Nebenkostenabrechnung: Muss der Mieter Abwasser- und Niederschlaggebühr mittragen?
Wenn ja wieviel muss er anteilig bezahlen. Bei uns im Haus wohnen 2 Mieter, davon ist der eine Hauseigentümer
2009-02-01T08:16:16Z
Zu Loona. Wir sind gerade dabei die Nebenkosten für einen neuen Vertrag auszuhandeln. Ein netter Umgang hier unter den Yahoo clevern sollte Voraussetzung sein fürs antworten. Bitte schneid dir eine Scheibe davon ab!
2009-02-01T08:27:07Z
Aha, ich dachte mn muss einfach das Trinkwasser inclusive Toilette, das man verbraucht bezahlen
Sprendlinger2009-02-02T00:37:01Z
Beste Antwort
Beide Posten sind grundsätzlich umlagefähig. Man darf nach Personen, qm und pro Wohnung teilen. Das Abwasser sollte mit dem gleichen Verteilerschlüssel wie das Trinkwasser versehen werden. In der Regel bestimmt der Vermieter wie die Umlagen aufgeteilt werden. Bei besonderen Umständen kann er nach Ankündigung sogar den Schlüssel ändern, aber nur nach Ankündigung zu Beginn der Abrechnungsperiode.
Abwasser und Niederschlagsgebüren sind Bestandteil der Abrechung mit dem Wasserversorgungsunternehmen. Die Wasserkosten sind anerkannter Bestandteil der Nebenkostenabrechnung.
Das wird immer automatisch beim normalen Trinkwasserverbrauch mitberechnet.Du möchtest ja sicher auch das das Abwasser gereinigt wird und nicht einfach so entsorgt wird.. Du kannst aber durch sparsamen Umgang mit dem Leitungswasser deine Abwasserkosten reduzieren.