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Nebenkostenabrechnung: Muss der Mieter Abwasser- und Niederschlaggebühr mittragen?

Wenn ja wieviel muss er anteilig bezahlen. Bei uns im Haus wohnen 2 Mieter, davon ist der eine Hauseigentümer

Update:

Zu Loona. Wir sind gerade dabei die Nebenkosten für einen neuen Vertrag auszuhandeln. Ein netter Umgang hier unter den Yahoo clevern sollte Voraussetzung sein fürs antworten. Bitte schneid dir eine Scheibe davon ab!

Update 2:

Aha, ich dachte mn muss einfach das Trinkwasser inclusive Toilette, das man verbraucht bezahlen

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Beide Posten sind grundsätzlich umlagefähig. Man darf nach Personen, qm und pro Wohnung teilen. Das Abwasser sollte mit dem gleichen Verteilerschlüssel wie das Trinkwasser versehen werden. In der Regel bestimmt der Vermieter wie die Umlagen aufgeteilt werden. Bei besonderen Umständen kann er nach Ankündigung sogar den Schlüssel ändern, aber nur nach Ankündigung zu Beginn der Abrechnungsperiode.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das wird immer automatisch beim normalen Trinkwasserverbrauch mitberechnet.Du möchtest ja sicher auch das das Abwasser gereinigt wird und nicht einfach so entsorgt wird.. Du kannst aber durch sparsamen Umgang mit dem Leitungswasser deine Abwasserkosten reduzieren.

  • Anne
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Abwasser und Niederschlagsgebüren sind Bestandteil der Abrechung mit dem Wasserversorgungsunternehmen. Die Wasserkosten sind anerkannter Bestandteil der Nebenkostenabrechnung.

  • Hans
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Auf alle Fälle Du

    Kein Kaufmann setzt zu

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, das sind Wohnnebenkosten, wie auch die Straßenreinigung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hast du deinen Mietvertrag blind unterschrieben? Sollte darin stehen dass du 100% zahlen musst und du hast dein Servus drunter gesetzt ist der Vertrag gültig. Sowas zählt unter Nebenkosten, nur damit du es beim blättern leichter findest...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Er kann sie auch spenden. Zahlen muß er sie!

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