Hallo, ich habe eine arbeitsrechliche Frage. Darf einem Mitarbeiter fristgemäß aus innerbetrieblichen Gründen gekündigt werden und gleich anschließend eine billigere Mitarbeiterin eingestellt werden?
2010-08-03T23:01:01Z
Meine Frau (um die geht es) war bisher in einer Bäckerei angestellt. Es gibt leider keinen Betriebsrat. Es wurde stattdessen ein Lehrling zum günstigeren Tarif übernommen
Lord Wapping2010-08-03T22:45:01Z
Beste Antwort
Erst mal: "Innerbetriebliche" Gründe gibt es nicht. Was wären dann "außerbetriebliche" gründe? es gibt lediglich den begriff "betriebliche" Gründe.
Wird umgehend ein neuen Mitarbeiter für die gleiche Stelle eingestellt, ist dies nicht zulässig. Habt ihr einen Betriebsrat, so muss die Kündigung mit diesem angestimmt sein, handelt es sich um mehr als 5 Entlassungen innerhalb von 2 Monaten, muß es sogar beim Arbeitsamt als Massenentlassung angemeldet werden.
Nach dieser, zugegebenermaßen nicht sehr umfangreichen Schilderung, riecht das ganze faul. Ich empfehle eine Beratung bei einem Anwalt. Üblicherweise ist die erste halbe Stunde kostenlos oder kostet einen nominalen Betrag.
Auch der Betriebsrat, Gewerkschaft oder Berufsverband kann erste Auskunft geben.
die richtige Bezeichnung ist: 'betriebsbedingte Kündigung'. auch ich würde unbedingt zu einem Anwalt raten. Auch wenn die Kündigung wirksam sein sollte, kann je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit noch eine Abfindung herausgeholt werden.
Geht zum Rechtsanwalt oder noch besser wenn Sie in der Gewerkschaft ist und dann bei der Gewerkschaft an rufen, dann bekommt man einen speziellen darauf geschulten Rechtsanwalt kostenlos gestellt !
Aber an sonsten zum Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu gehen das lohnt sich immer !
Meine Firma wo ich arbeite da haben Sie 6 Mitarbeiter gekündigt weil die viel Krank waren, nun wollte Sie dafür 6 Leiharbeiter dafür haben, da hat das Arbeitsgericht die Firma aber ein Strich durch die Rechnung gemacht, denn das ist nicht erlaubt, sie haben dann die 6 Entlassenden wieder eingestellt um die Aufträge fertig zu bekommen, an sonsten wären Kunden weg gelaufen
Da Kündigungen ein sehr sensibles Thema sind, schlage ich Dir den sofortigen Gang zum Anwalt für Arbeitsrecht vor. Eine betriebliche (es gibt keine innerbetriebliche) Kündigung auszusprechen und dann eine billigere Arbeitskraft einzustellen, ist mehr als ungeschickt. Du hast nur 3 Wochen Zeit, um gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage einzureichen.