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kündigung wegen kinder?
hallo hab da mal ne frage meine kinder spielen am tag , im kinderzimmer da die ganzen böden bei mir laminat ist und die wohnung sehr alt, hört mann alles runter . unten wohnen 2 ehepaare beide sind renter die verbieten mir das die kinder einfach bissle krach machen , mein sohn hatte am 09.09 geburstag ,haben es gefeiert darauf rief sie die polizei. und der vermieter drohte mit ne kündigung , dürfen die mich kündigen.
hmmm also oben ist ne alte frau die höre ich auch sogar auf der toillette beim pinkeln und laut pupsen, und um 23.00 in der nacht lautes tv und die da unten schlägt ihr mann, dan werde ich auch mal wegen ne ruhe störung die polizei rufen. wenn mann wegen kinder es rufen kann , kann ich das auch der mann schreit unten und sie schlägt drauf , meine kinder haben angst i garten zu spielen , da sie immer rum brüllt.
12 Antworten
- Schwester SLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
ARMES DEUTSCHLAND!
@Metusalem,
das ist viel. eine Kinderfeindliche Einstellung!!!
Wer sagt denn das spielende Kinder NICHT gut Erzogen sind???? Wieso schlägst du denn nicht vor, das Prügelnde Paar soll sich nach was anderem umsehen? DAS ist eine Belästigung und Gesundheitsgefährdend noch obendrein.
- ★•ஐ MR. IÖS ஐ•★Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Den meisten ist klar: Kinder sind unsere Zukunft. Trotzdem können die kleinen "Racker" auch ganz schön nerven. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, welcher Geräusch- und Lärmpegel von den Nachbarn geduldet werden muss.
1. Kinder auÃerhalb des Hauses
Insoweit haben Gesetzgeber und Gerichte eindeutig zu erkennen gegeben, dass das Spielen einen hohen Stellenwert für die Entwicklung von Kindern hat.
Aus diesem Grund sehen sogar einige Bauordnungen der Länder bei Neubauten eine Pflicht zur Errichtung von Kinderspielplätzen vor, wenn ansonsten im Umfeld keine ausreichenden Möglichkeiten zum Spielen vorhanden sind.
Spielplätze gehören also zum Wohnen. Geht hiervon Lärm aus, so muss dieser grundsätzlich hingenommen werden.
Gleiches gilt für Kinderlärm, der nicht direkt von einem Spielplatz, sondern im sonstigen Wohnumfeld stattfindet. Allerdings ist dann nur der Lärm zumutbar, der im Rahmen der festgelegten Nutzung entsteht.
In Bezug auf Kinderspielplätze wurde bereits entscheiden,
- dass ein Recht zur Mietminderung nicht besteht, wenn auf einem Schulhof nachträglich ein Spiel- und Bolzplatz eingerichtet wird oder wenn ein Kinderspielplatz in einen Bolzplatz umgewandelt wird,
- dass die Nachbarn einer Jugendfreizeitstätte in der Zeit bis 22 Uhr etwas mehr Lärm hinnehmen müssen, als sonst in einem reinen Wohngebiet üblich ist.
2. Kinder im Haus
Die Nachbarn müssen den mit dem üblichen kindgemäÃen Verhalten verbundenen Lärm hinnehmen. Dazu zählen auch das Lachen, Weinen und Schreien von Kindern. Die Gerichte halten bei Kinderlärm eine "erweiterte Toleranzgrenze" der Nachbarn für angebracht.
Andererseits müssen die Eltern darauf achten, dass die allgemeinen Ruhezeiten eingehalten werden.
Wichtig:
Den Eltern kann dann kein Vorwurf gemacht werden, wenn sie alles unternommen haben, um die Lärmstörungen zu verhindern.
Kommt es andererseits - insbesondere in den allgemeinen Ruhezeiten - zu übermäÃigen Lärmstörungen (z.B. durch das Springen von Stühlen), so kann der Mieter mindern, in extremen Fällen sogar fristlos kündigen. Er kann aber auch vom Vermieter verlangen dem Störer zu kündigen.
- boeseloreleyLv 6vor 1 Jahrzehnt
natürlich sollen kinder spielen,.....aber es ist natürlich auch die pflicht der eltern, kinder dahin gehend zu erziehen, daà ein wenig rücksicht genommen werden muÃ. viele kinder "spielen" heute nicht mehr,....sondern kreischen und trampeln,.....da sie gar nicht mehr wissen,...was SPIELEN eigentlich ist....und da sind eben die eltern gefragt......gebt mir ruhig daumen runter,....ich bin selbst mutter und weiÃ, wovon ich rede!
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
kein Problem. Die Kündigung geht glatt durch, wenn Du nicht einsichtig bist. Es kann doch nicht angehen, daà Deine Kinder durch ihren Lärm andere ruhige Menschen im Haus nerven. Da fehlt es an Erziehung. SchlieÃlich gehört zu einer Hausgemeinschaft, daà alle aufeinander ein wenig Rücksicht nehmen. Wenn Dir das nicht möglich ist, muÃt Du ausziehen. Und dann möglichst in ein freistehendes Einzelhaus.!!Wenn Du das nicht magst, kannst Du den fraglichen Bereich (Kinderzimmer, Flur etc.) mit Schallschutzmatten und Teppichboden ausstatten. Das führt auch in Altbauten zu einer Geräuschreduzierung. @ Oh, Schwester S, ich bin nicht kinderfeindlich, aber die Rechtslage ist, wie sie ist. Und nur weil jemand ein oder zwei oder drei oder vier Kinder gezeugt hat, bekommt er/sie noch keinen Freibrief, was die Drangsalierung von Nachbarn und Ruhestörung angeht. Und wenn ich in einem Haus wohne, von dem ich weiÃ, daà es ganz besonders hellhörig ist, dann muà ich selbst MaÃnahmen ergreifen, die den von mir oder den meinen (Kindern) erzeugten Lärm reduzieren oder aber ich ziehe aus. Alles klar ??!
- LaleluLv 4vor 1 Jahrzehnt
Laminat überträgt das Rumhopsen besonders stark. Ich glaube kaum, daà sich jemand beschwert, wenn ein biÃchen Krach gemacht wird. Eine Wohnung ist nicht der Platz zum Rumtoben, dafür gibt es Kinderspielplätze. Es ist halt leider für einige Mütter zu beschwerlich mit den Kindern nach drauÃen zu gehen, das wäre viel gesünder für die Kinder. In einem Haus sollte man auf einander Rücksicht nehmen. Nehmen Sie sich das etwas zu Herzen und sprechen Sie mit Ihrem Vermieter und auch mit den Rentnern. Eine Kündigung ist hier nicht auszuschlieÃen.
- willi eLv 4vor 1 Jahrzehnt
Hallo, ist wirklich nicht so einfach für dich, kann ich mir vorstellen. Aber für die Mitbewohner auch nicht. Es gibt eigent-
lich immer eine Hausordnung und daran musst du dich eben
halten, wie andere auch. "bissle Krach machen" geht fast
gar nicht.
Kündigung ist m.E. korrekt.
- RainbowknightLv 4vor 1 Jahrzehnt
Eine Ruhestörung ausreichend zu belegen, scheint mühsam. Stefan Diepenbrock, Sprecher der Eigentümerschutz-Gemeinschaft „Haus & Grund“, rät: Wer sich gestört fühlt, wendet sich am besten an das städtische Ordnungsamt. Die Beamten kommen und stellen ein sogenanntes „Zeugnis der Lärmbelästigung“ aus.
„Wenn das Ordnungsamt dreimal vor Ort war und alle Hausbewohner bezeugen, dass der Störenfried rund zehnmal zu laut war, stehen die Chancen auf eine fristlose Kündigung nicht schlecht“, sagt Diepenbrock. (Az.: 19 T 33/06).
Schreiende Säuglinge in der Nacht stellen keine erhebliche Belästigung der Mitbewohner dar (LG Berlin JR 53, 24). Auch der Lärm spielender Kinder muà in gewissem Umfang hingenommen werden (LG München WM 87, 121). Insbesondere während der allgemeinen Ruhezeit (von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und ab 22:00 Uhr bis um 7:00 Uhr) muà von den Eltern darauf geachtet werden, daà Mitbewohner nicht unzumutbar gestört werden
- AZZE 1Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Kurz und bündig :Kinderlärm ist KEIN Kündigungsgrund.Frage doch mal die Rentner ob die auch mal Kinder waren !!
Ãberall das gleiche ,Hunde dürfen bellen aber wehe kinder machen Krach .
- jujehLv 5vor 1 Jahrzehnt
Nein, Kinder haben ein Recht darauf, in der Wohnung zu spielen, solange die Ruhezeiten eingehalten werden. Vielleicht solltest du eine Trittschalldämmung einbringen, damit nicht zuviel Lärm in die darunter liegende Wohnung dringt.
- hans MLv 5vor 1 Jahrzehnt
Nein die dürfen dich nicht kündigen. Solange dieses wärend der Tageszeit passiert. Den die Nachtruhe zeiten muss man schon einhalten. Um des Friedenswillen, probiere es mit einer vernünftigen Trittschalldämmung unter dem Laminat.