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Vermieter hat vergessen, die Nebenkosten abzurechnen. Entfallen damit für Zukunft grds. Nebenkosten?

Nebenkostenabrechnung wurde über die letzten 4 Jahre vergessen. Jetzt will Vermieter erstmals für das Vorjahr aufgrund der Abrechnung eine Nachzahlung. Kann ich ihm entgegnen, der Mietvertrag habe sich nunmehr geändert auf Miete ohne Nebenkosten?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    er darf nur bis zwölf monate vor dem letzten abrechnungszeitraum nachzahlung verlangen. d.h. für die letzten beiden abrechnungszeiträume ( von mir aus auch jahre), in etwa. denn der vermieter hat nach ende eines abrechnungszeitraumes 12 monate zeit seine nebenkostenabrechnung zu erstellen und dem mieter zukommen zu lassen.

    der mietvertrag hat sich nicht verändert. ich nehme an du hast sicherlich trotzdem nebenkosten gezahlt, aber eben zu wenig. wenn du pech hast vielleicht sogar zuviel, und dein vermieter hat es nicht vergessen sondern nur nicht gemacht um die rückzahlungen einzubehalten. denn welcher vermieter vergisst denn bitte sowas.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Leider nein. Aber- Du kannst die Abrechnungen für die letzten JAhre verlangen und event.Guthaben mit der Forderung verrechnen. Nachzahlungen brauchst Du nicht zu leisten.

  • Moses
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    nein...nebenkosten muss du zahlen.pech fuer den vermieter..die anderen 3 jahre kann er vergessen.die sind verjaehrt.aber das jahr nicht.in der zukunft musst du wohl deine nebenkosten zahlen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Leider nicht. Die letzten Jahre sind sein Problem - die zukünftigen sind Deins. Der Mietvertrag hat sich natürlich NICHT verändert....

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hi,

    ich bezweifle das du das kannst. nur weil er keine Nebenkostenabrechnung gemacht hat entsteht hier noch kein Gewohnheitsrecht. Du wirst die Rechnung wohl oder übel bezahlen müssen.

    Gruß Ingo

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