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Kaution zurück bekommen?
Wir ziehen bald um und haben für unsere jetzige Wohnung eine Kaution von umgerechnet 1700 € hinterlegt.
Mir ist klar, dass man die erst nach Auszug und der Nebenkostenabrechnung wieder bekommt. Aber kann mit nicht wenigstens einen Anteil zurück erhalten oder Geld neu hinterlegen beim Vermieter?
Wir haben bislang bei jeder Nebenkostenabrechnung im Jahr 120 € zurück bekommen. Dies wird auch in diesem Jahr nicht anders sein. Daher müsste dem Vermieter doch auch klar sein, dass er kein Minus macht. Ich würde sogar 500 € bei ihm zur Sicherheit hinterlegen. Aber die ganze Kaution ist doch ein bischen arg viel.
Was haltet ihr davon?
@ Werner R: Es geht um die Höhe. Die Kaution kann nur im Ganzen ausgezahlt werden, da die Bank das nicht teilen kann. Ich hinterlege aber lieber 500 € als 1700 €. Die 1200 kann ich gut für den Umzug gebrauchen.
11 Antworten
- Werner HLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Also die Kaution ist nicht für die eventuell anfallenden Nebenkosten gedacht. Sie ist eine Sicherheit für Reparaturkosten bei etwaigen Wohnungsschäden die der Mieter verursacht hat und nicht in Ordnung gebracht hat. (Wohnungsrenovierung, Böden usw.) Ist die Wohnung ohne Mängel (Mängelprotokoll) vom Vermieter abgenommen, muß dieser umgehend die Kaution zurück geben.
- danienglishLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ich halte es für sehr fraglich, das Dein alter Vermieter da mitzieht...!!!
LG und trotzdem viel Erfolg
Dani
Quelle(n): Meine Meinung - lila laune lindaLv 4vor 1 Jahrzehnt
du kannst mit deinem vermieter verabreden dass du z.b. zwei monate keine miete mehr zahlen brauchts und dann später nur noch den rest zurückbekommst!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Soweit ich weiÃ, ist die Kaution dafür da, um eventuelle Nebenkostenforderungen auszugleichen, sondern als Sicherheit für den Vermieter, wenn die Wohnung bei Auszug z.B. nicht in ordnungsgemäÃem Zustand ist.
Aber da Ihr scheinbar sehr lange in der Wohznung gewohnt habt ( und somit ein gutes Verhältnis zu dem Vermieter haben solltet), würde ich Ihn darauf ansprechen.
Vielleicht geht das ganze aber auch sehr schnell!? Bin auch gerade umgezogen und meine frühere Vermieterin hat innerhalb von 4 Wochen die Nebenkostenendabrechnung gemacht und mir alles (samt Kaution) überwiesen..
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- gugyLv 5vor 1 Jahrzehnt
Wenn die Wohnung in Ordnung ist, bekommt man die Kaution zurück. Man hinterlässt seine neue Adresse und bekommt dann die Nebenkostenabrechnung zugeschickt. So war es bei mir. Es gibt aber auch Vermieter die einen Teil der Kaution einbehalten für die eventuellen Nachforderungen der Nebenkosten. Einfach abwarten was dein Vermieter macht.
- vor 1 Jahrzehnt
Hallo, also bei mir war es so, das der Vermieter einen kleinen Teil der Kaution ein behalten hat bis die Nebenkostenabrechnung fertig war! Ich denke das kommt ganz auf die Kulanz desjenigen an!
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Was ist das für ein Konto bei der Bank. Normalerweise wird die Kaution bis auf einen Restbetrag ausgezahlt. Der Rest wird dann nach der Umlagenabrechnung ausgezahlt. Biete das dem Vermieter an und verzichte eventuell auf die Zinsen, die kann man eh vergessen. Aber alles schriftlich machen.
- horschLv 6vor 1 Jahrzehnt
Eine gesetzlich geregelte Abrechnungsfrist besteht nicht. Ein Teil der Instanzgerichte hält im Regelfall eine Frist von zwei Monaten für ausreichend, wobei die Höhe eines eventuellen Schadensersatzanspruchs gegebenenfalls durch Schätzung (z.B. durch einen Kostenvoranschlag) ermittelt werden soll (LG Köln, WuM 1978, 105; AG Dortmund, WuM 1981, 235; AG Zwickau, WuM 1994, 266: 2 bis 3 Monate).
Nach anderer Ansicht sollen drei Monate ausreichend sein (LG Köln, WuM 1983, 109; WuM 1984, 109; LG Berlin, GE 1987, 135; AG Herford, WuM 1987, 131; AG Aachen, WuM 1988, 17: 3 bis 4 Monate). Steht noch eine Betriebskostenabrechnung aus, so soll gegebenenfalls auf der Basis einer Schätzung vorab abgerechnet werden (AG Kassel, WuM 1984, 226). Andere halten hier eine neunmonatige Abrechnungsfrist für angemessen (AG Coesfeld, WuM 1998, 348).
Es wird auch vertreten, dass die Abrechnung regelmäÃig sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses fällig werden soll (OLG Celle, NJW 1985, 1715 = WuM 1986, 61; OLG Karlsruhe, WuM 1987, 156; LG Saarbrücken, WuM 1979, 140; LG Hildesheim, WuM 1986, 262; LG Hamburg, WuM 1989, 511; LG Nürnberg-Fürth, WuM 1994, 708; LG München, WuM 1996, 541; AG Kulmbach, WuM 1983, 54 = MDR 1983, 404; AG Offenbach, WuM 1986, 117; AG Köln, WuM 1987, 258; AG Wennigsen, WuM 1987, 258; AG Neuss, DWW 1991, 245; AG Hamburg, WuM 1997, 213).
Dein Vorschlag scheint mir mehr als angemessen!
- SilliLv 5vor 1 Jahrzehnt
Ist eine gute Idee, aber das musst du mit deinem Vermeter absprechen. Wenn er kulant ist geht er vielleicht darauf ein aber verpflichtet ist er dazu nicht.
Kenne das, ist eine doofe Sache denn eigentlich könnte man das Geld gut für die neue Wohnung gebrauchen.
- wernaaa2000Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Ich verstehe nicht ganz warum du einerseits die Kaution früher willst aber andererseits dafür was hinterlegen willst. Dann hast du doch auch wieder weniger Geld!