hallo,mein vermieter möchte eine nebenkosten nachzahlung für 2007, ist das rechtens?
bin für jede hilfe dankbar
frohe ostern
bin für jede hilfe dankbar
frohe ostern
Anonym
Beste Antwort
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Abrechnungsfrist.htm
Bolle
Ist er nicht berechtig zu.Es ist verjährt.Erkläre ihm das,daà er es nicht mehr verlangen darf.
Hausverwalter
Der Vermieter muss innerhalb von 12 Monaten seine Betriebskostenabrechnung vorlegen. In der Regel ist das Abrechnungsjahr auch das Kalenderjahr. Hat er die eine Verzögerung selbst zu verantworten, was meist der Fall ist, ist eine Nachzahlung des Mieters ausgeschlossen.
Sind keine Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart, braucht der Mieter gar keine Betriebskosten zu bezahlen - ist selten, aber möglich. Mietverträge können auch mündlich vereinbart werden.
horsch
Kommt darauf an wie der normale Abrechnungszeitraum für das Haus ist. Wenn der = Kalenderjahr ist, kann er keine Nachforderungen mehr erheben.
Anonym
@Saugi : Erspare uns bitte km-lange abkopierte Texte mit Bearbeitungslinks wie [drucken] oder [senden] so etwas ist total überflüssig.
Zur Frage: Die Rechtsprechung ist da sehr eindeutig, bis zum 31.12.2008 hatte der Vermieter Zeit gehabt, auch die NK-Abrechung zu präsentieren. Nur wenn äuÃere Einflüsse, die er nicht zu vertreten hat, eben den Gebührenbescheid der Stadt kam nicht, kann er auch später die NK-Abrechnung übergeben.