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Renovierte Wohnung bei Einzug - muss ich jetzt bei Auszug renovieren!?

Ich bin vor 4 Jahren in meiner Wohnung eingezogen. Sie war zu diesem Zeitpunkt renoviert (alle Wänder weiß gestrichen). Ich habe 2 Wände farbig gestrichen und einige Löcher für Regale gebohrt.

Daher müsste ich laut Mietvertrag die Wohnung wenn ich jetzt ausziehe renovieren und weiß streichen.

Allerdings gab es in den letzten Jahren immer mehr BGH-Urteile die der Renovierung bei Auszug widersprochen haben.

Kann ich deshalb jetzt wirklich aus meiner Wohnung ausziehen und sie unrenoviert übergeben???

Update:

Da ihr ja alle einer Meinung seid, hab ich nochmal ein bisschen gegoogelt und das hier gefunden:

http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-14944/sc...

Das widerspricht schon einigen von euren Kommentaren, meine ich...

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Da ich deinen Mietvertrag nicht kenne, weiß ich nicht, ob deine Klausel zu Schönheitsreparaturen gültig ist. Mein Tipp: Geh zum Mieterverein und verschaff dir Klarheit da.

    Zum selbergucken: Stehen feste Fristen in der Klausel- alle Wohn- und Schlafräume alle 5 Jahre, alle Nass- und Küchenräume alle 3 Jahre und alle Flur und sonstige Nebenräume alle 7 Jahre

    Dann kann die Klausel unwirksam sein.

    Wenn die Endrenovierpflicht dir aufgedrückt wird ohne Rücksicht auf vorangegangene Renovierungen- kann auch ungültig sein.

    Wenn die Wohnung immer weiß gestrichen werden muss- ist ungültig. Auch für Übergaben sind marktübliche Farben wie Abricot, Zartblau, Zartgrün durchaus erlaubt und erfordern keine Extra Renovierung.

    Wenn du allerdings die Schönheitsrep. Klausel extra unterschrieben hast, sie in ein Formular nachträglich eingefügt wurde, kann sie gültig!!! sein.

    Grundsätzlich liegt die Instandhaltungs- und Setzungspflicht beim Vermieter und eine (zum Teil) ungültige Klausel verpflichtet den Mieter nicht, Renovierungen zu übernehmen.

  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt nicht "immer mehr BGH-Urteile, die der Renovierung bei Auszug widersprechen". Genau genommen gibt es nicht ein einziges derartiges Urteil. Das sind Stammtisch-Weisheiten, die nach dem siebten Erdinger kreiert werden, wobei der Wunsch wohl Vater des Gedanken ist.

    Zurück zur Realität:

    Was gekippt wurden sind die sogenannten "starren Fristenregelungen", die besagen, dass ein Zimmer oder die ganze Wohnung in einem bestimmten Turnus zu renovieren ist, ohne Rücksicht darauf, ob Renovierungsbedarf besteht oder nicht.

    Grundsätzlich gilt:

    Ein Mieter zahlt Miete dafür, dass er die gemietete Wohnung abnutzt. Normale, nutzungsbedingte Gebrauchsspuren zwingen den Mieter nicht zum Renovieren.

    Was nicht darunter fällt, hast du unter anderem schon aufgezählt:

    - Bohrlöcher, Befestigungsanker, Klebstoffreste, Fehlstellen im Putz, grobe Flecken

    - farbig gestrichene Wände, Tapeten statt Anstrich oder umgekehrt, Graffiti, Nikotinablagerungen

    Die Änderung der starren Fristenregelung ist kein Freibrief, auch wenn viele Stammtisch-Experten das gerne so sehen möchten. Sie sollen den Mieter in erster Linie vor sinnlosen Renovierungen schützen. Angerichtete Schäden und Veränderungen sind vom Mieter zu beseitigen, und zwar auf seine Kosten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Entscheidend ist, was in Deinem Mietvertrag steht.

    Starre Fristen sind nicht mehr erlaubt, z.B. wenn da steht, die Küche ist alle 3 Jahre zu

    renovieren, aber wenn da keine starren Fristen stehen, dann mußt Du schon renovieren.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die BGH-Urteile, von denen ich weiß, bezogen sich auf starre Fristenregelungen (xxx muss alle drei Jahre gestrichen werden) und auf die Kombination von Fristenregelungen mit Endrenovierungsklausel. Wenn in deinem Mietvertrag nur eine Renovierung bei Auszug vorgesehen ist, dürfte das nicht zu beanstanden und folglich wirksam sein.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es so klar im Vertrag steht würde ich auch streichen oder mit dem Vermieter sprechen. Einfach unrenoviert zu übergeben könnte wirklich schwierig werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Zunächst mal gilt die Vereinbarung im Mietvertrag - die Wohnung muss in dem zustand an den Vermieter / Nachmieter übergeben werden, wie sie bei Deinem Einzug war.

    Du riskierst sonst, dass der Vermieter die Kaution zurückbehält.

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Es kommt wesentlich darauf an, wie es im Vertrag steht und ob die dortigen Klauseln wirksam verfasst sind. Eines ist jedoch klar, farbige Wände (nicht helle Farben) müssen vom Vermieter nicht hingenommen werden!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Spachtle doch die paar Löcher zu (höchstens eine halbe Stunde Arbeit) und streiche weiß durch, mit

    sehr guter Farbe hast du 50€ Kosten und keinen Ärger, müßte bei einer schon geräumten Wohnung

    auch in einem Tag zu machen sein, aber dann Anspruch auf die sicher bezahlte Kaution. Sollte bei

    dir der Fall anders liegen, mach es trotzdem, es hängt dir sonst ein Leben lang nach.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da 4 Jahre schon ein recht langer Zeitraum sind, kommst du an einer "Renovierung" nicht vorbei. Die Löcher musst du eh wieder verschliessen, da kannst du auch weiss streichen.

    Die Urteile beziehen sich meist auf einen wesentlich geringeren Zeitraum zwischen Renovierung und Auszug. Denn warum sollte man neu Malern, wenn es gerade mal vor einem halben Jahr das letzte Mal geschehen ist...

    Um sicher zu gehen, vereinbare doch einen Besichtigungstermin mit deinem Vermieter. Da könnt ihr euch ja einigen, was du alles machen musst. Keine Renovierung könnte zum Verlust der Kaution führen, da diese dann vom Vermieter dazu verwendet werden kann. Und dieser wird bestimmt nicht die günstigste Firma beauftragen...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es so einfach und bequem wäre, wie du dir das vorstellst,

    dann müsste jedesmal der Vermieter den Mietern die Wohnung renovieren.

    Ergo müßten die Mieten noch teurer werden.

    Es ist eine Selbstverständlickeit, daß bei Auszug renoviert wird,

    wenn die Wohnung im renovierten Zustand übernommen wurde.

    Und außerdem ist es auch gesetzlich so geregelt.

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