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Gibt es pauschale Kosten (Porto) welche vom Vermieter von der Kaution einbehalten werden dürfen ?

Wenn ja wie hoch dürfen diese sein ?

Update:

Es handelt sich um Kosten, welche der Vermieter als Auslagen einbehält für Leistungen wie Porto Telefon und sollche Sachen. es handelt sich hierbei um 50 Euro.

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Kaution muss komplett ausgezahlt werden, wenn in der Wohnung keine Schäden entstanden sind und die Wohnungsabnahme dies auch bestätigt hat. Sie darf nur einbehalten werden, wenn noch Betriebskosten offen sind.

    Aber eine allgemeine Pauschale für irgendwas darf nicht einbehalten werden!

  • Anonym
    vor 4 Jahren

    Die Zurückhaltung der Kaution kann bei absehbaren Gegenforderungen erfolgen. Ein Aushändigungsanspruch besteht sowieso erst bei Wohnungsübergabe. Unser Hund hatte mal die Haustür lädiert - da habe ich gleich auf die Kaution verzichtet. Wenn die Wohnung im vertragsmäßigen Zustand ist, kann er höchstens einen Teil zurückbehalten. Den Teil nämlich, der einer evtl. NK-Nachzahlung entspricht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Irgendeine Pauschale darf von der Kaution nicht abgezogen werden. Im Gegenteil: Du mußt Zinsen bekommen!!!

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich kann die Kaution für a l l e Forderungen, die der Vermieter (begründet) hat herangezogen werden, egal woraus sie resultieren. Ob diese Forderungen gerechtfertigt sind, ist (notfalls gerichtlich) zu überprüfen. In Deinem Fall kommt es darauf an, wie oft der Vermieter hat "mahnen" müssen. Eine simple Pauschale ist nicht rechtens. Er muß die tatsächlich angefallenen Kosten nachweisen!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei unserem letzten Umzug wurde nur ein Teil der Kaution einbehalten, weil noch eine Heizkostenabrechnug ausstand und nicht klar war ob es dort Nachzahlungen geben würde. nachdem diese Abrechnung vorlag wurde uns der restliche Betrag sofort ausbezahlt. So sollte es gehen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich ziehe eine Pauschale von der Kaution ab, bis zur Umlagenabrechnung. Dann wird auch die Pauschale abgerechnet.

    Eine Pauschale für Porto darf nicht einbehalten werden.Auch ist der Betrag sehr hoch. Wieviel Brief und Telefon kann man dafür bezahlen. Ich würde dagegen vorgehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wir vermieten selbst wohnungen! also die kaution ist nur für haftbare schäden in der wohnung bei auszug gedacht. oder wenn vereinbart wurde, dass der mieter die wohung renoviert und dies nicht einhält, so kann die kaution auch einbehalten werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Für was denn? Für Mietschulden Renovierung oder Nebenkosten? Mehr Details bitte

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein! Die Kaution ist keine Vorrauszahlung für Verwaltungskosten sondern eine Sicherheit, falls du deinen Zahlungsverpflichtungen für Miete , Nebenkosten und Renovierungen/ Mietschäden nicht nachkommst.

    Verwaltungskosten sind auch auf Betriebskostenabrechnungen nicht umlagefähig. Forder ihn auf, das Geld wieder zurückzupacken! Wenn er nicht spurt, geh zum Mieterverein!

  • Fritz
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Ganz klares NEIN - Kaution dient nur der Absicherung von Schäden an der Mietsache, keinesfalls ist das ein Selbstbedienungsladen für Verwaltungs- und sonstige Pauschalkosten.

    Eigentlich legen verantwortungsbewusste Vermieter dieses Geld heutzutage schon verzinst an...

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