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Habe seit 4 Jahren eine Wohnung,mußte keine Kaution zahlen,jetzt verlangt der Vermiter Kaution,kann er das?
Hallo,habe seit vier Jahren eine Wohnung und mußte keine Kaution zahlen,jetzt verlangt der Vermieter aber eine Kaution in höhe von drei Nettomieten,kann er das wirklich verlangen?
Vielen Dank für eure vielen Antworten.
Ich beschreibe es jetzt noch mal genauer.
Bin vor 4 Jahren mit meinem noch man in eine Wohnung gezogen die der Chef von meinem noch Mann Vermietet hat.
Da mein noch Mann sein Arbeiter ist hat er keine Kaution von uns verlangt.
Jetzt ist es so das ich mich vor zwei Jahren von meinem Mann getrennt habe und mit unserem 5 Jährigen Kind in der Wohnung geblieben bin.
Jetzt habe ich den Mietvertrag auf mich schreiben lassen also meinen noch Mann raus
nehmen lassen,und deshalb möchte der Vermieter Kaution, kann er die jetzt deshalb verlangen?
Ps.es ist keine Firmen Wohnung, der Chef von meinem EX hat da er viel Geld hat viele Häuser mit Wohnungen die er Vermietet.Eine ganz normale Mietwohnung.
14 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
wenn im Mietvertrag eine Kaution verlangt war, er aber aus nicht erfindlichen Gründen bisher keine verlangt hat, argumentiere mit verwirkung und verjährung (3 Jahre)
sollte er eine neu einführen wollen, kann er es nicht
es bleibt dabei.. würde nicht zahlen..
wenn du jedoch sein anliegen erfüllen willst könnt ihr ja einen Kompromiss mit einer Bürgschaft (von dir /Lebenspartner/Erltern) einigen.. so hat er Sicherheit und du musst kein Geld auf den 'Tisch legen
bei genaueren Fragen: maile mich an..
* der Vermieter hat dir nicht den Mietvertrag umschreiben lassen(das wäre ein Blatt wo steht: ab dem 1.1.2005 ist Frau x alleiniger Mieter, dann von beiden unterzeichnet, er will von dir einen neuen Mietvertrag. Unterschreibe ihn nicht. Vielmehr hast du einen Anspruch bei Scheidung, das dein Mann aus dem Mietvertrag gestrichen wird.
* solltest du ihn schon unterschrieben haben, wirst du die Kaution bezahlen müssen. Laut Gesetz geht das auch in 3 Monatsraten (ist vorgeschrieben)
Quelle(n): bin Hausverwalter - vor 1 Jahrzehnt
Bei Firmenwohnungen gelten andere Kriterien.
Durch die Umschreibung geht der Vermieter ein neues Mietverhältnis mit dir ein. Er kann also Kaution verlangen. Allerdings müsste dieses auch im Mietvertrag stehen.
- FeuerengelLv 4vor 1 Jahrzehnt
Natürlich KANN er das VERSUCHEN!
Aber ich glaube, da Du ja schon in der Wohnung wohnst hat er eigentlich kaum rechtliche handhabe, diese einzufordern.
Er könnte Dir höchstens die Umschreibung des Mietvertrages verwehren.
Zur absoluten Klärung solltest Du zum Mieterschutzbund gehen!
Als Mieter immer vorteilhaft!
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- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn in Deinem Mietvertrag keine Kaution erwähnt wurde, brauchst Du keine Kaution zu zahlen. Wenn die Kaution an besodere Bedingungen geknüpft wurde, z.B. solange Dein Mann dort arbeitet, so kann die KAution zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden. Lies deinen vertrag genau durch.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
das ist ganz einfach rechtswidrig. Basta.
aber er wird dann denn vertrag nicht verlängern wenn Du einen 5 jahresvertrag hast, sie also geschickt...
- BerniLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nachträglich kann der Vermieter keine Kaution verlangen.
Trotzdem würde ich mir beim Mieterschutzbund eine Auskunft
zur Sicherheit einholen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Meines wissens nach kann er das nicht. Es sei denn, er hat jetzt die Wohnung komplett saniert. Aber auch dann ist es fraglich. Am besten fragst du mal bei einer Mietervereinigung nach.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Jetzt nicht mehr ist schon lange Gewohnheitsrecht.Hast du überhaupt einen Mietvertrag.
Quelle(n): ed - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Eine Änderungskündigung bedarf der Zustimmung beider Seiten! - Bargeldknappheit bei Vermietern ist kein Änderungsgrund.....
Bei uns hatte der Vermieter je Wohnung 2 MM als Kaution verlangt.... nun konnte ich ihm die nicht in bar zukommen lassen und habe Sparbücher angelegt..... seitdem ist auch von der Renovierung des Treppenhauses keine Rede mehr!