Mündlicher Vertrag und gültige AGBs?
Hallo,
kurz die Ausgangslage. Eine GbR hat mit einem befreundeten Mediengestalter einen Vertrag für die Erstellung von Plakaten und Internetseite gemacht. Da die GbR ein Unternehmen ist, muss der Mediengestalter (selbstständig) nicht noch extra auf die AGBs verweisen - stimmt?
Doch gilt das auch für einen mündlichen Vertrag? Bin mir zwar sicher, dass mündlich=schriftlich ist und somit die AGBs gültig aber wollte das lieber nochmal nachfragen.
Bei einfachen Verbrauchern wären die AGBs nämlich ungültig, sofern kein Hinweis vor Vertragsabschluss geschehen ist.