oder Juni an. Damit einher geht ständiger extremer Lärm. Zuerst, als die Balkons, welche gemauert waren, mittels Presslufthammer etc abgerissen wurden. Es war so extremst laut, dass man sich in der eigenen Wohnung anschreien musste, um sich noch verständigen zu können. Telefonieren etc war unmöglich. Ich hätte für Uniprüfungen lernen müssen - ein Ding der Unmöglichkeit bei derartiger Lärmbelästigung. Der Lärm fing morgens zwischen 7 und 8 an und ging mindestens bis zum frühen Nachmittag (14 Uhr), zum Teil aber auch bis abends (17-18 Uhr), jeden Tag außer Sonntag.

Während des gesamten Sommers konnte man 6 Tage die Woche von Ausschlafen nur träumen.

Wie gesagt nahm das Ganze im Mai/Juni seinen Anfang. Jetzt ist es Ende November. Es gibt inzwischenb immer mal wieder ein paar Tage oder sogar 1-2 Wochen, wo es weniger laut ist, aber im Großen und Ganzen geht es so weiter. Die neuen Balkons sind dran, aber die Außenfassade wird jetzt gemacht. So furchtbar laut wie heute war es noch nie. Meine Ohren schmerzen richtig, ich muss Ohrenstöpsel tragen um das auszuhalten, meinem Gefühl nach ist es so laut wie in einer Disco.

Meine zwei Katzen sind am durchdrehen, für die muss das ja absolut unerträglich sein.

Ich fühle mich zu gut deutsch verarscht, mit diesen lächerlichen 100 Euro. Ich hatte bis Ende Oktober keinen Balkon, ab Juni. Nichts da mit zwei Monaten. Der neue Balkon darf außerdem nicht gestrichen werden, es darf nichts und nirgendwo gebort werden, was heißt, ich kann nicht einmal eine Blumenampel oder Wäscheleine aufhängen oder ein Regal an die Wand machen. Nichtmal Klemmmarkisen dürfen ohne Genehmigung angebracht werden.

Außerdem eben ständig dieser Lärm. Das hält doch kein Mensch aus! Ich kann den halben Tag nicht telefonieren, nicht fernsehen - wie denn!? Ich kann nicht lernen - wie soll man sich bei dem Krach auch bitte konzentrieren? Und es geht wie gesagt sogar so weit, dass der Lärm wirklich schmerzhaft wird. Ich wette, es ist so laut, dass es als schädlich für das Gehör eingestuft würde.

Meine Frage wäre jetzt: Steht mir da nicht mehr Geld zu? Kann ich die Miete mindern? Was kann ich tun, an wen kann ich mich wenden, wo finde ich Hilfe? Das Ganze soll laut der Verwaltung noch bis Mitte nächsten Jahres gehen. Das ist doch absolut unzumutbar! Leider lebe ich in einer ziemlich armen Gegend mit hohem Arbeitslosenanteil. Ich bin mir sicher, meine Nachbarn denken ähnlich wie ich, aber keiner von uns kann sich einen teuren Anwalt leisten.

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir helfen könntet - aber ich würde darum bitten, nur zu posten, wenn man wirklich etwas weiß oder Hinweise hat. Ansonsten widerspricht eine Antwort der nächsten und ich bin so schlau wie vorher.

Vielen Dank schon mal!

Update:

Zusätzliche Info:

Ich bin leider mehr betroffen als die meisten Mieter, da ich an der rechten Außenseite des Gebäudes wohne - es gibt nur 10 Wohnungen an dieser Seite. Genau die ist es aber, die momentan bearbeitet wird, und da mich nur eine Wand davon trennt, kriege ich das besonders mit. Der Block ist sehr lang und es gibt hunderte von Wohnungen, aber wie gesagt nur 10 an der äußeren, am stärksten betroffenen Seite. Die andere Außenseite am anderen Ende besteht aus Glas, da ist die Situation anders.

Ich würde gerne, wenn das möglich ist, nicht nur ab jetzt die Miete mindern, sondern für die gesamten bereits verstrichenen Monate eine Entschädigung einfordern/Geld einbehalten. Geht sowas?

Mir geht es eben hauptsächlich um den Lärm, der mich im Alltag extrem einschränkt. Ich halte es zum Teil kaum in der Wohnung aus, habe ständig Kopfschmerzen. Außerdem frage ich mich, ob es gesetzlich zulässig sein kann, solch extremen Lärm zu machen, dass dieser sogar für das Gehör schädlich ist?

Update 2:

@Tom: Sorry aber genau das meinte ich mit den nutzlosen Antworten, auf die ich gerne verzichten würde!

Ich denke, für eine etwas hübschere Außenfassade, einen schöner aussehenden Balkon, an dem man aber nichts mehr machen darf und minimal bessere Wärmedämmung kannst du nicht ernsthaft erwarten, dass irgendein Mensch über sechs Monate andauernde, permanente und heftigste Lärmbelästigung, einen Sommer komplett ohne Balkon und z.T. ohne Keller und ständig Gerüste mit Bauarbeitern vor den Jalousienlosen Fenstern GERNE in Kauf nimmt. Mann sowas regt mich echt auf!

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du hast eine Mietminderung in Höhe von 100,-- Euro bekommen ?

    Du hast wohl eine Entschädigung bekommen mehr nicht.

    Eine Mietminderung führt man durch und erhält keine.

    Die Höhe einer Mietminderung hängt von der Beeinträchtigung des Mangels ab. In deinem Fall scheint die Beeinträchtigung erheblich, sodass ich eine Mietminderung zwischen 35 und 50% in Einzelfällen sogar mehr für gerechtfertigt halte. Die Mietminderung wird von der Bruttowarmmiete abgezogen und muss nicht zurückbezahlt werden. Die Mietminderung findet ab Meldung des Mangels statt und kann bis zur Beseitigung des Mangels einbehalten werden.

    Solltest du bereits im Mai 2009 den Mangel gemeldet haben, kannst du auch rückwirkend die Miete mindern. Entscheidend für die Minderung ist die Meldung des Mangels.

    Nicht entscheidend ist hingegen, ob der Vermieter den Mangel zu vertreten hat oder nicht.

    Selbst wenn Nachbarhäuser renoviert werden würden, oder die Stadt die Straßen saniert, darf der Mieter die Miete mindern.

    Man könnte eventl. prüfen lassen, ob auch eine Kündigung nach § 543 BGB möglich wäre - falls gewünscht.

    Normalerweise müsste dir dein Vermieter die Modernisierungsmaßnahmen 3 Monate vor Baubeginn schriftlich mitgeteilt haben. Dort hätte auch stehen müssen, wielange vermutlich die Bauarbeiten dauern.

    Hat er dies nicht getan, darf er deine Miete gemäß § 559 BGB nicht erhöhen.

    Nachtrag zur rückwirkenden Mietminderung:

    § 536 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bestimmt, dass der Mieter bei Auftreten eines Mangels nur eine geminderte Miete schuldet. Die Minderung des Mietzinses tritt also automatisch kraft Gesetzes ein. Aus diesem Grund kann daher grundsätzlich auch rückwirkend eine Mietminderung geltend gemacht werden. Allerdings setzt § 536 c Abs. 1 S. 1 BGB voraus, dass der Mieter dem Vermieter den Mangel angezeigt hat.

    Eine rückwirkende Mietminderung ist grundsätzlich auch dann zulässig, wenn der Mieter die Miete nach Anzeige des Mangels zunächst vollständig weiterbezahlt hat (vgl. BGH (Bundesgerichtshof), Urteil vom 16.07.2003, Az.: VIII ZR 274/02).

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    mein tipp schreibe die hausverwaltung / vermieter an das du ab 01.12.09 die miete um 20% reduzierst - weil du dich durch den baulärm, renovierungsarbeiten als mieter gestört fühlst.

    führe auch die zeiten auf, inder die arbeiten schon andauern, bzw. das sie nur schleppend vorankommen.

    das gesamte schreiben auf eine DINA 4 seite begrenzen - ( kein roman schreiben )

    dann muss die hausverwaltung ersteinmal auf dein schreiben reagieren bzw. mietminderung reagieren

  • vor 1 Jahrzehnt

    da kannst du leider nichts gegen unternehmen, außer dass du dir eine andere Wohnung suchst. Ihr wurdet ja bestimmt von der Hausverwaltung benachrichtigt, dass diese Modernesierungsmaßnahmen anfallen.Du kannst dich aber beim Mieterschutzbund erkundigen, welche Möglichkeiten es gibt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    leider gibt es im Net keine klare Aussage .Jede Mietminderunsgtabelle sagt was anderes .

    Also erst mal den Tip vom "Frechen" nutzen und dann zur Verbraucherzentrale bzw.Mieterschutzverein

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  • ?
    Lv 4
    vor 4 Jahren

    Wenn Du arbeitest hast Du einen Selbstbehalt von ca. 900,-Euro (arbeitslos 770,-) Zum gemeinsamen Kredit schreibst Du nichts konkretes! Mietkosten oder Hausdarlehen werden in gewissem Maße angerechnet. Die Düsseldorfer Tabelle ist nur ein Anhaltspunkt, sie ist kein Gesetz. Du solltest einen Famielienanwalt einschalten, denn der Sachverhalt ist ziemlich kompliziert. Wenn Du durch Kurzarbeit weniger verdienst, zahlst du natürlich auch weniger. Das deine Exfrau arbeitet spielt für den Kindesunterhalt dann allerdings keine Rolle.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich gehe mal davon aus, dass du bisher noch keine Mietminderung geltend gemacht hast. In dem Fall kannst du rückwirkend auch keine Mietminderung einfordern. Was du aber kannst, ist per sofort eine Mietminderung deinem Vermieter gegenüber einfordern und ab der nächsten Mietzahlung den Betrag einbehalten. Wieviel man einbehalten kann, wird allerdings unterschiedlich interpretiert. Google noch mal über den prozentualen Anteil nach.

    Quelle(n): bin selber Vermieter
  • vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich steht Dir Mietminderung zu, aber nicht rückwirkend. Die Höhe wird am Ende von einem Richter bestimmt, da die Gesellschaft das nicht so hinnehmen wird. Denke daran, dass Du den meisten Lärm wohl hinter Dir hast und dadurch steht Dir dann weniger Mietminderung zu. Du brauchst anwaltlichen Beratung, die die Höhe nach der Hamburger Tabelle ausrechnet. Denke auch daran, dass Wohnungsgesellschaften oft keine Mieterhöhung machen, wenn keine Mieterminderung vorgenommen wurde. Die Lärmzeiten sind bei Bauarbeiten genehmigt. Versuche deshalb bei der Gesellschaft mündlich eine Summe zu bekommen, das kostet weniger Nerven.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Guck mal nach in Mieterrechte- Mieterpflichten - einer Broschüre vom DMB. Auch die Broschüre über Mietmangel und Mietminderung dürfte sich bezahlt machen. 100 Euro einmalig ist ein Witz!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich habe vor einigen Jahren auch so eine Renovierung erlebt, die bezog sich auch auf die Wohnung selber und ich habe bei Freunden wohnen müssen weil eben meine Butze unbewohnbar war, eben Baustelle. Ich habe während dieser Zeit auch etwas Miete erstattet bekommen, aber wichtiger war es zu sehen wie toll die Wohnung und das Haus danach ausgesehen hat, da habe ich gerne mal Baustelle erlebt.

    @ Fragesteller ... nutzlos ist deine Frage, denn man wird dir nicht sagen müssen das du diese Frage wenn einem Anwalt oder einem Mieterverein zu stellen hast, denn nur da gibt es wenn Nägel mit Köpfe.

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