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Anonym
Anonym fragte in Örtliche UnternehmenDeutschlandMünchen · vor 1 Jahrzehnt

Kündigung aus wirtschaftichen Gründen?

2 Kollegen und ich haben eine Kündigung erhalten. Es handet sich um ein namhaftes Unternehmen. Als Grund wurden wirtschaftliche Gründe genannt, somit Stellenabbau in unserer Abteilung. Dieser Grund steht in der Kündigung und in den Zeugnissen jedoch nicht drin. Hier wurde lediglich festgehalten, dass es sich um innerbetriebliche Gründe handelt. Andererseits werden jedoch neue Mitarbeiter eingestellt, zwar in anderen Abteilungen aber wo sind die wirtschaftlichen Gründe hier???

Kann man dagegen vorgehen? Andere Stelle wurde einem von uns angeboten, jedoch in einer Position die nicht zumutbar ist.

Update:

Für die angebotene stelle sind wir alle 3 überqualifiziert. Wir sind Fachleute, der angeboten job wäre am Emfang!

Update 2:

ascalon2607: KEINE SORGE DU BEI AA LANDE ICH NICHT... hab mein Ding schon.... statt immer abzustempeln erst mal nachdenken worum es uns geht.. aber danke für die Antwort

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn in den anderen Bereichen Mitarbeiter gebraucht werden und in deinem Bereich nicht, ist das erst mal in Ordnung.

    Hättest du denn die Qualifikation für einen der Bereiche gehabt wo neue Leute eingestellt werden? Wenn ja, hätte man dich erst fragen müssen, ob du in den Bereich wechselst.

    Wenn du keine Qualifikation für diesen Bereich hast, hättest man nicht einfach dich dort einsetzen können, dann ist es rechtens dass sich die Firma für diesen Bereich Leute sucht die ERfahrung haben und sich auskennen.

    Wenn in deinem Bereich die Leute nicht mehr gebraucht werden und du für die anderen Bereiche nicht qualifiziert bist, ist es soweit rechtens

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde mich da von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Evtl. ist eine Kündigungsschutzklage möglich.

    Beim Arbeitsrecht sind im übrigen nur kurze Fristen vorhanden, deshalb solltest du schnell handeln!

  • vor 1 Jahrzehnt

    In einem größeren Unternehmen ist es dem Arbeitgeber zumutbar Mitarbeiter zunächst auf einer anderen Stelle einzusetzten. Also schnellsten zum Anwalt und Kündigungsschutzklage einreichen. Hier gibt es ziemlich kurze Fristen.

  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    auf jeden Fall dagegen vorgehen. Für eine betriebsbedingte Kündigung müssen nicht nur die bisherigen Arbeitsinhalte dauerhaft wegfallen, es darf im Unternehmen auch kein Angebot einer zumutbaren Ersatzbeschäftigung geben.

    Eine Klage sollte hier also auf jeden Fall gute Aussichten haben. Vielleicht wird nicht die Kündigung zurückgenommen, aber wenigstens eine gute Abfindung springt dabei heraus.

    Geh zu einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt.

    Quelle(n): bin AG
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  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn Deine Kollegen und Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag habt, dann ist die Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen unwirksam. An Deiner Stelle sofort zum Anwalt und Küdigungsschutzklage erheben. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag kommt es darauf an, was vertraglich vereinbart wurde, d.h. ob vereinbart wurde, dass innerhalb der Befristung gekündigt werden kann.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wogegen willst du denn vorgehen.Du schreibst selbst das dir eine andere Stelle angeboten wurde.

    Deine Antwort :"Für die angebotene stelle sind wir alle 3 überqualifiziert. Wir sind Fachleute, der angeboten job wäre am Emfang!

    Mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmer in Deutschland sind froh wenn sie einen Job haben auch wenn sie dafür "überqualifiziert" sind. Spätestens das AA wird dir schon sagen was "zumutbar" ist

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    mal auf deine Frage bezogen .... ob gut oder schlecht, die Begründung in der Kündigung ist so ausreichend und in deinem Zeugnis hat das eh nichts zu suchen, das hat sich ausschließlich auf dich und deine Fähigkeiten zu beziehen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    normaler weise kann man aus wirtschaftlichen gründen gekündigt werden, aber wenn neue leute eingstellt werden, dann versteh ich nicht warum dein chef dich nicht in eine andere abteilung geschickt hat. an deiner stelle würde ich versuchen dagegen vorzugehen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da Dir die Möglichkeit nicht angeboten wurde, in eine andere Abteilung versetzt zu werden, obwohl dort offene Stellen waren, würde ich mich mit einem Anwalt in Verbindung setzen, der für Arbeitsrechtschutz zuständig ist und den anderen das Gleiche vorschlagen.

    Das Beste wäre, dass ihr alle zum gleichen Anwalt geht.

  • Lena
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist in Moment die billigste Ausrede die die Arbeitgebern benutzen weil sie sich nicht trauen den richtige Grund zu nennen aus Angst vor Arbeitsgericht.

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