Darf der Vermieter unsere Kaution behalten?

Hallo,
wir haben momentan ein großes Problem mit unseren Lustigen Vermietern,wir haben uns jetzt eine kleinere Wohnung genommen da wir uns keine größere mehr leisten können.
Mein Lebensgefährte wohnt seit 7 Jahren in der Jetzigen Wohnung und ich seit 3 Jahren,bin zu ihm hin gezogen.
Angefangen hat das ganze seit zwei Jahren sie Vermieter in hat ständig ihren Mann angeschrien und sie ist ne Fenster Oma sie sitzt oft da und schaut wer kommt und sie pöpelt meine Freunde usw an.
Jetzt wollen wir am Sa/So aus ziehen und sie geben uns obwohl sie gesagt haben das alles in Ordnung ist die Miete nicht.
Sie haben uns beleidigt aufs feinste das will ich hier ungern erörtern und wir haben uns noch zurück gehalten da wir nicht raus fliegen wollte,
Denke,das sie nichts besseres zu tun haben,den sie sind 24 Stunden daheim und wir sind oft weg oder haben besuch.
Und ich wollte Euch Fragen,ob der Vermieter die Kaution obwohl er selber gesagt hat das alles in Ordnung ist behalten kann.
Wir haben schimmel,da wusste er davon den mein Freund hat mir erzählt das er selber gesagt hat das er die Fenster falsch eingebaut hat un jetzt kommt die Feuchtigkeit voll rein.
Jetzt behauptet der das wir falsch gelüftet haben,obwohl das nicht sein kann und das wir die Möbel nicht direkt an die Wände stellen hätten sollen.
Gehen Am Dienstag zum Mieterschutz verband,da hat man mir gesagt das es da viele gibt die auch die gleichen Probleme mit schimmel haben und mit da Kaution stimmt das?
Hat da jemand Erfahrungen?
Bin mal gespannt was raus kommt,sollen vom Schimmel Fotos machen und die ganzen Sachen mit nehmen.
Ach so,außerdem hat unsere Vermieter in beim Heizen uns abgezockt sie hat Öl getankt und (wir haben keinen Heitzzähler hat sie es nur durch die m2 geteilt und durch die Wohnungen das geht doch nicht oder?
Danke im Vorraus!

Hausverwalter2011-03-18T00:58:43Z

Beste Antwort

Grundsätzlich ist bei Schimmel der Vermieter beweispflichtig. Der Mieter kann also bei Schimmel eine Mietminderung vornehmen. Möbel dürfen auch ganz an die Wand gestellt werden.
Wenn ihr ausziehen wollt müsst ihr schriftlich kündigen, alles andere ist unwirksam.
Ob der Vermieter aus Ansprüchen die Kaution verrechnen darf, müsste geklärt werden.
Die Heizkosten müssen nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Nur wenn es sich um Haus handelt mit nicht mehr als 2 Wohnungen und der Vermieter mit im Haus wohnt, sind keine Verbrauchsmessgeräte erforderlich und er könnte so wie oben beschrieben abrechnen. Ansonsten ist er verpflichtet Messgeräte zu benutzen. Von daher wird die Betriebskostenabrechnung falsch sein. Hier sollte der Mieter seine Einwände schriftlich fristgerecht vortragen. Der Mieter hat 12 Monate nach Zustellung Zeit dies zu tun.
Ohne anwaltlichen Rat wird hier nichts zu erreichen sein. Zwar hat der Mieterverein einen großen Ruf, aber aus meiner Praxis muss ich eher zu einem Fachanwalt für Mietrecht als zum Mieterverein raten. Der Mieterverein ist auch nur so gut, wie der Mitarbeiter ausgebildet ist und ich muss immer wieder deren Arbeit kritisieren.

?2011-03-18T09:13:53Z

Bei der Schlüsselübergabe sollte ein Vertrag abgeschlossen werden, in dem alle Schäden notiert werden, die dann der Mieter, der Vermieter und der Nachmieter unterschreiben (deshalb ist es wichtig, beim Einzug in eine neue Wohnung möglichst genau den Zustand zu beschreiben und diesen durch den Vermieter bestätigen lassen. Sonst kann er behaupten, dass alte Schäden (Loch im Boden, das nicht notiert wurde) von Ihnen stammen. Ist mir schon zweimal passiert und ich hatte keine Beweise in der Hand.
Meine ehemalige Vermieterin hatte meine Kaution fast ein halbes Jahr lang nicht zurückgezahlt. Im 5. Monat erzählte mir ein Freund, dass ich nach 6 Monaten klagen kann und wenn es sich lohnt auch Zinsen verlangen kann. Daraufhin schickte ich meiner Vermieterin per Einschreiben einen Brief, indem ich ihr eine Frist gab und mit einer Klage drohte. Nach einer Woche kam (weil mein Schlüssel verloren gegangen war) zumindest ca. 60% zurück. Ich könnte versuchen, zu klagen, aber ich vermute, dass dann die Anwaltskosten die restlichen 40% übertreffen würden.

Sprendlinger2011-03-18T08:16:40Z

Hier liegen Euch und dem Vermieter viele Fehler vor. Ihr hättest das mit dem Schimmel dem Vermieter schriftlich mit Einschreiben anzeigen müssen. Ihr hättet bei Übergabe auf ein Übergabeprotokoll stehen müssen oder selbst eines fertigen und vom Vermieter unterschreiben lassen müssen. Wegen der Heizkosten hat der Vermieter verschiedene Fehler gemacht.

Wandervogel2011-03-18T07:55:18Z

um vielen mal einen Tipp zu geben es gibt Mieter und Vermieter welche die denken sie könnten alles tun andere die nicht wissen wie man sich verhält. Ich empfehle jeden der eine Mietwohnung bezieht als Wegbegleiter den Deutschen Mieterbund welcher nicht nur in Rechtsfragen jeden zur Seite steht sondern auch in anderen Sachen.

adventure2302011-03-18T07:53:36Z

grundsätzlich nicht nur wenn die Wohnung nicht im ordnungsgemäßem Zustand wie bestimmt im Mietsvertrag steht übergeben wird.

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