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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenMiete & Wohneigentum · vor 1 Jahrzehnt

Kündigung ohne Einschreiben?

Mein Mieter hat seine Kündigung der Wohnung in einem normalen Schreiben mitgeteilt. Ist diese Kündigung wirksam oder kann ich ein ordnungsgemäß Kündigung per Einschreiben verlangen?

Gruß Billie

10 Antworten

Bewertung
  • Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Kündigung ist wirksam. Dein Vermieter muß Dir die Kündigung nicht per Einschreiben schicken.

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, sie ist wirksam.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, kannst Du nicht. Schriftform reicht. Sie gilt auch schon längst als zugegangen und damit ist sie wirksam, tut mir leid.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wozu? Du sagst doch selbst, dass du die Kündigung erhalten hast. Was kann noch ordnungsgemäßer sein?

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  • Lalelu
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    der Mieter muß nur glaubhaft machen, daß Du den Brief erhalten hast. Das ist auch nicht immer bei Einschreiben der Fall. Wenn DU ehrlich bist, dann akzeptiere die Kündigung per Brief.Wenn Du nicht ehrlich bist, kannst DU den Erhalt abstreiten. Aber das mußt Du dann mit Deinem Gewissen vereinbaren. Ich ziehe immer den ehrlichen Weg vor.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schriftform reicht. Wenn er sie mit einem Zeuge eingeworfen hat gilt sie sogar als Zugestellt. Sonst kannst Du nur behaupten, das Schreiben nicht bekommen zu haben. Dann muß der Schreiber beweisen, dass Du die Kündigung erhalten hast. Willst Du es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Überlege dir den Grund eines Einschreibens! - Ich helfe Dir. Einschreiben sollen belegen, dass du an dich adressierte Post erhalten hast. Dies kann natürlich auch über andere Wege geschehen... Übergibt die Post persönlich, schmeiße Briefe mit Zeugen in den Briefkasten usw. Die Möglichkeiten sind vielfältig und im Falle einer Kündigung von Seiten eines Vermieters bestimmt auch ausgeschöpft. Natürlich kannst du behaupten,die Post niemals erhalten zu haben, dann kannst du über einen folgenden Rechtsstreit die Wohnung auch bestimmt noch ein -zwei Monate länger behalten. Aber sei vorsichtig, wie schon gesagt, ich denke dein Vermieter hat sich abgesichert.

  • vor 1 Jahrzehnt

    die kündigung ist wirksam aber wenn der mieter somit nicht beweisen kann, dass du die kündigung erhalten hast, kannst du einfach sagen, dass du keine kündigung erhalten hast... aber ich denke und hoffe, dass der vermieter nicht so dumm war und das schreiben per post abgesendet hat... sondern per bote in dein postkasten geworfen hat.

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    kündigungen sollen der sicherheit halber per einschreiben oder vorab per telefax (mit bericht als nachweis) versendet werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Oh, jetzt habe ich gedacht, Du wärst derjenige, der eine Kündigung mit Einschreiben verschicken will. Gut.

    Die Kündigung ist wirksam, wenn Du Kenntnis davon erhalten hast. Das ist passiert, in dem Du die Kündigung bekommen, geöffnet und gelesen hast.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sobald der Absender eines Schreibens belegen kann dass der Adressat dieses erhalten hat gilt es als zugestellt, nur nützt dir dies garnichts weil dein Vermieter dich auch anderweitig vergraulen kann. Es ist halt immer schlecht den Stuhl anzusägen auf dem man sitzt.

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