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Nachzahlung für Heizkosten unglaublich hoch?
Hallo zusammen.
Habe heute einen Schock bekommen als ich die Betriebskostenabrechung meines Vermieters gesehen habe.
Unser Mietvertrag läuft seit dem 01.11.2006, wobei wir erst um den 15.11. rum eingezogen sind.
Die Abrechnung allein für die Heizkosten (Abrechnungszeitraum: 01.11.-31.12.2006) betrug 440 Euro!
440 Euro "verheizt" in 6 Wochen???? Wir haben ca. 70 qm und haben nie in Bad oder Küche geheizt. Auch wurde nicht gelüftet und die Heizung blieb dabei an.
Wir heizen mit Gas, ist Gas wirklich so teuer?
Komme mir ja fast vor als würde ich mit Euroscheinen heizen :(
Kann die Rechnung bei einem normalen Verbrauch hinkommen??
Bin Auszubildende, also ist eine Nachzahlung in dieser Höhe schon fast ein Monatsgehalt.
16 Antworten
- LaredoLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Du musst von deinem Vermieter eine genaue Aufstellung bekommen (Verbrauch, Aufteilungsschlüssel usw.). Wenn er seine Nachforderung nicht belegen kann, dann brauchst du auch die Nachforderung nicht bezahlen.
- BolleLv 7vor 1 Jahrzehnt
Klingt ziemlich hoch.Wir sind im Mieterverein und haben sie prüfen lassen und unser Vermieter muÃte es uns zurückzahlen.Trete da ein oder frag mal bei der Verbraucherzentrale.Private Vermieter sind Gangster und versuchen es immer wieder einen zu besch..
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Erfahrungsgemäà liegen die Heizkosten bei 1- 1,5 € pro qm und Monat. Spreche mit Deinem Vermieter, ob da nicht ein Fehler unterlaufen ist. Notfall lass die Abrechnung von jemanden überprüfen. Natürlich kann sie korrekt sein, aber sicher wäre ich nicht.
- Onkel BräsígLv 7vor 1 Jahrzehnt
Diese Abrechnung würde ich vom DMB prüfen lassen. Vermutlich sind hier Kosten eingeflossen, die vom Zeitraum bzw. von der Sache her nichts darin zu suchen haben (Reparaturen, Wartungsarbeiten,.....)
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- vor 1 Jahrzehnt
Für die Berechnung der Heizkosten ist nicht Dein Einzugsdatum, sondern das Datum des Mietvertrages bindend. Also bereits 8 Wochen statt 6 !!
Nun mal eine kleine Rechnung: Das wären pro Monat 220 Euro. Heizperiode ist mal angenommen von Oktober bis Ende April = 7 Monate = 1540 Euro. Die restlichen 5 Monate werden mal angenommen nicht geheizt. Dann entsprechen die durchschnittlichen Heizkosten 1540 : 12 = 128,33 Euro pro Monat.
Das ist für eine 70 qm Wohnung entschieden zuviel.
Ich würde die Abrechnung durch eine Verbraucherzentrale / Mieterschutzverein oder bei konkreten Hinweisen durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen.
Quelle(n): Eigene Erfahrung ... - swissnickLv 7vor 1 Jahrzehnt
Theoretisch möglich - denn die laufenden Zahlungen basieren auf einem 12-Monats-Durchschnitt. Wenn Du nur die Wintermonate zahlen musst, sind die laufenden Zahlungen naturgemäss viel zu tief gewesen.
Verlange einfach mal die Abrechnung mit Details und lasse sie prüfen, ob da alles korrekt ist. Falls die laufenden Zahlungen zu tief angesetzt waren, hast Du allenfalls zusätzliche Ansprüche, auch für die Zukunft.
- BelladoLv 6vor 1 Jahrzehnt
Das solltest du überprüfen lassen. Soviel verheizen wir nicht, bei 200qm.
- Stefan SLv 6vor 1 Jahrzehnt
Achte darauf, ob die Wohnung eventuell "Leer-stand". Dann wurde natürlich nicht geheizt.
Dann ist aber die Nachforderung nicht rechtens. Da muss ein Teil der Vermieter bezahlen.
Eine Gasheizung für 70 qm kostet ca. 700- 1000 € im Jahr. Das ist normal.
Je nach dem wie Warm Ihr haben wollt und was für ein Wetter ist.
- su_lai_keLv 4vor 1 Jahrzehnt
Die Abrechnung erscheint mir trotz der hohen Brennstoffpreise recht hoch ... in den letzten Jahren hatten wir in unserer 76m²-Wohnung einen Verbrauch zwischen 800 und 1000 EUR im Jahr! ... Bitte deinen Vermieter, die Rechnung noch einmal zu prüfen bzw. dich die Unterlagen einsehen zu dürfen.
- vor 1 Jahrzehnt
Auf deiner Abrechnung muss dein Verbrauch in kW/h und der örtliche Preis /kWh deines Gasanbieters stehen. Hiernach kannst du deine verbrauchten kW/h x den kWh- preis nehmen,
muss alles auf deiner Rechnung stehen, und addierst noch deine monatliche Grundgebühr, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden, aber liegt so zwischen 16,00€ und 54,00€ pro Monat.
Hier nimmst du dann nur noch die Differenz zu dem Betrag den du bereits mit deiner Miete gezahlt hast.
Wie gesagt die Nachweispflicht wie deine hohe Nachzahlung zustande kommt liegt bei deinen Vermieter…
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nie. Das ist noch von dem Vormieter. Ich würde mich beschweren dann bekommt der Vormieter die Rechnung.
Bezahl das bitte nicht!