Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Kann ein Vermieter der die Wohnung mit Warmmiete vermietet eine Nachzahlung für Abwasser verlangen?
10 Antworten
- GabiLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
nennt sich betriebskostenabrechnung und ist legal, allerdings muss er dir seine abrechnung auf verlangen zeigen. ausserdem sind abwassergebuehren in den umlagen meistens gesondert aufgelistet, zahls einfach wenn es nicht allzu viel ist, du ziehst sonst eine mieterhoehung mit dir nach, das wird mit siecherheit teurer. lieebe gruesse...
Quelle(n): eigene - SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
DAs kommt auf Deinen Vertrag an. Wenn alles mit der Miete abgegolten ist, kann der Vermieter nichts mehr verlangen. Die Nebenkosten bleiben Bestand des Vertrages und das kann bis zu 60 Jahren gelten. Ist nur die Heizung damit gemeint gilt es sinngemäß für die Heizung, die restlichen Nebenkosten können angepasst werden. Mieterhöhungen sind nur nach den gesetzlichen Bestimmungen möglich, jedoch nicht mit dem Argument, dass die Heizkosten gestiegen sind.
- Ilse 2Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Das kommt auf den Mietvertrag an.
Lies mal nach, ob die Nebenkosten als Vorauszahlung oder Abschlag definiert sind. Wenn ja, wird der Vermieter einmal pro Jahr eine Abrechnung machen. Die muß aber für die Mieter transparent und nachvollziehbar sein. Du hast auch Anspruch darauf, die Original-Rechnungen zu sehen, aus denen die Abrechnung entstanden ist. In diesem Fall muß dir also die Rechnung der Wasserwerke an deinen Vermieter vorliegen, außerdem der Stand deiner Wasseruhr oder Schlüssel, nach dem dein Verbrauch ausgerechnet wird.
Oder hast du etwas an der Berechnungsgrundlage geändert, z.B. eine weitere Person im Haushalt aufgenommen? Auch dann kann eine Nachzahlung gerechtfertigt sein.
Aber wie gesagt, im Einzelnen steht sowas im Mietvertrag.
Wenn da steht, daß die Miete für die Wohnung sich inklusive aller Nebenkosten versteht, ohne weiteren Zusatz, darf es auch keine Nachzahlung geben. Dann muß der Vermieter eben fürs nächste Jahr höher kalkulieren.
- vor 4 Jahren
Wohnungsbesichtigung in kürzeren Abständen als 2 Jahre ist nicht üblich und muss von dir auch nicht geduldet werden - Ausnahme wichtige Instandsetzungen. Du kannst dem Vermieter ruhig mitteilen, dass erst nach dem 6. Januar eine Wohnungsbesichtigung möglich ist, dies muss er schlucken, ganz egal ob es ihm passt oder nicht. Etwas Anderes wäre es nur wenn Du die Wohnung gekündigt hast und er mit evtl. Nachmietern besichtigen will. Aber auch in dem Fall musst du Unzumutbares nicht dulden, sondern kannst ihm sagen an welchen Tagen und zu welcher Uhrzeit. @Anna Unangemeldet geht überhaupt nicht, ich bin Vermieter!
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- vor 1 Jahrzehnt
Es kommt auf den Mietvertrag nicht unbedingt an, da in der Warmmiete der Wohnung meist der Durchschnitt des bisherigen Verbrauches berechnet ist!
Erhöhen allerdings die ansässigen Wasserwerke Ihre Preise für Brauchwasser also auch für Abwasser, ist der Vermieter gezwungen diese Kosten auf den Mieter umzulegen!
Das wird von Jahr zu Jahr undurchsichtiger da die meisten Anbieter mehrmals im Jahr die Preise erhöhen!
Also bleibt nur rechnen!
- horschLv 6vor 1 Jahrzehnt
Betriebskosten und dazu gehören die Abwassergebühren, dürfen nur dann gesondert umgelegt werden, wenn dieses im Mietvertrag vereinbart ist. Sonst nicht! Also auch keine Nahchzahlungen!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Alle Verbrauchsabgaben können eine Nachzahlung nach sich ziehen, je nach dem wieviel du eben verbraucht hast.
Nur bei einer Pauschalmiete ist das wohl nicht so. Dann wird pauschal abgerechnet und zwar alles. Und dabei bleibts dann auch.
Sieh mal in deinem Mietvertrag die genaue Formulierung an. Das muss vereinbart sein.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Es ist zulässig, Gebühren und Abgaben mit denen der Vermieter nachträglich belastet wurde, dem Mieter in der Betriebskostenabrechnung in Rechnung zu stellen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn die Abwassergebühren mit in der Miete enthalten sind, dann nicht.
Aber er wird die Miete sicher fürs nächste Jahr erhöhen
- vor 1 Jahrzehnt
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Abwasser sind Neben- bzw. Betriebskosten. Sicher hast du angenommen Warmmiete bedeutet inkl. allem, ist aber leider nicht so. Wasser, Müll und Strom zahlt man oft direkt an die jew. Versorger. Kosten wie Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Gemeinschaftsstrom (Flurlicht z.B.) Hausverwaltung, usw. sind umlagefähige Nebenkosten und getrennt entrichtet werden ( außer Du hast einen "all - inclusive" Mietvertrag, ist eher selten ).