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Mein Vermieter möchte die Kaution von mir, kann aber nicht zahlen?
Ich kann die Kaution von 1 Kaltmiete nicht zahlen, bin aber schon in die Wohnung eingezogen. Welche Sanktionsmaßnahmen hat jetzt mein Vermieter gegen mich?
Mich fristgerecht kündigen oder schriftlich abmahnen? Und wie kann ich mich dagegen rechtlich wehren?
Ich zahle pünktlich meine Miete.
17 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallo,
Kündigen kann dir dein Vermieter nicht da Kaution und Betriebsnebenkosten keine Mietrückstände sind und somit bist du nicht kündbar.
Dein Vermieter kann dir eine Ratenzahlung Gewähren oder einen Mahnbescheid bei Gericht beantragen.
Ein Tipp:Zahle einfach ab kommenden Monat eine kleine Rate solange wie du Zahlungswillig bist passiert nichts und dir entstehen keine weiter Kosten (Mahnbescheid,etc)
Er kann wenn du ein Guthaben aus Betriebsnebenkosten bekommen solltest das Guthaben eventuell einbehalten und mit der Mietkaution verrechnen.
Geh doch mal zum Mieterverein oder zu einer kostenlosen Beratung bei Gericht.
Hinweis:Sozialamt gibt es nicht mehr.
Darlehn bekommst du beim Arbeitsamt oder Wohnungsamt/Wohnraumsicherung nur wenn Obdachllosigkeit droht,was bei dir nicht der Fall ist.
P.S.Klar war es nicht richtig von dir das du dein Vermieter im Glauben gelassen hast die Kaution umgehend zu bezahlen.
Auf der anderen Seite hat dein Vermieter dich einziehen lassen und somit das Risiko in Kauf genommen.
Wie die Kaution bezahlt werden soll war ja schon vor den Unterschreiben des Mietvertrags besprochen,du hättest es gleich sagen sollen.
Das kann gleich zu Mietbeginn Streitigkeiten auslösen.
Da du nur 1 Kaltmiete Kaution noch offen hast gehe ich mal davon aus das du schon einiges bezahlt hast was für dich spricht.
Anscheinend haben die Umzugskosten,renovierung mehr gekostet als du gedacht hast das wird dein Vermieter bestimmt verstehen.
Hinweis:Kündbar ist man erst bei 2 Warm-Monatsmieten
Quelle(n): Das Internet ist voll mit diesen Infos! http://www.beamte4u.de/hartziv0.html http://www.unna.de/cms/front_content.php?idcat=300... http://www.hartz4-forum.de/ http://www.arbeitslosennetz.de/ http://www.rechtbekommen.de/miete/okuend.html - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Tja, dann sieh mal zu, dass du das Geld an Start bekommst. Das ist ja sicherlich vertraglich vereinbart und du bist verpflichtet. Mach ihm einen Ratenvorschlag... für gewöhnlich sind die da ganz offen.
Grüße
- M.KLv 5vor 1 Jahrzehnt
Du kannst aber anstelle von der Barkaution eine Bankbürgschaft vereinbaren lassen das geht aber nur wenn der
Vermieter damit einverstanden ist.
- nusstoertchenLv 5vor 1 Jahrzehnt
Frage ihn ob du die Kaution in kleinen Schritten hinterlegen darfst und ihr dann erst ein Kautionssparbuch anlegt,natürlich bei ihm hinterlegen
Dein Vermieter wird sicher zustimmen,denn er ist human,normalerweise sind es mindestens 2-3 kaltmieten kaution
Wäre eben schöner gewesen ,du hättest vorher mit ihm geredet,drum herum kommst du nicht
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- paprikaschotiLv 6vor 1 Jahrzehnt
Schau nochmal in deinen Mietvertrag, vielleicht steht da irgendwo bei "Kaution", dass du innerhalb der nächsten 3 Monate zahlen solltest, bzw in kleinen Raten wohl die Kaution auch zahlen kannst.
In meinem steht es jedenfalls so, bzw auch dem meines Freundes.
Asonsten sprich nochmal mit deinem Vermieter, da wird sich doch ne Einigung finden lassen!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Grundsätzlich kann die Mietkaution nicht nur im voraus "auf einen Schlag", sondern auch in (bis zu) 3 Raten über die ersten (bis zu) 3 Monate des Mietverhältnisses erbracht werden.
Aber: Das sollte dann auch so vereinbart und im Mietvertrag festgehalten worden sein.
Wenn das nicht geschehen ist: in diese Richtung nachverhandeln und beim nächsten mal nichts zusagen, was man nicht auch halten kann.
- Anita LLv 4vor 1 Jahrzehnt
Ich Empfehle Dringend mit Deinem Vermieter eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Gruß Anita
- vor 1 Jahrzehnt
Du kannst ihn anbieten, die Kaution in drei Raten abzuzahlen. Dagegen dürfte er nichts haben. Wenn du weiterhin pünktlich Deine Miete zahlst, wird sicher nichts geschehen. Er hat dich ja schon einziehen lassen. aber Du musst ihm schon verständlich machen, dass Du dich darum kümmerst, dass er seine Kaution erhält. Frage doch mal beim sozialamt nach, wegen einem Darhlehn oder Du müsstest Kredit aufnehmen.
- Anonymvor 4 Jahren
Die Zurückhaltung der Kaution kann bei absehbaren Gegenforderungen erfolgen. Ein Aushändigungsanspruch besteht sowieso erst bei Wohnungsübergabe. Unser Hund hatte mal die Haustür lädiert - da habe ich gleich auf die Kaution verzichtet. Wenn die Wohnung im vertragsmäßigen Zustand ist, kann er höchstens einen Teil zurückbehalten. Den Teil nämlich, der einer evtl. NK-Nachzahlung entspricht.
- BerniLv 7vor 1 Jahrzehnt
Eine Kaution von nur einer Kaltmiete ist schon ein großes Entgegenkommen.
Du solltest entweder mit deinem Vermieter sprechen oder mit deiner Bank wegen Kontoüberziehung.
Ist die Kaution im Mietvertrag vereinbart und du zahlst nicht, kann man dir fristlos kündigen, da du den Vertrag nicht einhältst.
Du hast rechtlich überhaupt keine Möglichkeit, da du den Vertrag nicht erfüllst.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Normalerweise zahlt man die Kaution vor dem Einzug. Ob der dich Kündigen kann weis ich nicht. Aber du hast es vorher gewusst. Und wenn du nun kein Geld hast, rede mit ihm. Es ist nicht fair von dir was du da gemacht hast.