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Muss ich renovieren nach meinem Auszug?

hallo

also damals wo ich in die WOhnung gezogen bin war sie renoviert und ziemlich versifft darauf hin renovierten ich die wohnung so das ist 1 jahr her . nun muss ich aus amtswegen raus hier. hab fristgemäß ggekündigtusw nun flattert gestern ein brief ein das ich die wohung renovieren soll türen und fenster putzen soll. nun hab ich mein Mietvertrag raus gesucht werde aber net ganz schlau ob ich nun muss oder NET,*im netz steht ja so viel* also in meinem mMietvertragsteht

der mieter hat die sSchönheitsreparatureninnerhalb der wohnung regelmäßig und fach gerecht vor zu nehmen. SO hat er spätestens bei ende des mietverhältnis alles bis dahin je nach abnutzung grad oder beschädigung erforderlichen arbeiten auszuführen

sSchönheitrep umfassen iins besondereraußentüren von ihnen so wie sämtliche hHolzteilen heizkörper und das weißen der decke und oberwände so wie wischfeste anstriAnstrichas tapezieren der wände fachgerecht zu erledigen. hmm mus sich nun renovirenovierener nen über ne antwort würde ich mich freuen.

Update:

ah da fehlt unrenoviert oben im tex :-(

Update 2:

also fenster sehen meiner meinung nach sauber aus. der wohnung zusatnd ist top da sie ja erst renoviert war *ok meine stube würde ich noch ein sehn da da eine wand rot ist der rest der zimmer ist weiß * und damals hab ich sie unrenoviert bekommen

Update 3:

bilder wie die wohnung woher aussah gibt es

Update 4:

siiiee war unrenoviert hab un vergessen im text und es gibt kein übergabe protokolll da damal noch ein anderer vermieter war der das so ohne was gemacht hat

Update 5:

gibt es dafür son papagrafen wenn ja wie heißt der damit ich meinem vermieter das sagen kann bzw ihm das schreiben kann *schonmal danke für die reichlichen antworten

9 Antworten

Bewertung
  • Bolle
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Man ist nicht mehr verpflichtet,eine Wohnung renoviert zu verlassen.Die Tapeten,sollten nur nicht gerade in Fetzen runterhängen.Vermieter,versuchen es aber immer wieder,einen Dummen zu finden.

  • Anonym
    vor 4 Jahren

    Wenn in Deinem Vertrag nichts über Renovierung bei Auszug steht (die nach neuester Rechtsprechung evtl. ohnehin ungültig wäre), reicht es, die Wohnung "besenrein" zu übergeben. --- NACHTRAG Die von Julian genannten starren Fristen gelten nicht mehr. Der BGH hat diese in einem entsprechenden Urteil gekippt, da hier keine Berücksichtigung der tatsächlichen Abnutzung vorgenommen wird.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da du die Wohnung erst vor einem Jahr renoviert hast und sie nun besser aussieht als vor deinem Bezug sollte das genügen.

    Die rote Wand solltest du jedoch noch einmal überstreichen. Und falls irgentwelche Wände inzwischen nicht mehr so toll aussehen, solltest du diese auch noch mal Streichen.

    Vielleicht hättest du dir den Vertrag aber mal lieber vor dem Unterschreiben durchlesen sollen, denn du bist ja auf jeden Fall der geneppte.

  • vor 1 Jahrzehnt

    In den wenigsten Fällen ist eine Endrenovierung wirksam vereinbart worden.

    In deinem Fall ist sie nicht wirksam vereinbart, da durch das Wörtchen "regelmäßig" dem Mieter eine Frist gesetzt wird und ihn unangemessen benachteiligt. Dies hat der BGH eindeutig so entschieden.

    Für eine wirksame Klausel ist es notwendig, dass z.B. "wenn erforderlich" vereinbart wird. Selbst wenn wirksam vereinbart, kann man kaum davon ausgehen, dass bereits nach einem Jahr eine Endrenovierung erforderlich wäre.

    Was dir der Vermieter danach schreibt ist irrelevant, da mietvertraglich nicht vereinbart.

    Selbst wenn du die Wohnung besenrein verlassen würden wolltest, müsstest du weder Fenster noch Türen putzen.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Hausverwalter
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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du erst vor einem Jahr eingezogen bist, die Wohnung da noch unsaniert war, ist dem Vermieter auch bekannt. wie weit die letzte Renovierung zurück liegt. Die rote Wand in deinem Wohnzimmer wirst du auf jeden Fall streichen müssen. Nach dem Urteil, dass die Mieter von einer abschließenden Renovierung befreit, heißt es wie folgt:

    Wer vorschreibt, dass Schönheitsreparaturen während der Mietzeit in bestimmten Zeitabständen u n d die Abschlussrenovierung - diese Mietklausel hat zur Folge, dass die Abschlussrenovierung entfällt. In deinem Fall bin ich mir nicht ganz so sicher mit der Formulierung, ob sie das Urteil gegen die Schlussrenovierung erfüllt. Leider ist da die einzelne Wortwahl entscheidend. Zum anderen hast du die Wohnung noch nicht so lange bewohnt, dass - abgesehen von extremen Farbgebungen - eine Renovierung notwendig wäre.

    Ich halte einen Besuch mit Fotos deiner Wohnung und dem Mietvertrag beim Mieterschutzbund für äußerst lohnenswert.

    PS. Einen Malerfachbetrieb musst du auf gar keinen Fall beauftragen, der Vermieter muss sich damit zufrieden geben, wenn du selber streichst!!!!

    Quelle(n): bin selber Vermieter
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Scheint so.

    Denn wenn du, wie du sagst, die Wohnung renoviert war und sie auch so abgenommen wurde, musst du ebenfalls renovieren.

    Auch wenn das damals nicht dein Geschmack war.

    Was du unter versifft verstehst, kann ich jetzt nicht beurteilen.

    Aber in dem Fall hättest du den Vermieter darauf aufmerksam machen.

    Zumindest mit Bildern.

    Wenn aber in deinem Mietvertrag , dass du renovieren musst, wirst du nicht drum herum kommen.

    Wobei es da auch Gesetzte gibt.

    Geh mal auf die Seite vom Mieterbund. Denn nicht alles muss nach einem Jahr wieder gestrichen werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja. faustregel besagt: renoviert bezogen = renoviert verlassen.

    klingt ja auch fair sonst muss irgendwann einer nicht und einer doppelt renovieren..

    steht im übergabeprotokoll, sie war renoviert, hast du verloren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schönheitsreparaturen gibt es nicht mehr.

    Aber mal ne Gegenfrage: Wie sieht die Wohnung denn nach einem Jahr aus, wenn du sie angeblich damals renoviert hast? Wie sehen die Fenster aus, daß der Vermieter extra darauf hinweist, daß du diese Putzen mußt?

    Renovierung hängt davon ab, wie die Wohnung aussieht. Wenn drin steht, du mußt sie so hinterlassen, wie vermietet, dann mußt du das tun.

    Renovierung an sich ist jedoch heute ein schwieriges Thema. Laß dich vom Mieterschutzbund beraten, wenn du es als ungerechtfertigt findest.

    ................................

    Die Wände müssen wieder weiß werden. Oder eine helle Farbe, wenn sie in dieser gestrichen war, als du sie übernommen hast. Starke Farben sind Geschmackssache und müssen vom Vermieter nicht geduldet werden. Das Putzen der Wohnung sollte ja kein Problem darstellen. Auch der Fenster.

    Wenn du die Wohnung - ausdrücklich - als renoviert angemietet hast, mußt du sie wieder in den Zustand versetzen, in dem du sie bekommen hast. Ob es dabei reicht, nur ein bißchen zu streichen und Dübellöcher zuzumachen, kann hier ja niemand sehen.

    Renovieren im Sinn vom Wort mußt du nicht. Wieder herstellen schon.

    ........................

    Dann streich die Wände im neutralen Ton, putz die Wohnung und die Fenster und übergib die Wohnung. Dann druckst du ihm noch aus, daß keine Schönheitsreparaturen mehr gemacht werden müssen und, da die Wohnung nicht renoviert übergeben wurde, du auch nicht zur Renovierung herangezogen werden kannst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    die Wohnung soll immer besenrein verlassen werden, so steht es in den meisten Standartmietverträgen

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