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Was muß bei Auszug renoviert werden?
... wenn man nur ein knappes Jahr gewohnt hat. Die Wände waren weiß, aber nicht neu gestrichen. Wir haben (beim Einzug) selbst drei Räume weiß gestrichen. Möchte vermeiden, daß auf meine Kosten ungerechtfertigte Verschönerungen vorgenommen werden.
@Sprendlinger: Woher nimmst Du das mit 1/7-tel der Handwerkerkosten?
7 Antworten
- petra200013Lv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Nicht alles, was im Mietvertrag steht, ist richtig.
Hier steht etwas sehr Interessantes für alle Mieter
Quelle(n): Google - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Was steht genau im Mietvertrag? Schönheitsreparaturen können auf den Mieter abgewälzt werden. Das setzt aber eine wirksame Klausel vorraus. Viele Klauseln sind unwirksam. Dann fegst du aus und nimmst deinen Krempel raus und gut. Mietsachschäden musst du immer ersetzen/beseitigen. Dazu gehören Brandlöcher im Teppich, Macken in den Fliesen etc. Wenn du deine Schönheitsrep. Klausel hier nicht prüfen lassen willst, frag beim Mieterverein. Wenn sie unwirksam ist, muss der Vermieter selbst renovieren.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du musst nur das machen was Du abgewohnt hast. Deshalb musst Du etwa 1/7 der Handwerkerkosten tragen. Frage den Vermieter was er verlangt, weil ja nicht renoviert war
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- vor 1 Jahrzehnt
Da sage ich das gleiche wie meine Vorgängerin. Normal musst du nur renovieren wenn es im Mietvertrag ausgemacht worden ist oder mündlich mit dem Vermieter. Bei mir war es so ich habe beim Einzug die Wohnung renoviert ( Wände auch farbig) und bei meinem Auszug brauchte ich nichts zu renovieren! Weil der nächste Mieter es wieder nach seinen Wünschen renovieren konnte.
Quelle(n): eigene Erfahrung - vor 1 Jahrzehnt
normalerweise steht das im Mietvertrag z.B. Im Falle eines Auszuges, darf in der Wohnung keinerlei Wandbekleidung vorhanden sein, oder sowas wie Die Wohnung muss so verlassen werden, wie sie vorgefunden wurde.
Also bei Uns war es so, dass alle räume weiß gestrichen worden sind bzw waren.
Ansonsten kannst du dich aber auch mit deinem Vermieter in Verbindung setzten, oder der Hausverwaltung und die müssten die auch darüber auskunft geben können.
- piasophiaLv 4vor 1 Jahrzehnt
Eigentlich brauchst Du, da die Wohnung ja nicht renoviert war bei Deinem Einzug, nichts streichen. Es sei denn, Du hast Deine Wände farbig gestrichen. Müsste aber im Mietvertrag stehen. Schau da mal rein.