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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Muss ich bei Auszug Renovieren?

Hallo

Hab eine Frage an euch:Muss ich beim Auszug Renovieren?Ich habe die Wohnung Renoviert übernommen nun steht nichts trin das ich Renovieren muss nur das ich sie Renoviert übernommen hab.Kann mir jemand weiter Helfen?

Update:

Wohne ab November-Dezember 1 Jahr in der Wohnung

13 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn es in deinem Mietvertrag steht: JA!

    Ansonsten kannst du dich mit dem Nachmieter in verbindung setzten und bei dem nachfragen; viele machen es lieber selber!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn in Deinem Vertrag nichts über Renovierung bei Auszug steht (die nach neuester Rechtsprechung evtl. ohnehin ungültig wäre), reicht es, die Wohnung "besenrein" zu übergeben.

    ---

    NACHTRAG

    Die von Julian genannten starren Fristen gelten nicht mehr. Der BGH hat diese in einem entsprechenden Urteil gekippt, da hier keine Berücksichtigung der tatsächlichen Abnutzung vorgenommen wird.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich sind Wohnungen nur Besenrein zu übergeben, doch wenn im Mietvertrag die Renovierung vereinbart ist, muß man Sie Renovieren. Dieser Anspruch ensteht aber nicht wenn die Wohnung vom Vermieter renoviert übergeben wurde und ein Renovierung nicht Vertragsbestandsteil des Mietvertrages ist. Also kurz: Dein Vermieter kann nicht verlangen das Du die Wohnung renoviert übergibst, ergo kein Grund eine Kaution einzubehalten.

    Suche im Internet nach den entsprechenden Urteilen und lege Sie bei Bedarf deinem Vermieter vor. Dies sieht bei Verwahrlosung der Wohnung natürlich anders aus.

    Quelle(n): eigene Erfahrung
  • Chiara
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    normalerweise müsste es dort drin stehen...

    es kommt dann noch drauf an ob du die wohnung von einem vormieter oder direckt von dem vermieter übernommen hast...

    hast du sie vom vormieter übernommen und warst einverstanden das er die wohnung so lässt es aber im mietvertrag anders steht musst du die wohnung so hinterlassen wie sie im vertrag steht...

    hast du sie so vom vermieter übernommen,dann musst du sie so hinterlassen wie du sie vorgefunden hast,also un renoviert ....

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Das sagt der Mieterbund:

    Automatisch muss kein Mieter bei Auszug die Wohnung renovieren. Nach dem Gesetz sind Schönheitsreparaturen Sache des Vermieters. Nur wenn im Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparaturklausel vereinbart ist, muss der Mieter renovieren.

    Unter Schönheitsreparaturen oder Renovierung versteht man alles, was sich beim normalen Wohnen im Laufe der Zeit abgenutzt hat und in der Regel mit Farbe, Tapete und etwas Gips erneuert werden kann. Dazu gehört: Tapezieren von Wänden und Decken, Anstreichen oder Kalken von Wänden und Decken, Streichen der Heizkörper, einschließlich der Heizungsrohre, Streichen der Türen innerhalb der Wohnung, Streichen der Fenster von innen und Streichen der Wohnungstür von innen.

    Unwirksam sind Schönheitsreparaturklauseln, die den Mieter verpflichten, unabhängig von der Wohndauer zu renovieren, immer nach seinem Auszug zu renovieren, oder die zusätzlich das Auswechseln von Teppichböden, die der Vermieter verlegt hat, oder das Abschleifen und Versiegeln von Parkettfußböden verlangen.

    Grundsätzlich soll der Mieter nicht mehr Schönheitsreparaturen durchführen oder bezahlen, als er selbst abgewohnt hat. Der Bundesgerichtshof hat bestimmte Renovierungsfristen "abgesegnet". Mietvertragsklauseln, die bestimmen, dass der Mieter Küche, Bäder und Duschen alle drei Jahre, Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre und andere Nebenräume alle sieben Jahre renovieren muss, sind nur wirksam, wenn sie nicht als starre und feste Fristen formuliert sind.

    Die Frist beginnt mit dem Einzug bzw. der letzten Mieterrenovierung zu laufen. Zieht der Mieter vor Ablauf dieser Fristen aus, muss er gar nicht renovieren.

    Zulässig können auch Mietvertragsklauseln sein, die für derartige Fälle so genannte Abgeltungsklauseln festschreiben. Hier kann bestimmt werden, dass der Mieter bei Auszug anteilige Renovierungskosten tragen muss, obwohl die im Fristenplan vorgesehenen Zeiten noch nicht abgelaufen sind. Voraussetzung ist, zum Beispiel, dass die eigentliche Renovierungsklausel im Vertrag wirksam ist.

    Wenn in deinem Vertrag wirklich kein Wort über Schönheitsreparaturen oder "Renovierung" steht, musst du auch ncihts machen. Das ist erst mal grundsätzlich Sache des Vermieters solange er es nicht vertraglich regelt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    du musst keinerlei renovierung vornehmen!

    die wohnung ist besenrein zu übergeben.

    du solltest dir das für alle fälle vom örtlichen mieterverein bestätigen lassen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich muss ein Mietobjekt so übergeben werden, wie man es angenommen hat.

    Dabei kommt es auch darauf an, wie lange du dort gewohnt hast und wie "abgewohnt" die Räumlichkeiten aussehen.

    Ein Beispiel: wenn man Dielen hat und nach 2 Jahren auszieht, kann der Vermieter von dir nicht verlangen, die Dielen neu abzuziehen, nur weil sie zerkratzt sind. Das sind normale Gebrauchsspuren und fallen nicht unter die Renovierungspflicht. Hättest du allerdings 7 Jahre dort gewohnt und die Dielen weisen erhebliche Abnutzungserscheinungen auf und wurden vor deinem EInzug abgezogen, musst du sie abziehen lassen.

    Grundsätzlich gelten auch bestimmte Jahresfristen für die Renovierung der einzelnen Räume einer Wohnung. Unter der Voraussetzung, dass die Wohnung nicht abgewohnt aussieht, musst du nur so viel renovieren, bis die WOhnung den Zustand hat, den sie hatte, als du eingezogen bist. Sieht die Wohnung abgewohnt aus (viele Schlieren an Wänden, dort wo Bilder hingen sind deutliche Farbunterschiede der Wand zu erkennen etc.) musst du

    - Bäder alle 3 Jahre

    - Küchen alle 5 Jahre

    - Wohnräume alle 7 Jahre

    renovieren.

    Das kann u.U. Verhandlungssache mit dem Vermieter sein. Lässt du dich darauf ein, die Wohnräume zu streichen, obwohl sie eventuell noch nicht gestrichen werden müssen, übernimmt der Vermieter vielleicht Küche und Bad. Wie gesagt, dass muss von Fall zu Fall analysiert werden...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es hierfür keine Regelung gibt im Mietvertrag und nicht ausdrücklich drinsteht, dass du bei Auszug renovieren musst, dann bist du nicht verpflichtet dazu.

    Du musst dann die Wohnung einfach besenrein verlassen, also sauber und in gutem Zustand.

    Bespreche dich doch einmal mit dem Vermieter.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du musst nur Renovieren wenn es in den Mietvertrag steht.

    Aber zur sicherheit kannst du noch mal den Mieterschutzbund anrufen.

    Gruß

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja! - Soweit sichtbare "Verschlechterungen" also Abnützung, Verschmutzungen vorhanden sind.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es der Mietvertrag nicht ausdrücklich verlangt , musst du auch nicht renovieren.

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