Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Anonym
Anonym fragte in Haus & GartenSonstiges - Haus & Garten · vor 1 Jahrzehnt

Hat der Vermieter das Recht die Kaution bis zu Nebenkostenabrechnung zu behalten????

Die andere Hälfte wurde nach Wohnungsübergabe ausbezahlt.Wenn man beim Vermieter noch etwas anmietet findet die jährliche Abrechnung ca. April statt,wenn man im Ablesezeitraum 27.12.07 ausgezogen ist und dort nicht mehr wohnt,bestehen da nicht andere Bestimmungen. Hat der Mieter da nicht ddas Recht, dass die Abrechnung vorgezogen wird? Und warum Kaution behalten,die ist doch dafür da,dass man die Wohnung in einem gepflegten Zustand wieder übergibt oder nicht?

Danke im Voraus für eure Antwort.

Update:

Danke für Eure Antworten, das Problem ist nur ich hatte keine Mietvertrag, DA er die Räume im Keller eines Mehrfamilienhauses NICHT vermieten darf,da sie den Bestimmungen fürs Wohnen nicht entsprechen! Es war eine 1-Zimmer-Whg,dem Vormieter (2Personen) hat er auch was rausbezahlt,ich habe genau 1.Jahr drin gewohnt u.immer außerhalb im Studio geduscht also ist der Verbrauch gering und Waschmaschinenanschluss hatte ich auch keinen...der Vermieter hat selbst gesagt wohlmöglich bekomm ich was ausgezahlt,warum macht er dann so ein gezettere darum...

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Eine Kaution ist dafür da, dass der Vermieter nicht auf irgendwelchen Kosten vom Mieter sitzen bleibt. Und er sichert sich so eben ab das er die Nebenkosten auch sicher bezahlt bekommt wenn die Abrechnung steht. Würd ich genauso machen. Ob man aber die Nebenkostenabrechnung früher erstellen muss wenn der Mieter auszieht kann ich dir leider nicht sagen. Du kannst ihn ja mal fragen ob man das nicht irgendwie beschleunigen könnte.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die ganze Kaution nicht. Nur einen angemessenen Teil. So ca. in Höhje der letzten Nachzahlung.

    Außerdem ist im Gesetz geregelt, dass die Kaution nach 6 Monaten ausgezahlt sein muß und das incl. Verzinzung. Der Gestzgeber schreibt vor, dass Kauton zu banküblichen Zinsen

    ( Durchschnitt) verzinzt werden muß.

    Rainer

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das darf er. Das ist die einfachere und fuer den Vermieter sichere Sache. Du koenntest ja durch welchen Fall auch immer in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Woher soll er dann sein Geld bekommen. Du kannst aber auch vor dem Stichtermin abrechnen lassen. Das ist aber in aller Regel mit Mehrkosten verbunden. Was du pruefen solltest ist, ob du die Zinsen fuer das einbehaltene Geld spaeter auch angerechnet und bei Rueckzahlungen auch mit ausbezahlt bekommst.

    Quelle(n): bin Quellenbesitzer
  • vor 1 Jahrzehnt

    Mit der Kaution gleicht der Vermieter offene Beträge aus, die der Mieter noch zu zahlen hat. Das kann für Renovierung sein, für Nebenkosten, für Grundmiete... .

    Der Vermieter wird die ausstehende Nebenkostenabrechnung mit der kaution verrechnen. Ob du die jetzt so oser so zahlst, kommt aufs gleiche raus! Den Rest wird er dir überweisen!

    Beachte bitte, das die Kaution auf einem Sparbuch angelegt sein musste und das DU die Zinsen bekommst!!

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Sandra
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja darf er.In der Regel max.ein halbes Jahr.Bei Wohnungsgesellschaften max.1 Jahr.Die Nebenkostenabrechnung muß er innerhalb eines Jahres vorlegen.Grundsätzlich kann ich nur jedem Mieter den Mieterverein empfehlen.Kostet ca.62 Euro im Jahr.Gibts auch günstiger.Habe jedes Jahr meine Nebenkostenabrechnung prüfen lassen und der Vermieter hat mich insgesamt in 5 Jahren um knapp 2000 Euro betrogen.Durch den Mieterverein mußte er diese Abrechnungen neu machen und ich kam an mein Geld.Jede 2.Abrechnung ist falsch!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn du keinen Mietvertrag hattest, brauchst du auch keine Betriebskostenabrechnung abwarten, da wenn du keinen schriftlichen Vertrag hast, es nach BGB geht. Danach sind die Betriebskosten mit der Miete abgedeckt.

    Die Kaution ist fällig, wenn du die wohnung übergeben hast, ein einbehalt für Betriebskostenabrechenungen ist nicht statthaft, da der Vermieter verpflichtet ist, angemessene Vorauszahlungen zu nehmen. Die Herausgage der Mietkaution ist ca 6 Monate nach Vertragsende einklagbar

    Empfehle dir :

    Sehr geehrter Herr..

    hiermit fordere ich sie auf, mir die geleistetet Kaution in Höhe von .. bis zum (14Tage) auf folgendes Konto zu überweisen. Sollte die gesetzte Frist fruchtlos verstreichen, werde ich meinen bewährten Rechtsbeistand mit der Beitreibung beauftragen. MfG

    Quelle(n): bin Hausverwalter
  • D@ggi
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Vermieter hat nicht das Recht eine Kaution länger als 6 Monate zurückzuhalten.Wurde die Wohnung neu vermietet,muss er sie seinem Vormieter direkt auszahlen.Es ist dem Vermieter nicht erlaubt,die Kaution zurüchzubehalten,um evtl,Nachzahlungen der noch offenstehenden Nebenkostenabrechung abzuziehen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja das darf dein Vermieter wurde bei uns auch jedes mal gemacht.Er darf laut verschiedener Gerichtsurteile(kein Gesetz) deine Kaution bis zu einem halben Jahr ohne Grund einbehalten.Aber wenn du sie schnell brauchst dann "drohe" ihm doch einfach etwas damit das du wegen der die Räume nicht vermieten dürfen Sache zu einem Anwalt gehst, meist geht das Rückzahlen der Kaution dann schneller als gedacht.War in meiner letzten Wohnung auch so mussten teilweise zu zweit auf 14 m² leben da unsere Wand geschimmelt hat und der Vermieter uns keine Ersatzwohnung gestellt hat und die dann dort den Kompletten Putz abgehackt haben und ein neues Fenster eingebaut haben.Das haben wir ihm dann schön unter die Nase gerieben er wollte unsere Kaution nämlich auch ewig einbehalten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    die kaution soll für den vermieter alle restrisiken aus einem mietvertrag abdecken. ja, formal hat der vermieter das recht, die auszahlung der kaution bis zur endabrechnung der nebenkosten zurück zu behalten.

    man könnte sich aber freiwillig einigen, indem man einmal anschaut, was in den letzten jahren als nachzahlung fällig war. wenn keine mängel bei übergabe offensichtlich sind, spricht nichts dagegen, eine teil der kaution bereits frei zu geben.

    aber wie gesagt: erzwingbar ist das nicht. erst wenn mehr als 6 monate verstrichen sind, kann ein anspruch entstehen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich bin anfang des jahres auch umgezogen und mein vermieter hat 150 euro einbehalten nach dem gesetzt weiss ich jetzt auch welcher absatz aber er darf das ich weiss nur nicht ob deine summe zu hoch war bzw hängt wohl davon ab wie gross deine wohnung war

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.