Was muß bei Auszug renoviert werden?

... wenn man nur ein knappes Jahr gewohnt hat. Die Wände waren weiß, aber nicht neu gestrichen. Wir haben (beim Einzug) selbst drei Räume weiß gestrichen. Möchte vermeiden, daß auf meine Kosten ungerechtfertigte Verschönerungen vorgenommen werden.

2010-08-21T03:01:51Z

@Sprendlinger: Woher nimmst Du das mit 1/7-tel der Handwerkerkosten?

petra2000132010-08-19T06:26:21Z

Beste Antwort

Nicht alles, was im Mietvertrag steht, ist richtig.
Hier steht etwas sehr Interessantes für alle Mieter
http://www.welt.de/wirtschaft/article1178768/Mieter_muessen_beim_Auszug_nicht_renovieren.html

Anonym2010-08-22T07:24:50Z

Was steht genau im Mietvertrag? Schönheitsreparaturen können auf den Mieter abgewälzt werden. Das setzt aber eine wirksame Klausel vorraus. Viele Klauseln sind unwirksam. Dann fegst du aus und nimmst deinen Krempel raus und gut. Mietsachschäden musst du immer ersetzen/beseitigen. Dazu gehören Brandlöcher im Teppich, Macken in den Fliesen etc. Wenn du deine Schönheitsrep. Klausel hier nicht prüfen lassen willst, frag beim Mieterverein. Wenn sie unwirksam ist, muss der Vermieter selbst renovieren.

Tanja2010-08-19T06:29:21Z

Da sage ich das gleiche wie meine Vorgängerin. Normal musst du nur renovieren wenn es im Mietvertrag ausgemacht worden ist oder mündlich mit dem Vermieter. Bei mir war es so ich habe beim Einzug die Wohnung renoviert ( Wände auch farbig) und bei meinem Auszug brauchte ich nichts zu renovieren! Weil der nächste Mieter es wieder nach seinen Wünschen renovieren konnte.

?2010-08-19T06:29:16Z

normalerweise steht das im Mietvertrag z.B. Im Falle eines Auszuges, darf in der Wohnung keinerlei Wandbekleidung vorhanden sein, oder sowas wie Die Wohnung muss so verlassen werden, wie sie vorgefunden wurde.
Also bei Uns war es so, dass alle räume weiß gestrichen worden sind bzw waren.
Ansonsten kannst du dich aber auch mit deinem Vermieter in Verbindung setzten, oder der Hausverwaltung und die müssten die auch darüber auskunft geben können.

piasophia2010-08-19T06:14:07Z

Eigentlich brauchst Du, da die Wohnung ja nicht renoviert war bei Deinem Einzug, nichts streichen. Es sei denn, Du hast Deine Wände farbig gestrichen. Müsste aber im Mietvertrag stehen. Schau da mal rein.

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