ehemaliger Arbeitgeber zahlt Kaution nicht zurück. Zinsen drauf legen?
Hallo, folgendes Problem habe ich: ein ehemaliger Arbeitgeber zahlt mir die Kaution, die ich für die Berufsbekleidung entrichten musste, nicht zurück. Es sind zwar nur 15€ aber das ist auch Geld. Kann ich, sollte er die ihm gegebene Frist nicht einhalten, selbständig Zinsen bzw. Mahngebühren auf den Betrag legen? Danke für eure Antwort :)
2010-06-01T05:35:42Z
einen arbeitsvertrag hatte ich nicht. war ein minijob.
ich habe in der frist angegeben, dass ich die kaution inklusive der zinsen ,welche in ca. 1,5 jahren entstanden sind, zurück haben möchte. ist ja auch normal, dass man zinsen auf sowas bekommt oder? genau wie wenn man eine wohnung mietet. wenn das geld nächste woche nicht da ist schlage ich also noch mal 5 euro bearbeitungsgebühr und 4% zinsen zusätzlich drauf? habe ich das richtig verstanden?
mbraun012010-06-01T05:14:39Z
Beste Antwort
Hallo Lila,
eine Mahnung genügt, denn damit hast Du ihn in Verzug gesetzt. Ein Formular für den Mahnbescheid bekommst Du in jedem Schreibwarengeschäft. Dieses ausfüllen, als Zinsen sind 4 % p.a. üblich, jedoch kannst Du auch jeden anderen Zinsbetrag einsetzen. Wie mein Vorredner auf eine abstruse Zahl wie 1,72 % kommt, ist für mich nicht nachvollziehbar, ich denke das es diesem nur darum geht hier schnell 2 Punkte abzugreifen und etwas "vermutlich schlaues" zu schreiben. Den Mahnbescheid bei dem für Deinen Wohnort zuständigen Amtsgericht einreichen, jedoch müssen die Gerichtskosten gleich bezahlt werden, diese kannst Du dann aber auch noch geltend machen. Du selbst darst keine Mahngebühren erheben, schliesslich bist Du weder selbstständig noch eine Behörde, nur die angefallenen Kosten wie die für das Formular oder Gerichtsgebühren sind ansetzbar. Der Mahnbescheid wird in der Regel geprüft und ohne Weiteres erlassen, jedoch könnte es sein das es bei dem geringen Betrag von 15 Euro Probleme gibt, da dieser sehr gering ist, aber das wird man Dir dann sagen, desweiteren hat der Antragsgegner dann 14 Tage Zeit Widerspruch einzulegen, wobei es dann zu einem Zivilprozess vor dem Amtsgericht kommt bei dem Du selbst auftreten darfst, jedoch würde ich einen Anwalt/Anwältin empfehlen, wie auch immer werden die Kosten, solltest Du verlieren, bei weitem höher sein als 15 Euro, darum würde ich es mir überlegen bei einem Widerspruch des Antragsgegners überhaupt einen Prozess zu führen.
Wenn Du dann klagen musst fällst Du wegen der Bearbeitungsgebühr und der Zinsen hinten runter. Du kannst Ihn die tatsächlich entstandenen gebühren 55 cent Porto berechnen. Bei der Wohnungskaution erhältst Du z Zt 0,5-1% Zinsen. Du verlangst 4 % Du kannst ihm nach dem ersten Schreiben eine gerichtliche Mahnung senden. Die Kosten muss er dann auch bezahlen und ab Eingang der gerichtlichen Mahnung muss er Verzugszinsen bezahlen. Die sind erheblich höher als die 4 % Hast Du einen Beleg für die Kaution? Oder war das nur ein Bekleidungszuschu� Du musst halt alles vor Gericht beweisen
Vorher schau erstmal ganz in ruhe in deinen Arbeitsvertrag. Meist ist dann ein Passus drin, was die Arbeitskleidung an geht. Man muà erst so und so viel Monate arbeiten, damit die Kleidung sich für den Arbeitgeber bezahlt macht. Oft bei Zeitarbeitsfirmen gelesen.
Gericht ist immer leicht gesagt, kostet aber Geld, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat. Vielleicht erst mal beim Arbeitsamt beschweren bzw. beraten lassen.