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Muss ich renovieren beim Auszug?

hallo,

ich werde bald umzihen und sehe einfach nicht in meinen Mietvertrag durch

da steht dieses drin:

Dei beendigun des Nutzungsverhältnisses sind die überlassenen Räume in ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlasen.

Hat das Mietglied Änderungen in der überlassenen Wohnung hinterlassenen vorgenommen so hat es den ursprünglichen Zustand spätestens bis zur beendigung des Nutzungsverhältnissen wiederherzustellen....

Das war ein Teil steht noch mehr drin.

Muss ich renovieren nach diesen Sätze, ich habe meine Wände vor 1 Jahr gemalert aber in Terrakotto,rosa=kinderzimmer bei mir ist nichts mehr weiss.

Wer weiß rat

GrüßeNicole

Update:

Habe eben nochwas gefunden diesen Satz

Die Schönheuitsreperaturen sind spätestens nach Ablauf folgener Zeiträume auszuführen....

18 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Frag dein Vermieter das ist doch bei jeden anders der eine will es Besenrein der andere will keine Tapete dran und wieder ein anderer will es tapeziert bzw. renoviert

  • SinaT
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Räume in weiß zu streichen bei Auszug ist nicht mehr rechtens. Wenn es erst ein Jahr her ist, dass du renoviert hast, dann musst du nicht schon wieder streichen.

    Siehe auch: Urteil des Landgericht Lübeck (gerichtliches Az.: 14 S 221/00 in: WM 2001, S. 261) hin.

    Dann kann ein Vermieter seinen Mieter nicht dazu zwingen, bei Auszug die Wände weiß zu streichen. Solange der Mieter seine Wände nicht durch extreme Farben verunstaltet, muß ihm der Vermieter gewisse Freiheiten zugestehen. Dabei werteten die Richter die Farben dunkelrot, violett und schwarz als extreme Farben ein.

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Normalerweise müsstest Du nicht renovieren. Allerdings entsprich die Farbgebung Deiner Wände nicht dem üblichen Geschmack. Der Vermieter muß ungewöhnliche Farben (ausnahme helle Pastelltöne) nicht akzeptieren.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der sicherste Weg ist der über den Mieterverein. Da wird dir geholfen. Die Leute sind Profis im Vertragsrecht. Weniger gut ist die Empfehlung, Deinen Vermieter zu befragen. Er würde Dir dies so erklären, wie es für ihn die günstigste Lösung wäre. Das muß sich aber nicht mit Deinen Vorstellungen decken oder den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    den gleichen satz hatte ich auch drin stehen,aber meine verwaltung verlangte von mir alles zu entfernen,von pvc über tapeten bis deckenverkleidung(holzvertäfelung und steropor)nach den neuen gesetzgebungen ist dies erlaubt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Wände waren vorher weiß? Ja, Du mußt die farbigen Wände wieder weiß streichen.

    Der bunte Anstrich ist ja eine Änderung, die Du gemacht hast.

  • vor 1 Jahrzehnt

    hatte dasselbe letzte woche.

    mein vermieter sagt, dass man nur streichen muss, wenn die wände von der farbe her nicht gehen. also, wenn ein raum schwarz ist oder so. aber alles, was normal ist, geht so durch. allerdings würde ich dir auch raten, einfach mal deinen vermieter anzurufen und ihn zu dir zu bitten, dann sieht er das gleich.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hi ich hab folgendes gefunden:

    Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 21.07.2000, Aktenzeichen 13B S 65/00

    Zu einer Renovierung der Wohnung – auch bei Beendigung des Mietverhältnisses – ist der Mieter Kraft Gesetzes nicht verpflichtet, erforderlich ist vielmehr, daß dem Mieter die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen mietvertraglich wirksam auferlegt worden ist. Der Mieter kann nicht generell zur Renovierung verpflichtet werden, unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Renovierung und sowohl bei Beginn wie auch bei Beendigung des Mietverhältnisses. Zulässig ist es, dem Mieter die regelmäßigen Schönheitsreparaturen aufzuerlegen, die ihn verpflichten, innerhalb von bestimmten Zeitabständen die Wohnung zu renovieren. Eine generelle Verpflichtung zur Auszugsrenovierung ist formularvertraglich unwirksam, da in diesem Fall Renovierungen des Mieters, die erst kurz vor Auszug erfolgt sind, unberücksichtigt blieben, d.h. es würde eine Renovierungsverpflichtung unabhängig vom Zustand der Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses bestehen, was den Mieter unangemessen benachteiligen würde.

    I

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ich würde einfach mal direkt den Vermieter fragen, ich dachte auch ich muss renovieren hab dann meinen Vermieter gefragt und er meinte ich kann es so lassen (meine Wände waren auch nicht alle weiß)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    das steht alles in deinen Mietvertrag drin, entweder du meist beim Auszug alles wieder so machen, wie es vorher war, oder der neue Mieter kann sich die Wohnung selbst gestalten und einrichten. Ansonsten frag doch einfach bei deinem Vermieter nach, der wird dir das alles erklären können.

    Grúß Christian

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das steht im Mietvertrag: Entweder beim Einzug oder beim Auszug. Alles weitere besprich mit dem Vermieter.

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