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muss das der mieter?
wenn ein mieter ein kind bekommt, muss der mieter das vermieter, melden oder sagen, und was kann man tun, wenn er das nicht tut....! kündigungsgrund ????
16 Antworten
- SprendlingerLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Gegen ein Kind kann der Vermieter nichts unternehmen. Er muß es hinnehmen. Aber es muß ihm mitgeteilt werden, da sich eventuell die Nebenkosten erhöhen. Das liegt aber am Mietvertrag
- vor 1 Jahrzehnt
Baby ein Kündigungsgrund? NEIN ! Dazu gibt es längst Urteile. Der Vermieter hat jedoch das Recht, die Betriebskostenpausche (Wasser, Müll, etc.) der neuen Personenzahl in der Wohnung anzupassen.
Bist du in diesem Fall der Mieter oder der Vermieter?
Vermieter: Siehst es als willkommenen Grund sie loszuwerden? (klappt nicht!)
Mieter: Welchen Grund soll es geben, das Kind zu verheimlichen, es macht sich sowieso irgendwann durch Geschrei bemerkbar. Wäre doch einfach eine nette Geste, dem Vermieter von dem Familienzuwachs zu berichten. Sollte der Vermieter eine Wohnungsbaugenossenschaft sein, ists natürlich nix mit persönlichen Beziehungen.
Selbst gegen Kindergeschrei ist der Vermieter machtlos - das wär ja auch noch schöner, wenn unsere kleinen Erdenbürger sich nicht zu Wort melden dürften!
Schau mal hier:
"Nachwuchs - auf dass die Wohnung voll werde!
Ein Baby ist kein Kündigungsgrund, nicht einmal dann, wenn die Eltern im Mietvertrag unterschrieben haben, dass sie keine Kinder wollen. Eine solche Klausel ist ohnehin unwirksam und der künftige Vermieter darf bei der Frage nach der Familienplanung auch ruhigen Gewissens angeflunkert werden. "
Quelle(n): www.vaeter-netz.de - RobLv 7vor 1 Jahrzehnt
Das ist mir neu...oder wird die NK-Abrechnung nach Personen abgerechnet, dann muÃt du es angeben, aber kündigen kann er dich nicht.
- vor 1 Jahrzehnt
Kinder und der Lebenspartner dürfen ohne Zustimmung des Vermietres unbefristet in der Wohnung mit wohnen.
Es ist ganz bestimmt kein Kündigungsgrund. Kündigen kann er nur in Ausnahmefällen, z.B. eine 30qm Wohnung wird schlieÃlich von 9 Personen und mehr bewohnt.
mach dir keine Sorgen
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- vor 1 Jahrzehnt
Kündigen kann man Dir sicherlich in der heutigen Zeit nicht .Aber Du muÃt es melden, denn in den meisten Fällen ändern sich die Nebenkosten, z. B. wird die Wasserrechnung falls du keine eigene Wasseruhr in der Wohnung hast, nach Personenzahl berechnet. Und sei versichert wenn mehrere MIeter im Haus wohnen und keine eigene Wasseruhr besitzen, wird Dein Hauseigentümer schneller erfahren, daà du ein Baby hast als Du denken kannst, bei den Wasserkosten die in Deutschland anfallen
- vor 1 Jahrzehnt
Nein zu beidem!!!!!! Ist auf keinen Fall ein Kündigungsgrund!!! Das wäre ja noch schöner. Bald ist es so weit und man soll ein BuÃgeld bezahlen weil sich die Nachbarn wegen dem Schreien beschweren oder was?
Du musst deinem Vermieter auch nicht darüber informieren, wenn du dir eine Katze kaufst!!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Mein Gott, Deutschland im Jahre 2008!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Kinder, könntet ihr 'mal sagen, für welche Länder ihr solche Fragen stellt? In der Schweiz nämlich geht es den Vermieter absolut nichts an, wenn nach einer Geburt ein Kind in der vermieteten Wohnung lebt. Daher ist auch die Frage, ob das dort ein Kündigungsgrund sei, völlig obsolet.
- vor 1 Jahrzehnt
Ich glaube nicht, dass es ein Kündigungsgrund wäre. Es wäre aber besser es zu melden, da ja der Nebenkostenabschlag erhöht werden müsste....
- AnneLv 4vor 1 Jahrzehnt
Da ja einige Positionen der Nebenkostenabrechnung pro Person erhoben werden, muss der Vermieter es schon wissen, wenn ein Kind geboren wurde oder z.B. durch Adoption oder bei Entstehung einer Patchwork-Familie zu dem Haushalt hinzukommen. Ich denke aber, es wird kein Grund zur Kündigung sein. Ein Kind muss genauso angegeben werden, wie eine Untervermietung.