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Erst Kaution zahlen, dann Vermieter unterschreiben Mietvertrag?
Hallo,
ich habe mir eine Wohnung über einen Makler gemietet.
Nun wurde der Vertrag über das Maklerbüro zu mir geschickt. Ich habe den Vertrag unterschrieben und wieder zurückgeschickt. Nun warte ich auf den Vermieter, dass er den Vertrag unterschreibt.
Meine Freundin meinte, dass ich jetzt so schnell wie möglich die Kaution zahlen sollte und dann würde der Vermieter den von ihn unterschriebenen Mietvertrag zurücksenden, aber spätestens muss ich vor der Schlüsselabgabe zahlen.
Können Sie mir da weiterhelfen?
10 Antworten
- HausverwalterLv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
Innerhalb von 5 Tagen muss der Vertrag vom Vertragspartner unterzeichnet sein, ansonsten droht Schadenersatz bzw. die Annullierung.
Die Kaution wird erst mit der ersten Mietzahlung fällig und darf auf 3 Raten bezahlt werden - § 551 BGB.
Erst wenn der Vertragspartner unterzeichnet hat, bzw. es zu einem gültigen Vertrag gekommen ist, hat der Makler Anspruch auf sein Honorar.
Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter - Janet MLv 7vor 8 Jahren
Kaution zahlt man eigentlich bei Schlüsselübergabe (Beginn des Mietverhältnisses), nicht vorher.
AuÃerdem ist es möglich, die Kaution in bis zu 3 Raten zu zahlen:
- Lord MLv 7vor 8 Jahren
Zuerst wird der Vertrag unterzeichnet und dann die Kaution gezahlt. Wer etwas anderes verlangt handelt rechtswidrig.
- BolleLv 7vor 8 Jahren
Man sagt ja,erst die Ware,dann das Geld.Also muà der Vertrag unterschrieben werden,erst dann gibt es Geld.Es gibt sicher Vermieter,die unsicher sind,ob man wirklich Geld für eine Kaution hat und will sich absichern.Hier ein Link,der vielleicht hilft.
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- BerniLv 7vor 8 Jahren
Deine Freundin hat nullk Ahnung vom Geschäftsleben !
Vor Vertragsübergabe würde ich niemals die Kaution bezahlen. AuÃerdem hat man gesetzlich das Recht, die Kaution auch in 3 Raten zu zahlen.
- 🐟 Fish 🐟Lv 7vor 8 Jahren
Wofür möchtest du denn Kaution zahlen? Wenn es keinen Vertrag gibt, dann gibt es auch keine Kaution. So einfach ist das.
Hier steht alles drin http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html
- herr_nixnutzLv 7vor 8 Jahren
Dafür gibt es einen ganz tollen Paragrafen im BGB, der genau das behandelt und dir sagt, was und wie es mit der Kaution geht
- Anonymvor 8 Jahren
Ueblicherweise geht das Hand in Hand.
- SprendlingerLv 7vor 8 Jahren
Die Kaution - 1. Rate - und die erste Miete muss vor der Ãbergabe bezahlt werden. Man bringt deshalb die Einzahlungsbelege mit oder überweist so rechtzeitlich, dass der Vermieter das Geld schon auf dem Konto hat.