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ist der Vertrag gültig?
Mein 16 jähriger hat einen Vertrag mit Genealogie.de zwecks Ahnenforschung unter falscher Adress und Altersangabe geschlossen. Nun kam heute eine Rechnung per Mail über 60€ und er gestand mir seinen Fehler. Was soll ich nun tun?
ich muss dazusagen, das er keine AGB`s gelesen hat und das die Kündigungsfrist abgelaufen ist
13 Antworten
- Robert KLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Zuerst mal juristsich: mit 16 Jahren ist ihr Sohn beschraenkt geschaeftsfaehig, er kann Geschaefte im altersueblichen Rahmen schliessen (Zeitung kaufen, Essen, ....) , besondere Geschaefte sind "schwebend unwirksam", sie beduerfen der nachtraeglichen Zustimmung des Erziehungsberechtigten. Diese scheinen sie offensichtlich nicht zu geben.
Allerdings hat genealogie.de den Vertrag gutmuetig geschlossen, ihr Sohn hat offensichtlich falsche Angaben gemacht. Genealogie hat im guten Glauben gehandelt und hat damit einen Anspruch auf Schadensersatz, der duerfte bei den Euro 60 liegen.
Jetzt praktsich:
Im ersten Schritt wuerde ich genealogie schriftlich mitteilen, das ihr Sohn ohne Ihre Zustimmung den Vertrag geschlossen hat und sie auch im nachhinein die Zustimmung verweigern. Das Sie damit den Vertrag als nichtig betrachten. (Unbedingt als Brief und Einschreiben damit sie einen Beleg haben, das sie Widersprochen haben und Kopie behalten).
Genealogie muss dann reagieren, d.h. Ihnen mitteilen, das man auf der Zahlung besteht.
Dann koennen sie immer noch zur Verbraucherberatung gehen und diede einschalten.
Ich denke, es besteht Hoffnung, das Geneaolgie nicht wegen Euro 60 einen Brief schreiben wird und die Sache ruhen lassen wird.
Sie sollten sich alledings ueberlegen, wie sie solche Abschluesse in Zukunft verhindern koennen.
Viel Glueck.
- vor 1 Jahrzehnt
Der Vertrag ist nach § 106 BGB nichtig, wenn ich Sohn nicht falsche Angaben gemacht hätte (damit kenn ich mich nicht so aus). Aber da Ihr Sohn minderjährig ist, ist er nur beschränkt geschäftsfähig. Der Vertrag wäre ohne Ihre Zustimmung wirksam gewesen, wenn Ihr Sohn einen rechtlichen Vorteil daraus hätte (hat aber eher einen Nachteil, z.B. die 60 €).
Ich würde an Ihrer Stelle sofort den Vertrag schriftlich kündigen.
Ich bin übrigens Azubi im 2. Lehrjahr zur Fachangestellten f. Bürokomm. und das Thema Geschäfsfähigkeit zählt zum Unterrichtsstoff.
Viel Glück !!!
Quelle(n): §§ 106 ff. (ff.= fortfolgend) BGB - vor 1 Jahrzehnt
Eltern haften für ihre Kinder ist Absoluter Unsinn. Es sei den die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht verletzt und dies ist in diesem Fall ja absolut nicht der Fall.
Also wenn der Sohn die 60 Euro nicht zahlen kann, so kann die Firma sich vielleicht einen Titel über 30 Jahre holen, doch in der Regel hätte hier die Firma auch noch die Unterschrift der Eltern ein holen müssen.
Wobei sie ja aber davon ausgegangen sind, das der Antragsteller Volljährig ist, doch das hätten sie ebenso vor ab sicherstellen müssen. Somit ist dieser Vertrag eigentlich nicht zustande gekommen. Der Sohn bekommt aller höchstens eine Ermahnung vom Richter, wenn das Gericht die Sache nicht gleich wegen Geringfügigkeit abweist.
Tipp zum Schluss: Am besten eine Verbraucherberatung aufsuchen oder besser wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, wie man da weiter vorgeht. So das es nicht
zu einem weiteren unnötigen Mailwechsel kommt.
Ach ja am besten diese Firma da darauf hinweisen, das man
sich an einen Rechtsanwalt wendet. Was zu Folge hat, das
meistens dann schon Ruhe im Karton herrscht.
- SteffenLv 5vor 1 Jahrzehnt
ich würde sagen: nein1 trotzdem:
ANFECHTEN!
die seite ist zumindest in der rechtlichen grauzohne. auf der ersten seite kann zum beispiek die namensherkunft abgefragt werden, dort steht nicht zu den gebühren.
die 60 euro stehen auf der zweiten seite, ganz unten, könnten also leicht übersehen werden - vermutlich mit absicht.
gehe damit unbedingt zu verbraucherzentrale
sicherheithalber viederrufen, sofort, per einschreiben mit rückschein, mit hinweis auf das alter.
hier zeigt sich die seriösität, wenn die die anulierung akseptieren ist ok, wenn die mit allem drohen kanst du sicher sein das die firma unseriös ist.
Ich habe keine lust dazu, lese dir mal die allgemeine geschäftbedingungen durch
http://www.genealogie.de/agb.rtf
Gruà aus der Eifel
Steffen
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Seite kenne ich! Ein Freund von mir hatte dasselbe Problem, und hat natürlich auch die Zahlungshinweise nicht gesehen. Wir haben dann eine E-Mail geschrieben auf Widerrufsrecht. Eine Antwort kam dann drei Wochen später und war ein sehr langer (für mich) unverständlicher Text über Gesetze usw.. Weiter sind wir nun auch nicht gekommen, die E-Mail-Adresse wurde erst mal blockiert und die Zahlungshinweise haben wir nie bekommen.
Ãbrigens, diese Seite schleicht sich auf ganz fiese Weise ein. Ich habe mich auf songtext.net registriert, und bekomme auch öfter Newsletter und so. Dann bekam ich halt die E-mail über genealogie.de, von songtext.net. Allerdings habe ich im Nachhinein erst bemerkt, dass die Absenderadresse songtext.info war. Ziemlich link sowas 8/.
- vor 1 Jahrzehnt
es ist fraglich ob der Vertrag rechtskräftig ist. Da man 18 Jahre sein muss einen Vertrag zu machen ohne das die Erziungsberechtigen unterschreiben müssen. Schau doch mal ihm Vertrag nach ob da keine alters Angabe steht wie alt man sein muÃ. Dazu kommt noch die falschen Angaben, die müÃten eigendlich schon diese Vertrag ungültig machen. Ich würde nichts bezahlen da er noch minderjährig ist.
- .War mal Nr. 2Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Er ist beschraenkt geschaeftsfahig und er kann auch fuer
seine Taten vors Jugendgericht gestellt werden, es handelt
sich evtl. noch sogar um eine Urkundenfaelschung
- vor 1 Jahrzehnt
Nein der Vertrag ist nicht gültig. Ein 16 Jähriger ist nur bedingt Geschäftsfähig. Da er sein alter etwas aufgepeppt hat, ist der Vertrag sowieso nichtig.
Ich würde die Rechnung einfach nicht bezahlen. Und darauf verweisen, das keiner mit den Angegebenen Daten in diesem Haushalt lebt.
Mach dir keine Sorgen, einfach abwarten.
- vor 1 Jahrzehnt
ja so werden die leute abgezockt, du musst mal genau nachsehen, beim kleingedruckten, da müsste ein 14-tätiges wiederrufsrecht sein, und du kannst garnichts machen, du wirst es wohl oder übel bezahlen müssen..viele leute denen das passiert ist gehen rechtlich dagegen vor, was jedoch nicht viel bringen wird, denn mit seiner zustimmung hat er in den vertrag eingewilligt..und eltern haften für ihre kinder, und mit dem falschen alter haben diese leute natürlich vorgesorgt, man kann kein Alter dort eingeben unter 18 Jahren soweit ich weiÃ, man kann überhaupt kein Geburtsjahr eingeben, da die Jahre dort schon fest drin stehen..
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hallo,
wahrscheinlich wurde eine Mail mit Rechnung geschickt, worin steht, dass die IP-Adresse zur Feststellung der Identität gespeichert wurde?
Diese und ähnliche Seiten sind sittenwidrig. Schreibe einfach zurück, dass ihr keinen Vertrag geschlossen habt.
Oder mache gar nichts. Es kommen dann noch ein paar Mails mit Mahnungen, Drohung der Vollstreckung ectr. Es wird aber nichts passieren, weil die Leute euere Adresse ja nicht haben. Aufgrund der IP-Adresse werden sie diese auch nicht herausfinden, weil die der Provider nur bei Straftaten herausgeben darf.
Also die Mail einfach löschen.
Von einem 16-jährigen sollte man aber schon etwas mehr Verstand und Vernunft verlangen können.