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Mein sohn hat einen vertrag auf meinen Namen abgeschloßen, ist der vertrag gültig?

Hallo, mein Sohn 13 Jahre alt, hat einen 2-jährigen vertrag mit einem internetseite abgeschloßen. Das Problem ist, dass er es über meinen E-mail account bestätigtt hat. Da ich diese Option bei Yahoo habe, dass man das passwort und den anmeldename bestehen bleibt, konnte es es locker tun.

Leider habe ich es viel zu spät mitgekriegt und diese Frist für den Widerruf verpasst. Erst jetzt als eine Zahlungserinnerung kam habe ich erfahren was er gemacht hat. Was soll ich tun? Muss ich es wirklich zahlen ? Ist der Vertrag gültig? Der vertrag läuft über 2 jahren :-(

Danke euch schon mal

Leska

Update:

die firma heißt outlets.de und schreibt mir, dass ich es zahlen muss. Egal, we es abgeschloßen hat. Im internet aber habe ich die seite als betrügerseite wiedergefunden. was soll ich tun?

23 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Abgesehen davon, dass dein Sohn noch minderjährig ist, ist diese Firma eine Abzockfirma und den Verbraucherzentralen bestens bekannt!:

    Hier steht, was du tun kannst:

    http://www.verbraucherschutz.tv/2009/11/02/rechtli...

    http://www.verbraucherschutz.tv/fragen-antworten

    Also, nur nichts zahlen, auch wenn die euch ganz böse drohen!

    Und, du kannst sicher sein, dass die das tun werden!

    Das sind Betrüger!!!

  • vor 10 Jahren

    Normal darf dein Sohn dies in seinem alter nicht, aber wie willst du Beweisen das es dein Sohn war und nicht doch du?

  • vor 10 Jahren

    Du musst jetzt umgehend mehrere Dinge tun. Erstens Widerspruch einlegen. Zweitens dich über diese Firma informieren, diese Unternehmen geben meistens recht schnell nach wenn jemand Protest einlegt. Sollten sie trotzdem Ärger machen ist das die beste Gelegenheit, auszuprobieren wie gut deine Rechtschutz-Versicherung ist, schliesslich bezahlst du die Leute für genau sowas :)

    Und zu letzt musst du deinem Junior beibringen, das er in deinem Email-Account ABSOLUT GAR NICHTS ZU SUCHEN HAT !! Am besten mit der Drohung, sowas das nächste Mal von seinem Taschengeld zu bezahlen.

  • vor 10 Jahren

    Nein ! Du musst aber UNBEDINGT reagieren auf das Schreiben. Er ist Minderjährig und kann nicht belangt werden.

    Darum gibt es Passwörter, schalte die ein und Du hast keine Umtriebe mehr wegen Deinem Sohn.

    Kinder sind nun mal kleine Schlitzohren und probieren alles aus.

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  • Anonym
    vor 10 Jahren

    @by raik so leicht wie du es hier schreibst ist es nach der deutschen rechtsprechung nicht...

    @@@ fragesteller...

    da dein sohn noch minderjährig ist und somit noch nicht voll geschäftsfähig, kann und darf dein sohn auf der rechtlichen grundlage solche verträge nicht abschließen

    hier kannst du wirklich nur versuchen dem anbieter davon zu überzeugen das dein sohn diesen vertrag abgeschlossen hat (jedoch sind diese nicht verpflichtet es dann zu akzeptieren)... du musst nachweisen, das dein sohn diesen vertrag abgeschlossen hat.... und dieses wir sehr sehr schwer werden...

    ich denke hier kommst du wenn überhaupt nur mit hilfe eines anwaltes raus da du die widerrufsfrist versäumt hast... aber vorsicht es kann sein das man dir ein mitverschulden gibt, da dein sohn ohne aufsicht deinen acc. nutzen konnte und auch deine passwörter kennt

    du musst auf jeden fall einen anwalt hinzuziehen wenn du aus dem vertrag rauskommen willst was du auf gar keinen fall machen darfst, ist das was der fragesteller by raik dir geraten hat, sämtliche mahnunen ect. zu ignorieren..... wenn du das machst kann es sein das mahnbescheide erlassen werden was dann bis hin zur kontopfändung gehen kann oftmals werden für solche firman inkassounternehmen tätig all diese zusätzlichen kosten musst du zahlen bzw. werden dir in rechnung gestellen im schlimmsten fall geht sogar eine meldung an die schufa und ich denke was d.h. muss ich dir aus der rechtsprechung nicht erklären (dort bist du dann als dubios vermerkt d.h. zahlungsunfähig und kannst im schlimmsten fall nirgends mehr auf rechnung bestellen und bekommst evtl. keine kredite mehr)

    lass dich bitte bei einem anwalt beraten am besten einen fachanwalt für vertragsrecht... es gibt auch bei den gerichten eine beratungsstellen dort sitzen rechtspfleger, die können dir ggf. auch sagen wie du dich zu verhalten hast und ob aussicht auf erfolg besteht wenn du einen anwalt hinzuziehst...

    bei geringen einkommen hast du anspruch auf beratungshilfe und prozesskostenhilfe... wenn gehalt hast und über den satz liegst, musst du den anwalt selbst zahlen oder ggf. durch deine rechtsschutzversicherung

    viel glück

    @fragesteller

    wenn du der meinung bist es ist ein betrugsversuch dann musst du umgehend eine anzeige gegen dieses unternehmen machen

  • Das ist ein bisschen komplizierter, weil:

    Du kannst nicht beweisen das nicht Du dahintersteckst.

    Man könnte dir vorwerfen den Vertrag selber abgeschlossen zu haben und jetzt wo Du es Dir anders überlegt hast, schiebst Du einfach Deinem Sohn die Schuld in die Schuhe.

    Obwohl es mir neu ist, das man via Internet bzw. via Link einen Vertrag so abschließen kann...

    Ich würde einen Brief/E-Mail aufsetzen in dem Du die Situation genau schilderst, wenn Du Glück hast, widerrufen sie den Vertrag, wenn nicht dann musst Du wohl zahlen.

    Du kannst Dich natürlich auch an einen Anwalt wenden, aber Du musst abschätzen was für Dich günstiger ist: 2 Jahre bezahlen oder hohe Anwaltskosten.

  • Hi, ja das ist dumm gelaufen und aus gutem Grund gibt es Kindersicherungen und wenn man seinen Kindern erlaubt den gl. PC zu nutzen sollte man es mit einem geheimen PW schützen.

    Ok, Vorhaltungen nützen hier nicht viel aber versuche dein Glück in dem du das richtig stellst weil normal kann es nicht sein das einfach nur durch einen Bestätigungslink das Ganze rechtswirksam wird.

    Viel Erfolg und Glück

  • Raik
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    nein. Dein Sohn ist 13 und nicht geschäftsfähig. Informiere den Anbieter darüber und teile ihnen mit dass Du den Vertrag nicht genehmigst. Dann werden viele Mahnungen kommen die Du alle ignorieren kannst. Nur einem Mahnbescheid müsstest Du widersprechen aber der kommt normal nie.

    Edit: eingehend auf die Hinweise von @BösesBaby bleibe ich bei meiner Meinung. Im Internet gibt es seitenlang Threads dazu:

    http://forum.computerbetrug.de/threads/simsen-und-...

    Du hast das Geschäft nicht abgeschlossen. Den Beweis, dass Du es doch warst, müsste das Unternehmen antreten. Das wird ihnen nicht gelingen. Du bist auch sonst nur verantwortlich zu machen, wenn Du Deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Musstest Du davon ausgehen, dass Dein Sohn Deinen Account mißbraucht? Hat er es schon mal gemacht? Falls nicht, wird man Dich hier nicht belangen können.

    Dein Sohn kann nicht in Deinem Namen Geschäfte abschließen. Tut er es doch, könnte man ihm Betrug vorwerfen, was aber egal ist weil er nicht strafmündig ist. Die Frage, ob sich daraus ein Schadenersatzanspruch ableiten ließe ist äußerst umstritten. In jedem Fall müsste das Unternehmen einen Schaden erst einmal nachweisen.

    Normalerweise entstehen solche Probleme mit Abzockseiten, die darauf angelegt sind, dass Kinder diese Verträge abschließen. Die dummen Eltern sollen es dann zahlen. Dazu wird eine Drohkulisse aufgebaut. Wenn aber die Eltern nicht nachgeben, dann gibt man auf und sucht den nächsten Dummen. Es gibt ja leider genügend.

    Daher noch einmal der Rat: Widerspruch. Dann kannst Du, so lange keine Mahnbescheide kommen, die weitere Entwicklung gelassen abwarten. In der Regel erledigt sich das dann von selbst.

    Edit 2: natürlich schreibt Dir die Firma dass Du es zahlen musst. Aber diese Meinung werden sie juristisch niemals durchsetzen können.

  • vor 10 Jahren

    Einmal musst du zustimmen, damit der Vertrag rechtskräftig wäre, weil bei nicht vollgeschäftsfähigen Personen der Vertrag schwebend unwirksam ist und zum anderen musst du diese Abzocher nicht bezahlen.

    Es wurde hier schon erwähnt, nur auf einen Mahnbescheid mit Widerspruch auf die gesamte Forderung reagieren. Auf alles andere nicht reagieren.

    Ausführliche Info gibt die Verbraucherzentrale: http://www.vz-nrw.de/UNIQ130944364929772/link46172...

  • Diva
    Lv 4
    vor 10 Jahren

    Dein Sohn ist nicht geschäftsfähig. Daher benötigt der Vertrag Deine Zustimmung. Die wurde nicht gegeben.

    Jeder kann im Grunde einen Account mit Deinem Namen anlegen. Es ist nicht so, dass Du beweisen müsstest, dass es nicht Dein Account ist. Vielmehr muss der Empfänger beweisen, dass es Deiner ist. Das geht ganz einfach über die IP-Adresse, da braucht es keinen Fachmann. Dies nur mal zur Rechtmäßigkeit und Online-Geschäften.

    Wie an anderer Stelle schon erwähnt wäre es der einfachste Weg, wenn Du nachweisen könntest, nicht zu Hause gewesen zu sein, z. B. in der Arbeit oder bei einem Arzt oder sonst wo. Lass Dir das schriftlich bestätigen und reich es ein.

    Dein Sohn kann nicht belangt werden. Allerdings sollte das nicht noch mal passieren, denn sonst könnte man Dir vorwerfen, dass Du nicht verhindert hast, dass Dein Sohn solche Streiche spielt und es als Deine Zustimmung werten.

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