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Darf mein Vermieter einfach so die nebenkosten erhöhen?

Nächste Frage an die anwesende expertenrunde. Mein vermieter hat mir mit den Nebenkosten mitgeteilt das zum 1.11.09 auch die Nebenkosten von 102€ auf 200 € erhöht werden. Ja ich habe dieses Jahr eine nachzahlung von 1500€ zu leisten , aber es war auch ein sehr kalter winter und wir haben echt zu viel verbraucht. Ich glaube aber das ich binnen vier wochen weder 1500€ aufbringen kann , noch das ich die monatlich 200 € stemmen kann. Darf der einfach so die nebenkosten erhöhen wenn er sich auf gestiegene Heizkosten beruft?

13 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    @ Summerfeeling: Nicht leider - er MUSS! Nebenkosten gehen ja nicht in die Tasche des Vermieters sondern ersetzen im wesentlichen die Kosten für etwas das der Mieter selbst VERBRAUCHT!!! Vor allem eben Heizung.

    Der Verbraucherschutz hat damit nix zu tun; wenn dann der Mieterschutzbund. Bei 1.500,- würde ich die Abrechnung auch mal prüfen lassen. Wobei die Richtigkeit in den meisten Fällen bestätigt wird, also ned zu viel davon erwarten. Und das Sozialamt ist NICHT dafür zuständig wenn jemand mit seiner Heizung verschwenderisch um geht!

    @ Fragestellerin: Ilse 2 hat es ja schon richtig geschrieben, dein Vermieter legt noch nicht einmal den kompletten Mehrverbrauch um. Wenn du so viel Heizung brauchst, kann er nix dafür, da musst du dich an die eigene Nase fassen. Dein Vermieter ist nicht dafür verantwortlich, dass du so verfroren bist.

    Denk lieber mal nach, wie du in Zukunft Heizkosten sparen kannst! Sooo hart war der letzte Winter nicht, im Gegenteil! Die Tage und Nächte im Minusbereich machten zusammengerechnet höchstens 4 Wochen aus. Der Winter vor 3 Jahren war da wesentlich kälter und länger.

    Aber wenn man natürlich in der ganzen Bude einschließlich Schlafzimmer 25° C braucht... ;-)

    Ciao ;-)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Auf jeden Fall ist es leichter, wenn man monatlich die Nebenkosten erhöht und bezahlt, als würde man dann bei der Endabrechnung so viel nachbezahlen müssen.

    Er kann schon verlangen, dass die Nebenkosten erhöht werden.

    Habt ihr nicht so viel verbraucht, bekommt ihr das Geld ja wieder erstattet.

  • Sandra
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du tatsächlich soviel mehr verbraucht hast,hat er schon ein Recht darauf,das die monatlichen Zahlungen dem Verbrauch angepasst werden.Er muß sich ja auch absichern können,das er nach Jahresende nicht hinter seiner Nachzahlung herlaufen muß.Ich würde dir aber dringend empfehlen,die Nebenkosten genau prüfen zu lassen.Selbst wenn man tag und nacht heizt,kommt mir diese Summe doch extrem hoch vor.Ich hatte auch schon mehrere Vermieter und fast alle haben versucht,sich an der Abrechnung zu bereichern.Sie haben Posten draufgeschrieben,die ich gar nicht bezahlen mußte.Die meisten sind ja so dumm und naiv,ihrem Vermieter die Nebenkostenabrechnung einfach mal zu glauben.Es gibt auch viele Posten,die manch Vermieter aus Unwissenheit absetzt oder falsch berechnet.Viele sind noch auf dem Stand der 70er Jahre stehengeblieben.Dabei wurden in der Zwischenzeit zig Urteile zugunsten der Mieter gefällt.Geh zum Mieterverein und lass die Abrechnung prüfen.Wenn du Mitglied wirst,kostet dich das ca.ab 60 E pro Jahr.Du kannst wegen jedem Problem oder einer Frage anrufen.Die setzen dir Briefe auf.Wenn ein Vermieter den ersten Brief vom Mieterbund kriegt,hält er sich oftmals schon mit seinen Tricksereien zurück. Die können dich auch unterstützen,wenn du einen Zahlungsaufschub brauchst.Wer weiß was die da abgerechnet haben.Die Summe ist total überhöht und nicht realistisch.Lass das prüfen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nach § 560 BGB darf jede Vertragspartei für die kommende Abrechnungsperiode die Betriebskostenvorauszahlung anpassen - erhöhen oder vermindern.

    Eine monatl. Anpassung der gesteigerten Kosten ist leichter zu tragen, als eine Nachzahlung von 1500,-- €.

    Einer Ratenzahlung wird der Vermieter zustimmen. Wegen Nichtzahlung der Betriebskostennachzahlung kann nicht gekündigt werden!

    Ich rate zur Überprüfung der Betriebskostenabrechnung.

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  • Ilse 2
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde schon sagen, daß diese Erhöhung OK ist. Sie beinhaltet ja nicht mal die gesamte Nachzahlung von 1500 Euro, sondern nur 1176 Euro.

    Das ist eine völlig übliche und auch sinnvolle Vorgehensweise. Sonst sitzt du nächstes Jahr wieder mit einer hohen Nachzahlung da. Und die Preise für Heizung und Wasser etc. werden sicher nicht fallen.

    Wegen der fälligen Abrechnung mußt du über Teilzahlung verhandeln. Die allermeisten Vermieter gehen darauf ein.

    Vorher laß die Abrechnung mal vom Mieterverein überprüfen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja.leider darf er das!Aber ich würde mich da an deiner Stelle beim Verbraucherschutzverein sachkundig machen.Denn gleich so hoch anzusetzen,ich weiss nicht ob er das darf.Vielleicht kannst du dir auch einen Mietzuschuss beim Sozialamt beantragen.Fragen kostet ja nichts.

    Viel Glück!!!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    die nebenkosten darf der vermieter nicht frei festlegen. er muss eine abrechnung machen, wie viel tatsächlich für heizkosten, hausmeister etc ausgegeben wurde. ist das mehr als du eingezahlt hast wird die differenz zurückerstatttet. ist es weniger, musst du nachzahlen.

    den von dir zu zahlenden vorschuss darf er allerdings schon erhöhen, wenn im vorjahr entsprechend viel verbraucht wurde.

  • armin
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, er darf! Wenn er die Gesamtkosten monatlich umlegt darf er das!

    Niemand kann vom Vermieter verlangen in Vorlage zu treten!

    Selbst wenn der Vermieter mit den Abschlagszahlungen mehr einnimmt als er tatsaechlich zu bezahlen hat, muss er lediglich das zuviel bezahlte erstatten!

    Ein Vermieter ist keine Bank!

  • vor 1 Jahrzehnt

    > Darf der einfach so die nebenkosten erhöhen wenn er sich auf

    > gestiegene Heizkosten beruft?

    Ja, der Vermieter muss ja auch höhere Abschlagszahlungen an den Energielieferanten zahlen. Das darf er umlegen. Sonst müsste der Vermieter in Vorlage treten, und das braucht er nicht.

    Am Ende zahlst du doch nur, was du auch verbraucht hast, ob nun kontinuierlich per Nebenkosten oder alles auf einem Rutsch am Ende der Periode.

    > Ich glaube aber das ich binnen vier wochen weder 1500€ aufbringen

    > kann , noch das ich die monatlich 200 € stemmen kann.

    Dann wirst du ein erhebliches Problem bekommen. Die Sozialbehörden könnten dir da helfen, wenn es wirklich so knapp ist.

    Rede mit denen, bevor du noch Ärger mit dem Vermieter bekommst. Der kann dich nämlich bei erheblichem Zahlungsverzug kündigen. Vorher können die Sozialbehörden einspringen und dich vor der Kündigung retten.

    GB

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, aber er muss die Erhöhung nachweisen können, so auf Knall und Fall geht es nicht.

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