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Wie lange nach dem Auszug darf mein Vermieter noch meine Kaution behalten?
Das sind ja immerhin 3 Monatsmieten.In der neuen Wohnung ist ja auch gleich eine Kaution fällig. Gibt es da Regelungen?
9 Antworten
- schwarzrotesLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution entsteht frühestens dann, wenn der Mieter die Wohnung dem Vermieter übergeben hat.Im Regelfall ist dem Vermieter aber das Recht zuzugestehen, eventuell bestehende Gegenansprüche zu prüfen. Damit darf er sich aber nicht unendlich lange Zeit lassen. Er hat dafür Sorge zu tragen, daß alle nötigen und zumutbaren Maßnahmen getroffen werden, die die Prüfung seiner Ansprüche betreffen.
Der BGH hat in einem Rechtsentscheid, BGH NJW 1987, 2372, dazu Stellung genommen und dort eine pauschale Frist von einem oder mehreren Monaten abgelehnt. Vielmehr sei auf den Einzelfall abzustellen. Sind also keine besonderen Probleme erkennbar, Nebenkosten abgerechnet und die Wohnung im ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, ist die Kaution schnellstmöglich zurückzuzahlen.
Gerade bei einfach gelagerten Wohnraummietverhältnissen wird man aber annehmen können, daß diese Prüfung selten länger als drei Monate dauert.
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Fristen in Formularverträgen, die eine Auszahlung der Kaution frühestens drei Monate nach Übergabe der Wohnung vorsehen, sollen zulässig sein. Dem ist dann zuzustimmen, wenn es sich um ein gewöhnliches, auf Dauer angelegtes Wohnraummietverhältnis handelt und nicht um ein von vorneherein sehr kurzfristiges, etwa ein einmonatiges Mietverhältnis von Studenten, der für die Zeit eines Sommerkurses an einer anderen Universität Wohnraum anmietet.
Hat der Vermieter alles Notwendige überprüft, hat er dem Mieter gegenüber abzurechnen. Dies gilt sowohl für die während der Anlagezeit erwirtschafteten Zinsen, als auch für die Kosten der Beseitigung eventueller Schäden an der Mietwohnung. Der Vermieter hat hierfür konkrete Belege vorzulegen. Eine Schätzung reicht nicht aus. Danach muß die Auszahlung unverzüglich erfolgen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Bis zu sechs Monate darf er sie einbehalten um evt. nachträgliche Forderungen zu verrechnen.
- HausverwalterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Der Vermieter kann bis zu 6 Monate nach Ãbergabe des Mietobjekts die Kaution zurückhalten. In der Regel sind 3 Monate Kündigungsfrist für das angelegte Geld einzuhalten und danach bekommt der VM/Verwalter 3 Monate "Bearbeitungs- oder Prüfzeit". Auch die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus § 548 BGB sind ein Hinweis auf diese 6 Monatsfrist.
Darüber hinaus, darf der Vermieter trotzdem noch einen Teil für eventl. BetriebskostenNACHzahlungen einbehalten. Ãber diese Höhe kann man streiten.
Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Der Vermieter darf bis 6 Monaten Kaution einbehalten ich würde mit dem alten Vermieter reden und ihm klar machen das du das Geld dringend brauchst
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- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Die Kaution sollte bis auf einen Teilbetrag für die Umlagenabrechnung unverzüglich, spätesten nach 6 Monaten ausgezahlt werden. Aber die Gerichte geben ihm tatsächlich 6 Monate Zeit
- vor 1 Jahrzehnt
Es können 6 Monate sein.
Der Grund dafür ist das der Vermieter noch eine gesonderte Stromrechnung für deine Nebenkosten ( Treppenhausbeleuchtung ) von dem Stromanbieter anfordern muss. Ebenso eine Rechnung vom örtlichen Entsorger ( Müllgebühren ).
Denn wenn ein höherer Verbrauch stattgefunden hat, kann er diesen Betrag mit der Kaution verrechnen und abziehen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ja gibt es, er kann deine kaution behalten bis:
nebenkosten abrechnung erstellt
wohnung abgenommen worden ist auf evtl. mängel die du beseitigen muÃt
wenn du deinen vertrag nicht eingehalten hast und keine nachmieter da sind
als ich noch mieter und kein vermieter war, habe ich meine gezahlte kaution immer abgewohnt. ich habe einfach für die gezahlten monatsmieten kaution keine miete mehr bezahlt und dem vermieter gesagt, er soll es mit meiner kaution verrechnen. ist zwar nicht rechtens und auch nicht schön, aber so konnte ich sicher sein, das ich mein gezahltes geld wieder bekomme.
jetzt als vermieter weis ich das verschiedene das so machen und passe auf das mir das nicht passiert :DD
- vor 1 Jahrzehnt
Er mus nachweisen was er mit der Kaution macht, wenn er renoviert, ist die Frage ob er nicht zu weit geht.
Gebe Ihn eine Frist, bevor du einen Anwalt einschaltest, schreibe Vernünftig mit Fakten und keine Drohungen.
Lieber so, wenn Sie mir nicht nachweisen, was Sie mit der Kaution machen, bin ich gezwungen einen Anwalt einzuschalten.
Bei Verschulden von Ihrer Seite, werde ich diese Unkosten Ihnen in Rechnung stellen.