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Vermieter möchte kündigen. Erlaubt Ihn dieser Grund es?
Hallo,
Ich stehe an einem Punkt, an dem Ich nicht mehr weiter weiß.
Ich habe mit meinem Vermieter ausgemacht, dass er monatlich 30€ von mir für die Miete bekommt.
Unter weitere Anmerkungen auf der letzten Seite ist ein kleiner Vermerk:
30€ zusätzliche Miete werden von mir monatlich bezahlt.
Das steht aber nur auf seinen Mietvertrag.
Also schonmal garnicht kündigungsfähig, weil er es hätte nachtragen können.
Das ganze, damit Ich für den Fall der Arbeitslosigkeit diese Wohnung bewilligt bekomme.
Zur Zeit noch nicht von Nöten, die normale angegebene Miete erhält er, nur die 30 Euro zusätzlich nicht. Ich bin fair und bezahle, wenn er fair ist und bezahlt.
Es war jetzt vor kurzem vor gekommen, dass für ein paar Tage kein Strom mehr im Hausflur war.
Also die Allgemeinstromversorgung war gesperrt worden, weil kein Allgemeinstrom von Ihm bezahlt wurde. Kein Fernseher, kein Internet, kein Telefon, kein Licht, keine Heizung (Die Gasthermen sind über allgemeinstrom angeschlossen), keine Türklingel, kein Türöffner.
Noch ein paar weitere Sachen, die aber jetzt nicht ausschlaggebend waren.
Gerade eben stand er vor meiner Tür und wollte sofort die 60€ haben, da Ich ansonsten eine Kündigung bekomme.
Und wenn Ich nicht morgen die 60€ bezahle, baut er mir ein neues Schloss ein.
Meine Fragen jetzt, ob er mir dafür kündigen darf und mir ein neues Schloss einbauen darf.
Wenn nein, Was kann Ich dagegen tun, falls es der Fall sein sollte.
Kann Ich sogar etwas dagegen tun, dass er mir damit droht?
Nach meinem Hinweis, dass Ich für den Fall der Fälle zum Anwalt gehen würde, wenn er das gemacht hat, meinte er nur, dass es bei Ihm so geht und das ich das schon sehen werde.
Was kann Ich tun? Ich bin kein rassist und möchte keine Vorurteile aussprechen oder gar verteidigen, aber er ist Sinti (Zigeuner) und man hört viel davon, dass sie in solchen Dingen oft straffrei davon kommen oder sogar Sonderrechte haben...Wie seht Ihr das?
Ich möchte alles, nur nicht von hier ausziehen.
Danke für eure Antworten!
Danke für Die Antwort, das war aber nicht meine Frage. Meine Frage war eine andere. Der letzte Absatz ist nur darauf bezogen, auf eure Meinung, wie man vorgehen sollte, falls man überhaupt anders vorgehen sollte.
9 Antworten
- 🐟 Fish 🐟Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
2 unterschiedliche Verträge sind mindestens ein Einigungsmangel oder sogar eine Arglistige Täuschung
http://dejure.org/gesetze/BGB/155.html
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__123.html
Die 30 Euro sind also definitiv nicht zu zählen.
Der Austausch des Schlosses wäre Hausfriedensbruch und eine Straftat
http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html
Und wenn er wie hier schon erwähnt die Russen engagiert dann ist das schwerer Hausfriedensbruch
http://dejure.org/gesetze/StGB/124.html
Wenn er es doch tut Wohnung vom Schlosser aufbrechen lassen, den Schaden von der Miete abziehen und auf ein Sperrkonto überweisen und eine Schadenersatz klage gegen den Vermieter. Du bist Besitzer der Wohnung und hast die tatsächliche Verfügungsgewalt. Er mag zwar Eigentümer sein und hat daraus bestimmte Rechte aber die sind klar geregelt und nicht sehr umfangreich solange du die Lasten der Wohnung trägst.
Die Stomabschaltung mahnst du bitte mit Fristsetzung und Ankündigung einer Mietminderung an
http://www.mietrecht-neu.de/mietminderung/hamburge...
Bitte UNBEDINGT einen Monat vorher ankündigen.
Ging zu schnell? Dann lass die das nochmal von deinem Anwalt erklären und der soll deinem Vermieter gleich seine Kostennote hihinterher schicken.
By the way kundigen kann ich jedem alles, da dies nur eine einseitige Willenserklärung ist. Die Frage ist nur ob solch eine rechtliche Wirkung kat. Hier sicher nicht!
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Der Passus wegen den 30 € ist ungültig, da er nur auf einem Vertrag steht. Somit hat er keine rechtliche Handhabe irgend etwas gegen Dich zu unternehmen. Holt er aber das russische Inkassobüro braucht Du auch nicht zu zahlen, aber der Denkzettel tut weh
- GuentherLv 4vor 1 Jahrzehnt
So wie Du das hier schilderst, hast Du Dich selbst in eine ziemlich blöde Situation gebracht. Wieso und warum möchte ich hier – auch in Deinem Interesse – nicht darlegen. Ich kann Dir nur den Rat geben, dich umgehend an einen Anwalt zu wenden.
- tomatemitpfefferLv 4vor 1 Jahrzehnt
Natürlich verstehe ich deine "Vorurteile". Er darf dir eine ganz normale Kündigung zustellen aber von heute auf morgen vor die Tür setzen geht gar nicht.
Sollte er wirklich ein neues Schloss einbauen würde ich sofort Anwalt und Polizei einschalten. Da hast du ja einen "netten" Vermieter erwischt.
Ich wünsche dir viel Glück und Stärke
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- ?Lv 4vor 4 Jahren
Ohne Absprache darf er nicht in deine Wohnung, nach Ankündigung auch nur mit deiner Genehmigung. Zu dem ersten unbefugten Zugang zu deiner Wohnung, würde ich ihm einen short (Abmahnung) schreiben, das ist ja wohl das Allerletzte. LG Betty
- vor 1 Jahrzehnt
Ich würde die Polizei einschalten, denn er kann und darf dich nicht aus deiner Wohnung aussperren.
Diese 60€ sind nicht relevant.
Ich glaube nicht, das er straffrei davon käme.
Aber du solltest dir dennoch ganz schnell eine neue Wohnung suchen, denn das sind Verhältnisse die absolut nicht gehen.
Warum möchtest du nicht ausziehen? Es gibt mit Sicherheit bessere Wohnungen und vor allem bessere Vermieter.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wieso soll eine Vereinbarung, ein Vertrag, nicht geändert werden können?
Wieso soll ein Vermieter nicht über sein Eigentum verfügen können?
Kann ein Vermieter seine Mieter zu einem langjährigen Mietvertrag zwingen?
Wie überall im Leben fördert ein Ausgleich, so auch von Mieter und Vermieter, das wechselseitige Einverständnis.
- IlseLv 4vor 1 Jahrzehnt
an deiner stelle würde ich zur Polizei gehen, du kannst dich da auch beraten lassen was du machen sollst auf alle fälle kann er nicht einfach dein schloss austauschen, da kannst du ihn anzeigen, aber wie gesagt frag mal nach
- Udo RLv 5vor 1 Jahrzehnt
Vorurteile basieren häufig oder sollten eigentlich immer auf Tatsachen basieren - Erfahrungen, die andere gemacht haben - auch, wenn nicht immer alles stimmen wird, sollten einen solche Vorurteile zumindest zu einem größeren Maß an Vorsicht bewegen, dass man an den Tag legen sollte.
Wer sich allein durch Vorurteile von einer gewissen Handlungsweise abbringen lässt, ist selbst schuld.
Wer widerum alle Vorurteile achtlos in den Wind schlägt, ist auch selbst schuld, wenn er dadurch in die Schwierigkeiten gerät, vor denen diese Vorurteile gewarnt haben.