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Anonym
Anonym fragte in Haus & GartenSonstiges - Haus & Garten · vor 1 Jahrzehnt

,,,,,,,,,Vermieter will die Kaution behalten!?

Ich bin aus meiner Wohnung augezogen und es war mit der Wohnung alles in Ordnung,Protokoll vorhanden!Nur der Keller war noch voll den durfte ich ,kostenlos ,eine Woche später räumen ich habe auch alles aus dem Keller entfernt nun meinte der Vermieter das noch sachen im Keller geblieben sind,zwei Farbeimer und andere Kleinigkeiten und will die kaution nicht auszahlen !Ich habe einen Zeugen der gesehen hat das mein Keller leer war also können nur die netten Nachbarn etwas reingestellt haben!Kann er die Kaution einfach nicht zurück zahlen?

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Schreibe ihm eine Mahnung, mit Termin (14 Tage) zur Überweisung. Andernfalls soll er dir die Gründe schriftlich mit teilen, warum er das Geld nicht auszahlt.

    Sollte er das Geld nicht überweisen kannst Du zum Amtsgericht gehen und ihm eine Mahnung senden. Darauf muß er reagieren, ansonsten kannst du ihn pfänden, ink.aller Kosten und auch noch mit Zins und Zinseszins.

    Anwalt, Gericht usw. dauern nur unnendlich und bei der Gesetzeslage in unsere Land ist es auch nicht sicher ob Du das Geld bekommst, zumal du in Vorleistung gehen must.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Vermieter hat 6 Monate Zeit, die Kaution nach Deinem Auszug zu behalten und zu beurteilen, allerdings dient die Kaution nicht für Kleinigkeiten, die sich Dein Vermieter ausgedacht hat. Du hast nichts beschädigt. Wenn da wirklich zwei Farbeimer gewesen wären, dann hat er doch noch Gewinn gemacht. Die Kaution wird einbehalten, im Falle, dass Du etwas in der Wohnung beschädigt hast. Viele denken auch, dass wenn man die Miete nicht pünktlich oder gar nicht zahlt, kann der Vermieter sich das Geld von der Kaution krallen. Das ist alles falsch. Die Kaution ist nur ein Schutz der Wohnung. Außerdem muss er Dir noch die Zinsen auszahlen, für den Zeitraum, in dem er die Kaution behalten hat. Schreibe ihm doch einfach einen Brief, in dem Du androhst, einen Anwalt einzuschalten oder diese Gelegenheit rechtlich zu klären, wenn er nicht reagiert, gehe sofort zum Anwalt, anders kriegst Du das Geld nicht. Aber Du hast ein Recht, die volle Kaution und Zinsen zu kriegen.

    LG

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, diese Vermieter!

    Wenn nichts weiter zu beanstanden ist, dann muss er die Kaution zzgl. Zinsen zurückzahlen.

    Da kann er sich im Einzelfall bis zu 6 Monaten Zeit lassen.

    Viele versuchen aber, die Kaution einzukassieren, indem sie angeblich immer neue Mängel finden.

    Mit meinem Ex - Vermieter habe ich es auf eine Klage ankommen lassen. Der wollte nur neu renovieren. Kurz vor Verhandlung hat er sich verquatscht und sich selber ein Ei ins Nest gelegt.

  • Bolle
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Darf er nicht behalten.Damit,hat die Kaution,nichts zu tun.Drohe ihm mit Anwalt,das klappt immer.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Die komplette Kaution kann er nicht einbehalten. Nur die Entsorgungskosten kann er in Rechnung stellen. Da auch die fraglich sind, frage ich mich, warum Du keine Nachbegehung gemacht hast. Auch hierfür ist ein Protokoll zu fertigen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Zieh vor Gericht!

    Das ist das beste was du machen kannst, oder du drohst ihn mit ein Anwalt!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
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