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netti fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Vertrag gültig ohne Unterschrift?

Hallo

Ist ein Versicherungsvertrag gültig ohne eine einzige Unterschirft getätigt zuhaben? Nicht mal ein Vertrag liegt vor, was eigentlich versendet werden sollte aber nie geschah.

Nach 5 Jahren meldet sich die Versicherung und möchte Zahlungen haben.

Es wurde nie Unterschrieben, und in den 5 Jahren hat sich auch keiner gemeldet.

Was kann man tun?

Gibt es passende Gesetze dazu?

Update:

Ich habe ein Widerspruch eingelegt aber ich möchte denen gerne mit Paragraphen und Gesetze kommen. Vllt. hört es dann von alleine auf, wollte als aller letzte Chance erst einen Anwalt einschalten, da ich Student bin und kein Geld habe und auch nicht wirklich eine Unterstützung bekomm

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es gibt Vorschriften dazu. Und zwar im BGB ab §§ 116 - 144. Wichtig dürfte für dich § 125 BGB sein. Der besagt, dass ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, nichtig ist. Das heißt im Klartext, wenn eine Unterschrift unter dem Versicherungsvertrag fehlt (weil du sie nicht geleistet hast), dann gibts auch keinen Vertrag. Und wenn kein Vertrag zustande gekommen ist, kann die Versicherung auch kein Geld verlangen. So einfach ist das.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Versicherungsvertrag bedarf der Schriftform (VVG). Wenn keine Unterschrift vorliegt, ist kein Vertrag zustande gekommen.

  • AZZE 1
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde als erstes die versicherung aufsuchen bzw.ein Mail schicken das zwischen euren Parteien kein Vertrag zustande kam und abwarten .Für einen Anwalt ist es zu zeitig da es unnötige Kosten sind .Du bist Gesetzlich erst gebunden MIT einer Unterschrift !!Auf Keinen Fall etwas bezahlen.

  • Lumpi
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Vertrag ist immer dann gültig, wenn beide Parteien unterschrieben haben - also einverstanden sind. Wenn nur einer das wäre, dann könnte man ja jederzeit einen anderen betrügen. Geh also nicht darauf ein - und nach 5 Jahren zu kommen, ist einfach lächerlich, da wäre selbst nach Unterschrift die Verjährung bereits da. Wenn man z. B. im Geschäftsleben nicht innerhalb von 2 Jahren einen Schuldbetrag an mahnt, dann ist dieser verjährt.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Im Allgemeinen bedürfen Verträge zwar nicht zwangsläufig der Schriftform (Vertragsrecht im BGB). Aber ohne unterschriebenen Versicherungsantrag oder -vertrag wird die Versicherung nicht nachweisen können, dass ein Vertrag zustande gekommen ist.

    Daher solltest Du nichts zahlen und die Versicherung auffordern, einen Nachweis dafür zu erbringen, dass der Vertrag zustande kam. Wenn Deine Schilderung stimmt, wird sie es nicht können.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Verträge können auch mündlich gültig sein, allerdings ist es natürlich fast unmöglich, dies auch zu beweisen.

    Bleibe ruhig und bitte die Versicherung eine Kopie von dem Vertrag, wo deine Unterschrift drauf ist, zuzusenden. Können oder wollen sie es nicht, kann die Versicherung auch keinen Geld verlangen und haben ggf. vor Gericht keine Chance zu gewinnen.

    Nachtrag:

    Es gibt keinen §, da dir Versicherung Geld von dir haben will und die müssen nachweisen, dass ein Vertrag zu standen gekommen ist, du musst nichts nachweisen, nicht mal deine Unschuld beweisen, verlange einfach eine Kopie mit Unterschrift vom Vertrag, wenn es die Versicherung nicht kann, Pech für die Versicherung.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich kann dir nur sagen nichst zu bezahlen ein vertrag ist nicht gültig wenn er nicht unterschrieben ist. und schonmal garnicht wenn du noch nicht mal eine Kopie des angeblichen vertrages haben solltest.

    Lass dich nicht verwirren nimm dir am besten einen Anwalt wenn sie weiterhin geld vordern und schildere ihm die sachlage

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein Rechtsanwalt einschalten

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