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Sun
Lv 4
Sun fragte in Wirtschaft & FinanzenKleinunternehmen · vor 1 Jahrzehnt

Mündlicher Vertrag und gültige AGBs?

Hallo,

kurz die Ausgangslage. Eine GbR hat mit einem befreundeten Mediengestalter einen Vertrag für die Erstellung von Plakaten und Internetseite gemacht. Da die GbR ein Unternehmen ist, muss der Mediengestalter (selbstständig) nicht noch extra auf die AGBs verweisen - stimmt?

Doch gilt das auch für einen mündlichen Vertrag? Bin mir zwar sicher, dass mündlich=schriftlich ist und somit die AGBs gültig aber wollte das lieber nochmal nachfragen.

Bei einfachen Verbrauchern wären die AGBs nämlich ungültig, sofern kein Hinweis vor Vertragsabschluss geschehen ist.

2 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ein Vertrag ist auch mündlich hier geschlossen worden.

    Dadurch werden aber nicht die AGBs Gegenstand des Vertrages, denn der Vertragspartner kennt sie ja nicht.

    Es gelten nur die allgemeinen Regeln des BGB.

    @Zusatz:

    Die AGBs werden immer nur Gegenstand des Vertrages, wenn darauf hin gewiesen wird. Auch bei Kaufleuten. Sonst könnte man ja einige Überaschungen erwarten!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Kleiner Zusatz zu Hugo`s Worten: Der Nachteil eines mündlichen Vertrages ist,dass er im Zweifel schwer nachzuweisen ist.

    Gruss

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